Darf der Vater die Betreuung der Kinder bei Krankheit der Mutter ...

... übernehmen?

Hallo!

Die Überschrift ist bissi konfus, deswegen nochmal genauer:

Wir sind verheiratet, mein Mann Beamter, ich bin Hausfrau und in der 33. SSW, wir haben schon vier gemeinsame Kinder (14,12,7,6 Jahre alt).

Ich bin freiwillig gesetzlich krankenversichert, weil eine Familienversicherung über meinen Mann nicht möglich ist.

Nun zu meiner Frage:

In der letzten Schwangerschaft hatte ich vorzeitige Wehen u war ziemlich lange im KKH. Damals hatte unser KiArzt meinen Mann für die Betreuung der Kinder krankgeschrieben für 2 Wochen etwa. Die restliche Zeit haben wir dann anders gestemmt, damals waren wir allerdings noch nicht verheiratet.

Nun interessiert mich, ob mein Mann, sollte ich wieder Probleme mit der Schwangerschaft bekommen, die Betreuung der Kinder übernehmen kann, einfach aufgrunddessen, daß ich krankgeschrieben werde?

Oder müssen wir eine Haushaltshilfe einstellen oder ähnliches? Großeltern oder andere Personen, die für die Betreuung infrage kommen gibt es nicht.

Vielen Dank schonmal für eure Tips!

Liebe Grüße vom mt

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Ich könnte mir vorstellen, daß Euch dann von Deiner KK eine Haushaltshilfe zusteht..., die dann von dieser übernommen wird.

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Dein Mann hat pro Kind und Jahr Anspruch auf bis zu 10 Tage bezahlte Freistellung zur Betreuung des erkrankten Kinds, wenn es sonst niemand gibt, der das Kind betreuuen kann (es gibt Altersgrenzen fürs Kind und eine maximale Zahl an Tagen egal wieviele Kinder).
Das bedeutet, es kommt darauf an, ob Du trotz Krankheit das kranke Kind betreuuen kannst oder nicht.
Es gibt aber keine Freistellung zur Betreuung des *gesunden* Kinds. Als AN ist Dein Mann verpflichtet, die Betreuung der Kinder anders zu regeln. Wenn Du mal ausfällst, muß er Urlaub nehmen, sofern keine andere Betreuungsmöglichkeit vorhanden ist.
Überleg mal: Wenn beide Eltern berufstätig sind, könnte sich nach Deiner Theorie ja immer einer freistellen lassen um das Kind zu betreuen. Das wird wohl kaum funktionieren.
Wenn der KiA Deinen Mann wirklich seinerzeit krankgeschrieben hat, dann ist er mal wieder ein schönes Beispiel dafür, warum die Kosten im Gesundheitswesen so explodieren und warum wir alle das Gejammer der Ärzte nicht mehr hören können. Auch Beamte müssen, genau wie normale Arbeitnehmer, ab und zu ein bisschen Urlaub für sowas opfern, auch wenn man ansich schöneres damit vorhatte.
LG

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Na, neidisch, weil du nicht verbeamtet bist?

Du schreibst nämlich Müll!

Sie ist gesetzlich versichert, muss, wenn sie ausfällt und den Haushalt nichtmehr führen kann, eine HH bei ihrer KK beantragen und ihren Mann eintragen. Der ist dann vom AG unbezahlt freigestellt und bekommt Lohnersatz von der KK.

Nix Urlaub.

Und das hat auch nix mit Gejammer der Ärzte zu tun. Sie hat 4 Kinder im nicht gerade selbstständigsten Alter und ist evtl. Risikoschwanger. Da hat ein Arzt überhaupt nicht zu jammern, sondern seinen hyppokratischen Eid einzuhalten!

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deine Info stimmt nicht!

Wenn der Mann sich unbezahlten Urlaub nimmt um die Betreuung kleiner Kinder sicher zu stellen übernimmt die Krankenkasse desjenigen der ausfällt die Kosten für den Verdienstausfall.

Ob es Sonderregelungen für Beamte bzw. freiwillig Versicherte gibt bin ich allerdings überfragt.

Wieviele Stunden die Krankenkasse übernimmt hängt allerdings vom konkreten Fall ab.

LG, Christine

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Hallo!

Dein Mann ist dann im Falle eines Falles Haushaltshilfe über deine KK. Musst nur im Antrag ausfüllen. Für die Zeit bekommt er dann Lohnersatz von deiner KK.

Haben wir auch öfter gehabt.

LG

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Hallo!!!

Dein Mann kann von der Krankenkasse aus auf Haushaltshilfe gehen, somit bekommt er dan sein Gehalt von der Krankenkasse, aber keine 100% sondern diese 67% des Gehalts (fast wie krankengeld) . So war das bei uns, mein Mann hat bei Krankenkasse angerufen und nach dem Antrag gefragt, den haben die dan uns zugeschickt, dan musste er zum Hausarzt er hat dan es ausgefüllt und den rest wir und dan hab ma das wieder abgeschickt, die fragen dan beim Arbeitgeber nach dem Lohn nach und sobald der arbeitgeber das weitergibt bekommt ihr auch das Geld überwiesen.

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Danke an euch alle!

Wir haben uns nochmal eingehend damit beschäftigt und es sieht wohl so aus, als ob mein Mann quasi als Haushaltshilfe von der KK entlohnt werden könnte, aber der Arbeitgeber nicht zur Gewährung von unbezahlter Freistellung verPFLICHTet ist.

Als Hausfrau steht mir eben keine Krankheit zu... Ich gehöre eben nicht zur ARBEITENDEN Bevölkerung... Aber wir wollten es ja so!!! ;-)

Einen schönen Tag euch alen!!