Haushaltshilfe - Einnahmen steuerpflichtig? Kurzfristig über KK!

Hallo ihr Lieben,

aufgrund von diversen Beschwerden in meiner Schwangerschaft habe ich von der Krankenkasse eine Haushaltshilfe genehmigt bekommen. Bisher geht das über ein Dienstleistungsunternehmen. Das klappt aber nicht gut und die "Hilfe" treibt mich in den Wahnsinn. Das passt einfach nicht. Zumal sie ja u.A. meinen Sohn betreuen soll, der hat aber auch nach mehreren Tagen noch Angst vor ihr (ist eigentlich ein ganz offener kleiner Kerl).

Nun hat sich ergeben, das eine weitläufige Bekannte von mir das machen könnte (sie kennt meinen Sohn und die beiden verstehen sich).
Ich weiss aber nicht ob sie davon steuerliche Nachteile hätte, oder ob sie dann für den Dezember in die Sozialversicherungspflicht fallen würde. Derzeit ist sie in Elternzeit, hat aber einen 400 Euro-Job noch bis Ende des Monats (feiert aber Resturlaub und Überstunden ab). Ab Januar hat sie eine 20-Stunden-Stelle, die ist sozialversicherungspflichtig.

Weiss jemand wie das läuft?

LG

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Wieso sollen Einnahmen nciht steuerpflichtig sein?

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Das ist ja meine Frage gewesen.

Ich habe schon mal (aber während der Ausbildung, also schon ein paar Jahre her) einen Job im Urlaub gemacht. Der war über 400 Euro. Trotzdem musste ich das nicht versteuern. Wenn meine Bekannte von den wenigen Euro´s noch Steuern und Sozialversicherung zahlen muss, dann wird sie das nicht machen. Es lohnt sich für sie dann nicht.

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Normalerweise ist jeder Euro, den man verdient, zu versteuern. Außer es kommen Freigrenzen ins Spiel.
Zudem muss jeder Job entweder als Angestellter, im Rahmen eines Minijobs oder als Freiberufler (sofern die Tätigkeit das erlaubt) oder als Gewerbetreibender (Gewerbeschein benötigt) ausgeführt werden. Und zwar ab dem ersten Euro Verdienst.
Bzw. ist es in bestimmten Fällen sogar notwendig, ein Gewerbe zu haben, bevor man etwas verkauft (nämlich, wenn man seine Waren/Dienstleistungen mit einer Gewinnerzielungsabsicht anbietet)

Siehe auch http://www.extrahand.de/steuer.html für Infos.

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