Kündigungsfrist Fragen?

Hallo zusammen

Also mein Lebensgefährte arbeitet bei einer Zeitarbeit, nun hab ich mal eine Frage oder auch zwei.

Wie ist es er ist Entliehen bei einer Firma die aber keine Arbeit mehr haben, also müßte die Zeitarbeit ihn dann ne andere Firma zuordnen wenn vorhanden.
Aber wie ist es wenn sie keine andere haben und die Zeitarbeit in kündigt.
Da gelten doch dann die Kündigungsfristen im Vertrag.

So nun steht da,Kündigung innerhalb der Probezeit §9.3 MTV

Innerhalb der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist während der ersten drei Monate eine Woche, dannach gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen von zwei Wochen

Kündigung nach der Probezeit § 9.4 MTV

Das Arbeitsverhältnis kann gemäß § 622 BGB Abs. 1 mit einer Frist von vier Wochen zum 15. eines Monats oder zum Monatsende gekündigt werde.

Aber was gilt jetzt irgendwie verstehen wir es nicht, Probezeit hat er nicht mehr.

Gruß

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Dann gilt der Paragraph nach der Probezeit.

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Während der ersten 3 Monate - 1 Woche

Dann bis zum 6. Monat 2 Wochen

Danach 4 Wochen.

Frage: Ist er an ein großes Unternehmen entliehen?

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Danke für die Antworten

Also wie Groß die Firma ist wo er entliehen ist weiß ich nicht.

Also ist es theoretisch so das sie bis zum 31.12.10 in kündigen müßten 4 wochen oder vom 15.01.11 4 Wochen

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Nee, bis morgen noch zum 15.1. oder spätestens 31.12 zum 31.01

ABER auch wenn, Aufträge gibts doch immer mal wieder (weiß ich von hier)...die müssten für eine betriebsbedingte Kündigung schon feste Gründe haben, meine ich.

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Ja, steht doch da "Kündigung nach der Probezeit.."

4 Wochen zum 15. oder Monatsende!

Gruß,

W

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Die Zeitarbeit kann íhn aber auch nicht so einfach kündigen, wenn sie momentan keine Arbeit für ihn haben ist dies keine Kündigungsgrund!