ALG2, Elternzeit, Mutterschaftsgeld- wir blicken nicht mehr durch...

Hallo ihr Lieben,

ne gute Freundin von mir hat am 19.07.2008 ihr erstes Kind bekommen. Sie hat einen Arbeitsvertrag und 1 Jahr Elternzeit genommen. Nach diesem Jahr war sie 8 Monate Teilzeit arbeiten und ist dann wieder in Elternzeit (nach Absprache mit dem AG- anscheinend gabs in der Firma Differenzen).

Nun hat ihr 2. Kind am 15.12.2010 den Entbindungstermin.

Sie und ihr Freund bekommen erg. ALG2.

Da sie ja noch einen bestehenden Arbeitsvertrag hat, steht ihr Mutterschaftsgeld zu. Die Krankenkasse meinte, dass der Arbeitgeber kein Mutterschafsgeld bezahlen muss, da sie unmittelbar vor der Elternzeit für Baby Nr.2 nicht gearbeitet hat (weil sie eben mit Kind Nr.1 in Elternzeit ist).

Nun ihre Fragen:

1.Zahlt die KK das Mutterschaftsgeld in Höhe des Gehalts? Wenn ja, müsste dann das Teilzeitgehalt als Berechnungsgrundlage genommen werden (ca. 800 netto)?

Oder bezahlt die KK das Mutterschaftsgeld i.H.v. 13 EUR pro Tag?

2. Wird das Mutterschaftsgeld nach der Entbindung (8 Wochen) komplett angerechnet oder ist es auch bis zur 300 EUR-Grenze frei? (so wie es bis jetzt war.)

3. Wenn das Baby im Dezember kommt, könnten sie dann das Elterngeld anrechnungsfrei behalten (falls die Neuregelung Elterngeld/ALG2 ab Januar 2011 kommt)?

Sorry für die vielen Fragen, aber wir blicken da echt nicht durch (ich kenne mich da auch nicht aus).

Vielen Dank schonmal.

Liebe Grüße

Marion

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"3. Wenn das Baby im Dezember kommt, könnten sie dann das Elterngeld anrechnungsfrei behalten (falls die Neuregelung Elterngeld/ALG2 ab Januar 2011 kommt)? "

Nein, es ist davon auszugehen, dass das Elterngeld ab Januar angerechnet wird.

Gruß,

W

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"es ist davon auszugehen"...

das ist aber noch lange nicht festgelegt.Oder hab ich verpaßt,daß es schon eine Regelung gibt?

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"http://www.tagesschau.de/inland/sparpaketbundesrat100.html"

Das Bundeskabinett hat das gestern so beschlossen.
Ob die Opposition über den Bundesrat das noch blockieren kann, ist offensichtlich strittig.

Gruß,

W

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Berechnungsgrundlage für Elterngeld ist immer das Gehalt der letzten 12 Monate vor der Geburt. Mutterschutz, Elterngeldbezugszeit (das 1. Jahr) und schwangerschaftsbedingter Krankengeldbezug verlagern die Monate nach vorn. Daher muß deine Freundin nun mal rechnen, wieviel dieser 8 Monate mit berücksichtigt werden. Die KK zahlt die 13€/Tag - vom AG kommtr nichts für Mutterschutzgeld.

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Bis wann hat sie Elternzeit genommen?
Davon hängt ab ob der AG den Zuschuß zum Mutterschaftsgeld zahlen muss, nicht ob sie davor gearbeitet hat!

1. Die KK zahlt bei einem gültigen laufenden Arbeitsvertrag grundsätzlich nur 13 Euro täglich. Die Frage ist nur ob der AG den Zuschuß zahlen muss.

2. Bisher ist es bis 300 Euro frei, allerdings soll ja gerade etwas anderes beschlossen werden.

3. Hängt vom Beschluß ab, ich denke aber nein.

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Hallo und erstmal danke für deine Antwort :-)

Sie hat bei ihrem 1. Sohn letztendlich 3 Jahre Elternzeit genommen (also bis 19.07.2011). Beim 2. verlängert sie (soviel ich weiß) nochmal.

Liebe Grüße

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Wenn sie noch in Elternzeit ist, dann gibts nur 13 Euro täglich!