Maßnahme...Krank geschrieben...Übernahme Kosten-ARGE?

Hallo zusammen,

weiss nicht genau ob ich jetzt hier so richtig bin. Wusste auch nicht so recht, was für eine Überschrift ich nehmen soll. Deswegen habe ich es Stichpunktartig gemacht. Hoffe es ist nicht zu irretierend...

Also, ich fange mal an. I
Ich bin jetzt schon seit 5 Wochen krank geschrieben.
Mache jedoch seit April eine Qualifikationsmassnahme von der ARGE aus die noch bis November geht. Diese Massnahme bezahlt die ARGE auch direkt an den Träger.

Jetzt bin ich ja krank geschrieben, habe die AU´s auch immer zu dem Träger geschickt, der diese dann auch an die ARGE weiterleitet. Am Freitag läuft die AU aus, habe aber am Montag auch wieder einen Termin beim Arzt. Da werde ich wieder eine Krankmeldung bekommen.

Wie wird es denn dann ablaufen mit der ARGE, wenn ich über 6 Wochen krank geschrieben bin? Weil ich kenn das von der Arbeit, dass dann das Geld über die Krankenkasse läuft, wie ist das bei der ARGE?

Und was ist mit der Massnahme, die die ARGE auch bezahlt an den Träger??? Weil da ich ja krank geschrieben bin, kann ich dort ja nicht dran teilnehmen. Und somit kann ich auch das Massnahmeziel nicht erreichen.

Das könnte ich jetzt schon nicht mehr erreichen, wenn ich Montag wieder gehen würde, da einfach schon zuviel Zeit vergangen ist.

Kommt da nachher irgendwas auf mich zurück? Ist ja nicht mein verschulden dann, wenn ich doch krank bin.

Hoffe ihr könnt mir die beiden Fragen etwas beantworten.

Danke schon einmal im voraus.

LG
mery

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ALG1 Bezug >>> Krankengeld

ALG2 Bezug >>> kein Krankengeld

Abbruch Maßnahme wegen Krankheit >> schau deine Unterlagen durch was du da vereinbart hast ggf. ruf beim Träger an.

AU`s hat man dem Arbeitsamt vorzulegen ( unverzüglich von der Erkrankung in Kenntnis zu setzen ) und nicht den Träger als Laufburschen zu nehmen, denn so hast auch du keinen Nachweis dass das Amt Kenntnis von deiner Arbeitsunfähigkeit hat.

"KRANKENGELD - Anspruch auf Krankengeld"

Quelle + weiterlesen: http://www.arbeitsagentur.net/Lohn_-_Gehalt_-_Arbeitsentgelt/Krankengeld_-_Entgeltfortzahlu/krankengeld_-_entgeltfortzahlu.html

"....Arbeitsunfähigkeit ist bei Arbeitslosen nur dann gegeben, wenn ihre Leistungsfähigkeit wegen Krankheit so eingeschränkt ist, dass sie nicht vermittlungsfähig sind. Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 7.12.2004 – B 1 KR 5/03) liegt bei Beziehern von Alg Arbeitsunfähigkeit auch dann vor, wenn diese aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr in der Lage sind, Arbeiten in einem zeitlichen Umfang zu verrichten, für den sie sich der Arbeitsverwaltung zwecks Vermittlung zu Verfügung gestellt haben......"

Quelle: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A071-Arbeitslosigkeit/Publikation/pdf/da-alg-p126.pdf

#snowy

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Hallo.

>>> AU`s hat man dem Arbeitsamt vorzulegen ( unverzüglich von der Erkrankung in Kenntnis zu setzen ) und nicht den Träger als Laufburschen zu nehmen, denn so hast auch du keinen Nachweis dass das Amt Kenntnis von deiner Arbeitsunfähigkeit hat. <<<

Das stimmt nicht.
Ich habe als Dozentin für solche Maßnahmen gearbeitet und die Teilnehmer haben mir die AUs zur Weiterleitung an die Kursleitung oder direkt der Kursleitung vorgelegt ... 1x in der Woche wurden die AUs mit den Anwesenheitsleisten an den jeweiligen Betreuer einer solchen Maßnahme im JobCenter geschickt (Betreuer der Maßnahme und Persönlicher Ansprechpartner sind meist nicht deckungsgleich).

Gruß von der Hedda.

3

"1Wer Arbeitslosengeld oder Übergangsgeld beantragt hat oder bezieht, ist verpflichtet, der Agentur für Arbeit

1.
eine eingetretene Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich anzuzeigen und............"

Quelle: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A071-Arbeitslosigkeit/Publikation/pdf/da-alg-p126.pdf

Ich weiss nicht wie man auf die Idee kommt, dass es ausreicht dass man einer Kursleitung die AU gibt, zumal das ein "Dokument" ist, was die Kursleitung gar nicht zu interessieren hat, denn die haben Verträge mit dem Amt und nicht mit dem Hilfebedürftigen. Man kann die Kursleitung freundlich darauf hinweisen dass man an dem Tag nicht erscheint und gut ist.

Das ist natürlich nur meine Sichtweise und meine Vorgehensweise, von daher muss das jeder für sich entscheiden.

#snowy

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