Sonderurlaub Geburt?

Hallo zusammen,

ich bin die Mutter, war im Mutterschutz und nun in Elternzeit (1 Jahr). Hab ich dennoch auf den im Arbeitsvertrag bzw. Tarifvertrag, auf den verwiesen wird, angeführten Sonderurlaub zur Geburt des eigenen Kindes Anspruch? Oder ist das zu dreist und mit MuSchu und E-Zeit abgegolten?

Hintergrund ist, daß ich es doof finde, daß die Elternzeit am Tag VOR dem Geburtstag endet. Denn den will man ja nun ganz und gar mitbekommen und feiern. Würde ich den als Urlaubstag nutzen können, ginge mir nicht 1/30 Gehalt oder wieviel auch immer flöten...

Kennt sich da jemand aus?

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Hallo,

ich will ja nicht klugscheißen und man belehre mich gern eines Besseren, aber ich glaube, das ist für die Väter gedacht. Die Mutter hat doch sowieso rund um die Geburt frei. #kratz

LG
Tati

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Sie will ihn ja kurioserweise am 1. Geburtstag des Kindes nutzen, weil das ja soooooooooooooooo ein wichtiger Tag im Leben ist.

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Genau, und mein Schwiegervater ist im Juni verstorben, da könnte ich doch eigentlich jetzt meinen noch nicht genommenen Sonderurlaub nehmen.

Aber ganz ehrlich:
Bei uns steht im Tarifvertrag, dass 1 Tag Sonderurlaub bei "Niederkunft der Partnerin" gewährt wird, da können solche Fragen dann gar nicht erst aufkommen.

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Die Frage ist hoffentlich nicht Ernst gemeint, oder?

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Warum ist es zuviel verlangt an nachfolgenden Geburstagen normalen Urlaub zu nehmen.

Weshalb soll es für normale Geburtstage Sonderurlaub geben? Dein Kind hat 18 Geburtstage bis es volljährig ist.

"Hintergrund ist, daß ich es doof finde, daß die Elternzeit am Tag VOR dem Geburtstag endet."

Ist es jetzt "doof" nicht für jeden Geburtstag bezahlt zu Hause bleiben können?

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Das ist ja nun gar nicht die Frage. Die Frage ist, ob der Sonderurlaub auch für die Mütter gilt. :-) Nicht mehr und nicht weniger. Die haben am Geburtstag des Kindes, also am Tag der Geburt, ja auch keinen URLAUB.

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NEIN


Außerdem:

Du hast doch auch schon länger als 1 Jahr Urlaub.

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Du hast doch durch den Mutterschutz bereits viele Wochen "Sonderurlaub" gehabt der bezahlt wurde.

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Wenn Dir vertraglich 30 Urlaubstage zustehen würden, würdest Du auch nicht nur 29 Tage nehmen und sagen: Das reicht doch, den letzten kann der AG behalten, seien wir mal nicht so kleinlich.

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Wenn Du gesetzlich für einen bestimmten Tag XX.XX.XXXX bereits Entgelt in Form einer Entgeltersatzleistung (Mutterschutzgeld) erhalten hast, würdest Du dann an dem Tag noch Urlaub nehmen, um ihn doppelt bezahlt zu bekommen?

Dir steht kein Sonderurlaub wegen Geburt zu; dies gilt, sofern einzelvertraglich vereinbart, für die Väter.

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Du hast eigentlich schon indirekt Anspruch auf diesen Tag. Allerdings hast du ihn bereits bekommen, da du in Mutterschutz warst. Der Tag ist nicht verschiebbar. Als Frau darf man ja durchaus im Mutterschutz vor der Geburt arbeiten. Ab dem Moment der Geburt hat man auf alle Fälle frei. Allerdings wird das dann Mutterschutz genannt.
Im übrigen gibt es keinen Rechtsanspruch auf diesen Sonderurlaub. Das ist reines Entgegenkommen des AG.
Es ist wie mit dem Tag bei der Hochzeit. Da kann man auch nicht sagen, Ich habe geheiratet, als ich z.B. krank war und nehme dann 3 Wochen später den Sonderurlaub für die Heirat. Das ist an den Tag gebunden.

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Nein, hast Du nicht und wenn Du hättest, wäre der Sonderurlaub zeitnah (hier sind es 4 Wochen) zu nehmen und nicht ein Jahr später!
Warum nimmst Du nicht regulären TARIFurlaub?

Gruß,

W

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Hallo

Selbst wenn du Anspruch darauf hättest, muss dir der Ag ihn ja nicht am 1 Geburtstag gewähren. Er kann ihn dir auch später geben.

Zumal ich deine Frage echt komisch finde.

Bianca

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Hallo #blume,

Du hättest die Elternzeit an jedem X-beliebigen Termin enden lassen können.

#liebdrueck
Sanne #sonne

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achso, es geht um Geld, nicht um das Arbeiten müsssen am ersten Geburtstag des Kindes.

#liebdrueck
Sanne #sonne