Warum muss der Vater keinen Unterhalt mehr zahlen?

Hallo

Kurz zur Erklärung: Mein Sohn (15) lebt seit 2 Monaten in einer Wohngruppe (vorübergehend).
Wir wurden von der Stadt angeschrieben das wir unseren (finanziellen Teil) dazu beisteuern müssten und wir nun das Kindergeld für ihn abgezogen bekommen.
Ist ja auch kein Ding,das leuchtet mir ein.
Nun ist es aber so das die Beistandschaft vom Jugendamt bis Dato jeden Monat 362 Euro (per Pfändung) auf unser Konto überwiesen hat.
Ich wusste das es diesen Monat nicht mehr kommt,da ich ja davon ausgegangen bin das es an die Stadt weitergeleitet wurde.
Aber wir haben nichts schriftliches darüber.
Deswegen habe ich vorhin mal bei der Beistandschaft angerufen und gebeten das sie mir was schriftliches zukommen lassen.
Ok,kein Problem.
Ich sagte dann das dass Geld ja nun an die Stadt gehen würde.
Daraufhin erklärte man mir das dem nicht so sei,denn die Unterkunftskosten wären durch die Stadt (und das anteilige Kindergeld) gedeckt.
Wie bitte?
Man würde dem Vater jetzt nichts mehr pfänden,das wäre außerdem nicht mehr ihr Aufgabengebiet#aerger
Ich verstehe das nicht so ganz.
Er hat beim Jugendamt Unterhalts Schulden in Höhe von 8.000 Euro,warum pfänden die denn dann nicht weiter??!!
Und warum in Herrgottsnamen bin nur ich dazu verpflichtet was dazu beizutragen und er nicht?!
Es ist ja wohl ein Witz das er jetzt keinen Unterhalt mehr zahlen muss und mir hingegen das Kindergeld abgezogen wird...
Nicht falsch verstehen,mit geht es nicht ums Geld,sondern einfach darum das ich das Ungerechtfertigt finde#aerger

Kennt sich jemand aus und kann mir das erklären?

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Hallo

Dir steht nur die hälfte des Kindergeldes zu, die andere hälfte wird auf den Unterhalt des Mannes angerechnet.

Da die Kosten für den Unterhalt bis auf das Kigageld von der Stadt getragen wird ziehen sie eben nur das Geld ein.

Da das Kindergeld auf dein Konto geht wird es von dir auch eingezogen.

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Wenn dein Sohn weder bei dir lebt noch bei seinem Vater, entstehen weder dir noch dem Vater kosten für seinen Unterhalt und Versorgung. Daher bekommst du kein Kindergeld mehr, da du ja auch nicht für seine Versorgung mehr sorgst.
Wenn die Kosten durch die Stadt getragen werden (warum auch immer) muss sich natürlich auch der Vater nicht mehr an der Versorgung des Sohnes beteiligen.
Wenn die Stadt nicht die Versorgung komplett übernimmt, müßte Gerechterweise die Kosten für die Versorgung durch DICH UND dem VATER übernommen werden und das Kindergeld dürft ihr euch dann beide teilen.

Ich finde das schon gerecht!

Für was soll den der Vater Unterhalt zahlen????? DU versorgst ja dein Kind nicht mehr sondern die Stadt! Oder meinst du das er dann der Stadt den Unterhalt zahlen soll???? Dann müßtest du ja auch der Stadt Unterhalt zahlen oder????
Und das Kindergeld bekommt das Kind und das ist ja nun nicht mehr bei dir!

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#danke

Nein,ich zahle das Geld an die Stadt die das in die Unterhalts und Unterbringungskosten mit einbringt.
ICH wollte ja keinen Unterhalt bzw. ich weiß das mir dieser nicht mehr zusteht (Logisch,da das Kind ja Momentan nicht bei mir lebt).

"Wenn die Stadt nicht die Versorgung komplett übernimmt, müßte Gerechterweise die Kosten für die Versorgung durch DICH UND dem VATER übernommen werden"

Eben.
Die Kosten werden ja nicht komplett übernommen sondern wir mussten bzw. müssen auch unseren Beitrag dazu leisten.
Nur der Kindesvater eben nicht!

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"wir mussten bzw. müssen auch unseren Beitrag dazu leisten.
Nur der Kindesvater eben nicht!"

Und aus welchem Grund fragst du nicht bei der Stadt nach, warum sich das so verhält? Allemal besser, als hier Spekulationen anzustellen...oder?

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Hallo,

habe ich das jetzt richtig verstanden: Die Stadt zahlt die Unterhaltskosten. Ihr müsst nur den Teil des Kindergeldes zahlen?

Wenn es so ist, dann ist es doch logisch: Du bekommst das Kindergeld und leitest es an die Stadt weiter. D.h. Dein Kind lebt nicht mehr bei dir, somit steht dir das Kindergeld nicht mehr zu. Du zahlst doch auch nichts weiter, oder? Warum soll dann dein Ex etwas zahlen (außer die Rückstände)? Ihr müsst ja eigentlich beide nichts zahlen...

Oder hab ich da jetzt etwas falsch verstanden?

LG janamausi

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ich habe das so verstanden:

Nun ist es aber so das die Beistandschaft vom Jugendamt bis Dato jeden Monat 362 Euro (per Pfändung) auf unser Konto überwiesen hat.

FÄLLT WEG WEIL DAS KIND NICHT MEHR BEI DER MUTTER WOHNT!


kindergeld, das staatliche - FÄLLT WEG; WEIL DAS KIND NICHT MEHR DORT WOHNT!

habe auch nichts heraus gelesen was besagt welchen anteil die kindesmutter trägt #kratz


vg

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darf ich mal fragen ob bei dir in der vk ein fehler drin ist?

warst du wirklich mit 13jahren schwanger bzw. hast dein kind bekommen und warst mit 12jahren schwanger #schock#kratz

nichts für ungut, aber man fragt sich dann halt schon was los ist #schwitz

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#schock
Was steht denn für ein Alter in meiner VK?#Kratz
Also ich bin 32...

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schau mal rein, das du 28jahre bist ;-)

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Ich würde das an Eurer Stelle mit einer Anwältin besprechen. Ich gehe davon aus, dass der Junge an den Wochenende bei Euch ist und ihr auch die Kleidung zahlt. In diesem Fall ist die Überleitung des hälftigen Kindergeldes unzulässig und auch die Frage nach dem Unterhalt stellt sich imho anders.

Gruß

manavgat

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Hallo,
nur als Verständnisfrage: Euer Sohn befindet sich in einer stationären Jugendhilfemaßnahme nach dem KJHG?

Wenn dem so ist, sind beide Elternteile kostenbeitragspflichtig, da die Jugendhilfe Nachrang hat, d.h. dass die tatsächlichen Kosten zwar vom Jugendamt gedeckt werden, aber im Rahmen der Kostenheranziehung zumindest eine teilweise Refinanzierung durch die Kindeseltern erfolgt. Das Kindergeld wird als Mindestkostenbeitrag erhoben, wenn aufgrund der Einkommensverhältnisse nicht mehr gefordert werden kann. Leistet der Kindesvater Unterhalt, wird dieser eigentlich ebenfalls vom Jugandamt beansprucht.

Die Pflicht zur Kostenbeteiligung besteht somit nicht nur bei Dir, sondern natürlich auch beim Kindesvater. Um die Heranziehung würde sich aber in der Tat nicht mehr der Bereich Beistandschaften kümmern, sondern die Kosteneinziehung der wirtschaftlichen Jugendhilfe.

Ich hoffe, ich konnte etwas weiterhelfen.

Gruß,
hc