Grrrr.... Kinderwagen geklaut

Hallo zusammen,

als ich grad meinen Großen zum Kindergarten bringen wollte musste ich feststellen, dass unser "neuer" Kinderwagen aus dem Hausflur geklaut wurde :-[

Da ich leider weder in der Wohnung noch im Keller Platz dafür habe, stand er im Hausflur. Mein zweites Baby kommt im Dezember zur Welt; und ich hatte so ein super Schnäppchen gemacht. Hab den Kinderwagen gebraucht über urbia gekauft. Und nun ist er weg.

Ich weiß, dass in meiner Hausrat-Versicherung Kinderwagen mit versichert sind. Aber wie sieht es bei einem gebrauchten aus? Hab ja keine Rechnung oder ähnliches.

Wisst ihr, wie das dann abläuft?

LG
mini-sumsum

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1

Na Du hast doch den Überweisungsbeleg oder Kontoauszug.

Das reicht für die Versicherung

Ute

2

Hi,

nein, habe ich leider nicht. Hab den Wagen und noch einiges mehr persönlich abgeholt und dann bar gezahlt.

LG
mini-sumsum

4

Und auch nicht quittieren lassen... das ist blöd.

Schildere der Versicherung den Fall, villeicht sind die ja kulant

Ute

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3

Lass Dir vom Verkäufer eine Quittung ausstellen.

Gruß Krüml

5

hm, also MEINE versicherung würde nicht bei einem ungesichert und im hausflur nahezu für jeden zugänglichen kiwa zahlen...

LG

7

DAS hab ich auch grad gedacht #kratz

Ist wahrscheinlich mehr als grob fahrlässig.

Ob da Geld kommt bezweifel ich ganz stark

13

Schwachsinn!

Es gibt Versicherungen, bei denen ist das explizit mitversichert.

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6

Bitte doch die Verkäuferin, dir noch eine Rechnung auszustellen, und sie dir zu schicken.
Ansonsten sind bei deinen Bewertungen die Artikel hinterlegt, wenn du den Artikel aufmachst, kannst du anklicken "Gekauften Artikel anzeigen" dort erhältst du eine Druckansicht mit Preis.
Vieleicht langt das ja deiner Versicherung auch schon.

LG
Karin

12

Sie hat ihn bei Urbia gekauft ;-)

15

Sorry, mein Fehler!!!

8

War der Kinderwagen denn gesichert?

http://www.bz-berlin.de/archiv/der-kinderwagen-steht-im-treppenhaus-zahlt-die-versicherung-wenn-er-gestohlen-wird-article306859.html

Ganz unten:
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,697116,00.html

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Wenn Du einen Zeugen hast (z. b. Deine Mutter) wieviel Du bezahlt hast, dann bekommst Du diesen Wert ersetzt.

Ich hatte das mal mit einem Fahrrad, war gar kein Problem.

Mein Rat: nächstes Mal Fahrradschloss!

Gruß

Manavgat

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Du hast ein nichtabgeschlossenes Fahrrad von der Versicherung ersetzt bekommen?

Diese Behauptung wage ich doch sehr stark zu bezweifeln. Oder hat die Versicherung geschlafen?

22

Das Fahrrad stand im Fahrradkeller, der - von wem auch immer - nicht abgeschlossen worden war.

Meine Erfahrung ist, dass die Versicherungen bei so einer Bagatelle recht kulant sind, zumal wenn man nicht schadensträchtig und schon länger dort versichert ist. War bei uns die Allianz.

Gruß

Manavgat

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11

Hallo,

hänge einen Zettel aus, auf dem steht, dass der "Kinderwagendieb" beobachtet wurde, und er bis ...? Zeit hat, diesen wieder zurückzubringen.

Sollte er bis dahin nicht wieder am Platz stehen, gibt es eine Anzeige.

Du weißt zwar, dass es keinen Zeugen gibt, aber der Dieb wird dadurch eventuell doch unsicher.

Bei meiner Freundin hat so ein Zettel mal geholfen, nachdem ein Päckchen vor ihrer Türe verschwand.

LG

Ylenja

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Hallo...

Sorry die Frage, aber ist er überhaupt geklaut?

Wir dachte auch er sei geklaut, aber bei uns war es nähmlich so, dass ein Nachbar den KiWa einfach in den Keller ins letzte Eck geschoben hat, weil er wohl gestört hat.
Naja als wir ihn gefunden haben waren wir natürlich froh und haben sofort ein Schloss gekauft und ihn jedesmal fest am Heizungsrohr angeschlossen.
Nach Absprache mit dem Vermieter,(denn es gibt extra einen Platz für KiWas) haben wir dem Nachbarn einen Zettel in den Briefkasten getan auf dem stand: "Da meine Mama den KiWa nicht die Kellertreppe hochtragen kann, bitte den KiWa an dem dafür vorgesehenen Platz stehen lassen. Liebe Grüße ihr kleiner Nachbar."
Unser Wagen wurde nie wieder angerührt.

LG anno1978

19

Wenn es keine Sonderregeln für nichtabgeschlossene Kinderwagen gibt dann sehe ich keine Ersatzmöglichkeit.

Üblicherweise müssen Fahrräder etc. durch ein Schloss gesichert sein.