Arbeitgeber will Gesprächsprotokoll nicht unterschreiben

Hallo zusammen,

Montag dieser Woche hatte ich ein Gespräch mit meiner Vorgesetzten, dem Personalchef meines Arbeitgebers und unserem Betriebsratsvorsitzenden. Den Inhalt dieses Gespräches habe ich sachlich und ohne jede Wertung in einem Gesprächsprotokoll festgehalten, da im Laufe des Gesprächs für mich wichtige Aussagen gemacht wurden. Sowhol meine Vorgesetzte als der Personalchef meines Arbeitgebers weigern sich, das Gesprächsprotokoll zu unterzeichnen. Genügt die Unterschrift des Betriebsratsvorsitzenden, den ich zur Unterstützung und zugegebenermaßen auch als möglichen Zeugen mit ins Gespräch genommen hatte? Oder steht es dann einfach zwei Aussagen (Betriebsratsvorsitzender und ich) gegen zwei Aussagen (Vorgesetzte und Personalschef)?

Vorab vielen Dank für jede Information
Vanillie

1

Ist natülich kaum möglich, sie zu zwingen. Geben sie denn einen Grund an, weshalb sie nicht unterschreiben möchten?

Glaubst du, dass du das Protokoll mal vor Gericht brauchst, oder wozu ist dir die Unterschrift darauf so wichtig?

Ich denke mal, die Unterschrift des Betriebsrates ist ja dann schonmal eine gute Sache.

Klar gilt im Härtefall Aussage gegen Aussage, aber mehr kannst du jetzt ohnehin nicht tun.

2

Leider könnte es sein, dass die Sache vor Gericht geht, ja. :-( Deshalb ist klar, dass sie nicht unterschreiben, und deshalb ist mir die Unterschrift darauf so wichtig. Rechtlich betrachtet wären Angestellter, Betriebsratsmitglied, Personalchef und leitende Angestellte also jeweils eine eigene Partei? Ich frage mich, ob man nicht davon ausgehen kann, dass Personalchef und leitende Angestellte eine Interessengemeinschaft darstellen, während man bei Angestelltem und Betriebsratsmitglied nicht davon ausehen sollte. Aber warscheinlich denke ich mir die Sache gerade nur schön...

3

Also wurden von den Beiden im Gespräch Dinge gesagt, die vor Gericht gegen sie verwendet werden könnten?

Naja, also ich kenne ja die Story nicht, um die es da geht. Aber ob die jetzt als eine Gemeinschaft oder als zwei Personen gewertet werden, ist glaube ich vor Gericht nicht so wichtig. Dein Protokoll und der Beistand des Betriebsrates sind auf jeden Fall eine super Basis für dich.

Außerdem müssten sie vor Gericht ja auch erstmal leugnen XY gesagt zu haben. Meinst du, das ist zu erwarten?

weiteren Kommentar laden
5

Hallo Vanillie,

„ Den Inhalt dieses Gespräches habe ich sachlich und ohne jede Wertung in einem Gesprächsprotokoll festgehalten…“

Das ist entscheidend wichtig. Und dass in diesem Gesprächsprotokoll weder etwas hinzu gefügt noch weg gelassen wurde. Ist dies so zutreffend der Fall würde ich an jeden Gesprächsteilnehmer eine Gesprächsbestätigung in welchem das Gesprächsprotokoll über Ort, Tag, Datum,Zeit, anwesende Gesprächsteilnehmer, Gesprächsthema, Gesprächsverlauf, Vereinbarungen etc. schriftlich per E/R zur Kenntnis zusenden.

Die Kosten für die 4 Sendungen sind vielleicht Sekundär. Denn bei einer evtl. Rechtsauseinandersetzung können diese dir evtl. große Hilfe sein.

Es gäbe natürlich noch eine Drastischere Art der Zustellung. Du sagst jedem einzelnen, er möchte das Gesprächsprotokoll hier und jetzt unter vier Augen unterschreiben oder du läßt ihm das Gesprächsprotokoll Amtlich durch einen GV zustellen und er hat garantiert die Peinlichkeit des ganzen Büros auf seiner Seite. Aber das ist echt eine sehr harte Gangart und wirklich nur was für echte Kerle.

Gruß
Nobility

6

Hallo Nobility,

vielen Dank für die Informationen. Ich habe im Gesprächsprotokoll weder etwas hinzugefügt noch weggelassen. Müssen meine Vorgesetzte und unser Personalchef es denn überhaupt unterschreiben? Durch GV zustellen, um den Zugang sicherzustellen auch ohne Unterschrift? Den Erhalt des Protokolls bestätigen sie mir wahrscheinlich gerne schriftlich, den Inhalt aber nicht. Unser stellvertretender Betriebsratsvorsitzende hat mir das Gesprächsprotokoll bereits unterzeichnet. Jetzt geht es um meine Vorgesetzte und den Personalchef. Die Beiden haben gemeinsam im Gespräch versucht, mich durch Unwahrheiten und Erpressung dazu zu drängen, eine Vertragsänderung zu unterschreiben. Teilweise haben sie sich selbst widersprochen und ihre wahren Absichten mehr als deutlich durchscheinen lassen. Das geben die mir niemals auch Schwarz auf Weiss...

Gruß und danke nochmal
Vanillie