Rentenanspruch verloren?

Hallo

Ich habe eine Frage, die meine Schwiegermutter betrifft und hoffe hier kann mir jemand helfen.

Ich schildere mal eben das Problem:

Meine Schwimo ist nicht berufstätig und bekommt auch keine Leistungen aus der Staatskasse. Also weder Arbeitslosengeld noch Hartz 4.

Trotzdem soll sie beim Arbeitsamt gemeldet bleiben, damit dieses immer eine Information an die Rentenkasse schickt. Es wird lediglich gemeldet, das es meine Schwimo noch gibt. Es werden auch da keine Gelder hinbezahlt.

Nun ist es so, das das Arbeitsamt wirklich unmenschlich mit ihr umgeht. Sie wird behandelt wie ein kleines Kind, muss sich ständig vorstellen und immer weider in irgendwelche Massnahmen obwohl sie KEINE! Leistungen bekommt bis auf diese eine Meldung.

Sie hatte sich im Vorfeld schon mal erkundigt, ob sie das denn überhaupt alles machen muss. Da wurde ihr von der Rentenversicherung gesagt, das wenn die Meldung nicht erfolgt, sie aus dem System fällt und sie ihren Rentenanspruch verliert. Sprich, sie bekommt keine Rente!

Wie kann das sein? Ist das überhaupt richtig so?

Ich meine, sie bekommt keine Leistung, warum muss sie sich das vom AA bieten lassen?
Kann Sie sich einfach abmelden ohne die Rentenansprüche zu verlieren?
Kann sie überhaupt ihre Rentenansprüche verlieren? Immerhin hat sie jahrelang eingezahlt, als sie arbeiten war.

Ich hoffe hier kann mir einer helfen.
Vielen Dank schon mal.

LG Fainne

1

Hallo.

Ich habe 1 Jahr Arbeitslosengeld bezogen. Hartz4 bekomme ich nicht weil mein Freund zu viel verdient.
Ich habe die ganze Zeit versucht eine Teilzeitstellt zu bekommen damit ich auch krankenversichert bin. Habe aber leider keine gefunden.
Nun zahlt mein Freund 140 € für meine Krankenversicherung.

Natürlich habe ich mir dann die Frage gestellt was mit dem Rentenbeitrag ist.

Ich habe also Bei der Rentenversicherungsanstalt ( Bürgerservice) angerufen und nachgefragt ob man das auch selber einzahlen könnte oder wie das nun abläuft.

Die Frau am Telefon meinte man muss die letzten 5 Jahre durchgeghend Beirtrage eingezahlt haben, damit man überhaupt Anspruch hätte ( Rehe/ Rante).
Man müsste monatlich um die 78 € einzahlen und würde dafür gerade man 35 Cent Rente im Monat bekommen.

Ich sollte mich beim Arbeitsamt weitergehen arbeitslos melden, damit ich keine Lücken bekomme. Die Zeit würde dann anderes berechnet werden, also damit ich keine Lücke habe.

Es wird also keine andere Möglichkeit geben.

Ich persönlich habe es verpasst mich weiterhin arbeitslos zu melden und habe jetzt schon eine Lücke von einer Woche.
Ist zwar ärgerlich, aber daran kann ich jetzt nichts mehr ändern.



3

Hallöchen,

wenn ich richtig gesehen haben. das du ein Kind. Da werden dir bis zum 10. Lebensjahr die Erziehungszeiten angerechnet, ohne das du bei der Agentur für Arbeit gemeldet sein musst. Man/Frau stellt nur nach dem 10. Geb. vom Kind. So lt. Aussage der Rentenkasse, da mir die Agentur immer unsinige Dinge angeboten hatten, hatte ich da nachgefragt.

LG.Co.

6

Hallo.

Das heißt mein Rentenanspruch ist nicht verloren gegangen? Wäre ja schon eine Erleichterung.

Das doofe ist ja, man wird nirgends mal vernünftig aufgeklärt :-(

weitere Kommentare laden
2

http://www.stern.de/wirtschaft/arbeit-karriere/arbeit/anrechnungszeiten-sichern-arbeitslos-ohne-arbeitslosengeld-643762.html

lg, goldie

4

Hallo Fainne,

zunächst erlaube ich mir eine formale Berichtigung.
" Also weder Arbeitslosengeld noch Hartz 4. "

Es gibt das Arbeitslosengeld I und das Arbeitslosengeld II, abgekürzt ( ALG I ) und ( ALG II ). Hartz,Peter ist ein mehrfach Rechtskräftig abgeurteilter Verbrecher.

Deine Mutter ist nicht Berufstätig und erhält deinen Angaben zufolge weder ALG I noch ALG II , auch keine EU-, BU, oder sonstige Regelrente und auch sonst kein Geld aus irgendeiner Staatskasse. Muss sie ja auch nicht und es zwingt sie kein Gesetz dazu.

Da sie vom Arbeitsamt angeschrieben wird, wird es vermutlich auch einen Meldevorgang über sie geben. Das bedeutet, deine Mutter muss sich, da es hier um ein öffentliches Versorgungssystem geht, melden. Sie wird dann oder bekommt dann bei der Rentenversicherung diese Zeit angerechnet. D.h. wer Rente beantragen und erhalten will muss mindestens 35 Jahre Wartezeit erfüllt haben.

Sinnvoll wäre es deine Mutter setzt sich mit ihrer zuständigen Rentenstelle in verbindung und läßt sich dort einen Beratungstermin geben. Da kann sie alle ihre Fragen los werden.

Gruß
Nobility

5

http://www.rententips.de/rententips/grv/wz/index.php

Erstmal musst Du die Begriffe "Wartezeiten", "Beitragszeiten" und "Ersatzzeiten" bei der RV auseinander halten können.

Dann solltest Du informiert sein, welche Zeiten nötig sind, um Anspruch auf eine Regelaltersrente zu besitzen.

Dann sollte Deine SchwieMu, wenn nicht schon geschehen, ein Kontenklärungsverfahren bei der RV beantragen. Das ist was ganz anderes, als die jährliche Übersicht, die man von der RV erhält.

Sie sollte sich einen Termin bei einem Berater der RV geben lassen. In einem vorherigen Gespräch alles abklären, was man für Unterlagen bei zu bringen hat. Dann komplett zum Rentenberater.

Es sollte ihr genau erklärt werden, wie viele Zeiten (in Jahren und Monaten) ihr zum Erwerb des Anspruches auf die Regelaltersrente fehlen.

Das Leute zum AA zitiert werden, die keine Leistungen erhalten, sondern "nur" arbeitssuchend gemeldet sind, habe ich noch nicht gehört. Meine Mama war auch arbeitssuchend ohne Leistungsbezug gemeldet und wurde nie in irgendwelche Maßnahmen gesteckt. Über die Notwendigkeit würde ich mich nochmal anderweitig informieren.

LG Janette