Erzieherin-Fobis=Privatvergnügen? Wie ist es bei euch geregelt?

hallo zusammen,
Ich arbeite in einem Kath. Kindergarten. Mich würde es mal interessieren wie ihr das mit Überstunden bei Fobis regelt, speziell die Halbtagskräfte.
Ich arbeite halbtags komme massig über meine VZ hinaus.
Eine neue Auflage "soll" (ich kann mir das nicht vorstellen) regeln, dass Fobis die NICHT angeordnet sind (wie z.B. für Orientierungsplan) reines "Privatvergnügen" sind, sprich es gibt keine einzige überstunde dafür und die Hälfte zahlen muss man auch noch (das seh ich ja noch ein). Aber als "Privatvergnügen" kann ich eine Fobi die ich "Für" den Kiga mache beim besten Willen nicht abtun. Dieses Theater besteht erst seit eine neue Geschäftsführung am Start ist, die sich in ihre Paragraphen verstrickt und oftmals selber nicht weiss was "recht" und "unrecht ist..#augen
Wie regelt ihr das?
Zudem wird gerade alles unter die VZ gemogelt, sei es Gottesdienst oder sonstiges...und die VZ wird mehr und mehr und man schafft es nciht sie abzubauen da sie ja nicht "am Kind" abgebaut werden kann..Alles Ausbeute?
Ich bin super frustriert und demotiviert, man arbeitet und arbeitet und kriegt im Endeffekt nur nen Tritt in den Hintern...
Wäre super dankbar für Antworten, vielleicht hat es ja auch die ein oder andere "erfahrene" Leitung hier die mir weiterhelfen könnte?!
Lg
Ginger

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Hi Ginger,

versuche dir mal ein paar Antworten zu geben und hoffe ich kann dir helfen!?:
1. Nur dann, wenn eine FoBi angeordnet ist wird sie vom Träger bezahlt!
2. Eine Fobi ist auch dann angeordnet, wenn deine Leitung es dir im Mitarbeitergespräch empfohlen hat!
3. Die Überstundenregelung ist seit der neuen KaVO etwas kompliziert.
Bei angeordneten FoBi´s ermögliche ich es meinen Mitarbeitern Plusstunden aufzuschreiben. Überstunden werden das bei TZ-Kräften fast nie (weil du dafür ja mehr als 39WOchenstunden arbeiten musst...)

Schau dazu mal hier:
http://www.regional-koda-nw.de/regional-koda-nw/index.phtml?dia_id=2&ber_id=4463&inh_id=15046&administration=h8d7p5i3a5c9gh5iq9lhspi7l7
oder hier:
http://www.regional-koda-nw.de/regional-koda-nw/index.phtml?dia_id=2&ber_id=4474&inh_id=15188&administration=do1h80k6mi6dlkruks18g75a46

Prinzipiell denke ich man kann und sollte gute Regelungen finden.

Wenn du über die o.g. Seite gehst, kannst du deine Fragen auch dort im FOrum stellen und bekommst schnell eine 100% richtige Antwort!

Viel Erfolg und liebe Grüße
Johanna

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Liebe Johanna,
Vielen Dank für deine Antworten und die Links.
Gelten diese Verordnungen auch für BA-WÜ?
Es ist unheimlich schwer durch diesen Paragraphen-Jungel durchzusteigen.
Ich bin mir halt unsicher ob das so rechtens ist...zumal irgendwo geschrieben steht dass einem MA durch eine Fortbildung (sowohl angeordnet als auch nicht) kein "Nachteil" entstehen darf.
Wenn ich aber nur 3,5 stunden täglich arbeite, eine 1-Stündige anreise zum Fobi-Ort habe, mich den Gefahren der Autobahn aussetzte, mein 18 Monate altes Kind irgendwo unterbringen muss UND dann noch die Hälfte selber zahlen muss UND keinen Ausgleich in Form von Freizeit habe, finde ich schon dass mir hier ein Nachteil entsteht.

Aber gerade bei TZK häufen sich doch die Stunden an, die müssen doch nur 19,75 stunden arbeiten? Oder meintest du die VZK?

LG
Ginger

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Hi Ginger,

eigentlich müsste das auch in BaWü gelten.

Normalerweise gibt es über die Mitarbeitervertretung einen Anwalt, den man umsonst befragen kann. Vielleicht kannst du dich mal bei der MAV erkundigen???

Insgesamt finde ich auch, dass dir kein Nachteil entstehen darf!

Und: Klar häufen sich bei TZ-Kräften Plusstunden an. Überstunden sind aber nur die Stunden, die über eine 39h-Woche hinausgehen, nicht in den nächsten 14 Tagen abgebaut werden können und und und... Für die bekommst du dann Überstunden zuschläge. (Also einfach 20% oder so mehr Zeit angerechnet)

...ist wirlich alles kompliziert...
Sollte man aber eigentlich in der Kita für alle regeln.

LG

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wer oder was ist ein Fobis?

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Ich tippe auf Fortbildungen.;-)

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Hallo Happla,

Fobis = Fortbildungen, erzieherische Umgangssprache ;-)

Lg
Ginger