Nicht bewerben ...kein Arbeitslosengeld?

Hallo,meine Tochter 22 bezieht seit einem Monat Arbeitslosengeld...sie hat bis jetzt 3 Stellen zugeschrieben bekommen,was ihr aber nicht zusagt.Ich erklärte ihr sie muss sich trotzdem bewerben sonst bekommt sie das Arbeitslosengeld gestrichen.Wie lange hat sie Zeit sich zu bewerben?Ist sie verpflichtet auch selbst zu suchen,weil sie verlässt sich da ganz auf die Arge.Wie verhält sich das ganze mit der Arge?

Lg Note

1

Hallo,

du hast Recht.

Natürlich ist sie verpflichtet sich was zu suchen.

Sie hat eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben.

3 Stellen?

Um die Zeit?

Guuuut! Sehr gutes Ergebnis. Mehr wird nicht kommen.

Tritt deiner Tochter in den Hintern und kündige ihr an, dass deine Taschen auch zu sein werden.

Gruß Marion

2

Also bei uns ist es so, dass man ja diese Vereinbarung unterschreiben muß. Und bei jeden Termin mit dem Vermittler muß man auch nachweisen WO man sich beworben hat und wie der Stand der Dinge für jede einzelne Bewerbung ist.

4

Von einer Vereinbarung weiss ich nichts...ob sie da was unterschrieben hat,sie hat nur den Arbeitslosenantrag ausgefüllt,ist es evtl.da schon dabei??Bekommt sie eigentlich die Termine von Arbeitsamt oder muss sie sich selbst um die Termine kümmern?

3

Man muss sich bemühen die Arbeitslosigkeit zu beenden. Das ist eine der Pflichten, die deine Tochter hat, wenn sie Arbeitslosengeld bezieht.
D. h. sie muss sich bewerben. Wenn die Arbeitsagentur ihr Stellen schickt, muss sie sich darauf bewerben. Egal ob es ihr zusagt oder nicht. Außer die Stellen wären unzumutbar. Das entscheidet aber nicht deine Tochter.
Sollte sie bei einer der Stellen genommen werden, muss sie die Arbeit auch annehmen. Außer sie wäre unzumutbar.
Sie selber muss sich natürlich auch Stellen suchen und sich bewerben. Die Arbeitsagentur muss ihr keine Stellen schicken.

Wieviele Bewerbungen sie schreiben muss, hängt davon ab ob sie eine Vereinbarung getroffen hat mit der Arbeitsagentur oder nicht. In so einer Vereinbarung steht drin wieviele Bewerbungen sie schreiben muss und mit welchen Konsequenzen sie zu rechnen hat.

Hat sie so eine Vereinbarung nicht getroffen muss sie sich trotzdem bewerben und auch nachweisen das sie sich regelmäßig bewirbt. Allerdings ist hier nicht festgelegt wieviele Bewerbungen es sein müssen.

Sollte sie sich aber nicht selber genug Bemühen wird der Sachbearbeiter früher oder später mit so einer Vereinbarung ankommen.

5

Normalerweise bekommt man auch ein Merkblatt, da steht einiges drin. Das gibt es auch online.

Seite 7
Zitat:
11 Punkte, die Sie sich merken sollten!
...
3. Unter Umständen müssen Sie mit dem Wegfall der
Leistung oder mit Sperrzeiten rechnen, wenn Sie
ll sich nicht selbst aktiv um Arbeit bemühen,
ll der Zuweisung zu einem beauftragten Dritten widersprechen,
ll zumutbare Arbeitsmöglichkeiten nicht nutzen,
ll Eingliederungsmaßnahmen (z. B. Maßnahmen der
beruflichen Weiterbildung oder Maßnahmen zur Aktivierung
und beruflichen Eingliederungen) ablehnen,
ll die während Ihrer Arbeitslosigkeit von der Agentur
für Arbeit geforderten Eigenbemühungen nicht nachweisen
oder
ll einer Aufforderung, sich zu melden oder zu einem
Untersuchungstermin zu erscheinen, nicht folgen.
...
Zitatende
Quelle: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/MB-f-Arbeitslose.pdf


6

Danke für eure Antwort..ich werde mal ein ernstes Wörtchen mit ihr reden!!

7

Letztenendes zählt immer das, was in der Eingliederungsvereinbarung steht. Viele unterschreiben die einfach, ohne wirklich zu lesen und zu wissen, was darin steht.

Also mal aufmerksam nachschauen lassen ;-)

8

Deine Tochter sollte sich möglichst sofort bewegen. Bezieht sie ALG II. Wenn ja, sie ist unter 25 und da wird SOFORT bei einer Verfehlung das Geld KOMPLETT gestrichen. Aber das passiert nur, wenn auf den Stellen eine Rechtsfolgenbelehrung drauf ist. Wie viele Eigenbemühungen sie nachweisen muss, steht in der Eingliederungsvereinbarung normal und daran sollte sie sich auch halten.