Post von Inkasso ...

Hallo,

mein Freund hat heute Post vom Inkassounternehmen bekommen....

Er hat eine Amaz.. Visa Karte und der Betrag wurde einmal zurückgebucht....mein Freund hat die ausstehende Rate dann zwar bezahlt, aber leider sehr spät.... Daraufhin haben sie ihm die Ratenvereinbarung gekündigt und er solltesofort den Restbetrag überwiesen. . . Nachdem er 2 mal dort hingeschrieben hatte, ob er eine feste Ratenzahlung über den noch ausstehenden Betrag haben kann, boten sie ihm an, monatlich 300 € zu überweisen....was er aber nicht bezahlen kann monatlich....
Er hat die Landesbank daraufhin nochmals angeschrieben, ob er einen kleineren Betrag überweisen kann, woraufhin zurück kam das sie das nicht wollen. Er hat mittlerweile aber trotzdem zweimal 100 € dorthin überwiesen....
Naja und heute kam Post vom Inkassounternehmen....
Ist das denn überhaupt Rechtens das obwohl er gezahlt hat und somit Zahlungswillig war, das sie das einfach an ein Inkassounternehmen weitergeben???
Ich dacht solange man zahlt können die nichts machen???

Für Tipps bin ich dankbar !!!

#danke

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Hallo,

leider hat Dein Freund ja nicht immer gezahlt. Und meistens steht in den AGBs, dass bei Zahlungsverzug der Gesamtbetrag sofort fällig ist.

Was schreibt denn das Inkassounternehmen? Evtl. kann er mit dem Inkassounternehmen eine Ratenzahlung vereinbaren.

Ich nehme mal an, dass die Visa Karte gesperrt ist.

LG
Jenny

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Um was für eine Gesamtsumme handelt es sich denn?

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seltsames Gebahren ... aber einfach mit dem Inkassounternehmen Ratenvereinbarung treffen.... auch wenn die vorerst aus gesamte Summe bestehen.


Und die Visa Card am besten "selbst" kündigen, verleidet sonst wieder....

Achtung: es könnte bereits Negativschafaeintrag geben... dem Widersprechen


Eigenschufa bei www.schufa.de

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muss mich mal kurz einklugscheissern ;)

also wenn du einen schufa eintrag haben soltest und kein vollstreckungsbescheid erging, dann solltes du oder dein freund das möglichst innerhalt der nöchsten vier wochen klären um dei notleidene forderung löschen zu lassen sofern es sich um 300 euro gesamforderung handelt und nicht um mehr als tausend euro..

wenn ihr jetzt widerpsrecht ist es zu spät ein widerspruch muss VOR eintragung in die schufa daten erfolgen.

aber seit dem 1.4 ist es gesetzlich vorgesehen, dass ein vertragspartner der schufa dem schuldner per mahnung mitzuteilen hat, dass ein schufa eintrag erfolgen soll... sofern dies nicht geschieht kannst du wieerspruch einlegen.


die richtige internetseiote lautet uebrigens
www.meineschufa.de

diort kannst du die atenuebersicht gem. paragraph 34 bdsg kostenlos anfordern oder einen online zugang benatragen

das geht guenstiger

unter www. meineschufa.de/gutschein
( kennwort : starterpaket)

soviel von meiner seite

p.s. ja es is vollkommen rechtens die gesamtfaelligstellung an ein inkasso büro zu ueberreichen wenn die zahlung innerhalb einer frist net erfolgt is

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oh man was habe ich denn da zusammengschustert?!

tut mir leid, aber ich bin auch krank und darf heute nur schwachsinn tippen - es war zumindest nett gemeint :)

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Hallo,

nun ich denke nicht, dass man da noch groß was machen kann.

Ich meine, wenn ich eine Lastschrift platzen lasse, dann sehe ich direkt zu, dass der Betrag erneut angewiesen wird - und nicht erst wie in dem Falle "sehr spät".

Das war Fehler Nr. 1 - wahrscheinlich hat sich dein Freund auch nie wirklich gemeldet und versucht im Vorfeld da einen Zahlungsaufschub zu bekommen.

Dann hat er nach einiger Zeit ein Ratenangebot von denen bekommen, OBWOHL sie schon den Restbetrag haben wollten, weil sie den Ratenvertrag gekündigt haben.

Fehler Nr. 2: selbst dieses Ratenangebot hat er nicht angenommen und bedient, sondern überweist einfach, das was er "will" und das, obwohl er wusste, dass sie es nicht wollen.

Und ja, er hat zwar bezahlt, aber eben nicht soviel, wie sie von ihm verlangt haben. Also ist er wieder seinen Ratenvertrag nicht nachgekommen.
Ein Unternehmen kann übrigens die Forderung zu jeder Zeit (zumindest meines Wissens nach) an ein Inkassounternehmen verkaufen, vorallem, wenn schon offene Beträge (und das sind sie ja) vorhanden sind.


Meiner Meinung nach lebt dein Freund auf viel zu großem Fusse, wenn sie schon Raten in Höhe von 300 Euro haben wollen, dann dürfte der Betrag nicht wirklich gering sein.
Er sollte mal seine kompletten Einnahmen und Ausgaben überprüfen und entweder sein Einkommen erhöhen oder seine Ausgaben verringern.
Evtl könnte der Gang zur Schuldnerberatung auch ratsam sein, bevor alles den Bach runter geht.

Und vorallem sollte er in SEINEM Interesse solche Sachen wie Dispo, Kreditkarte und Kredite in Zukunft sein lassen.

Alles Gute
Sandra

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"Ist das denn überhaupt Rechtens das obwohl er gezahlt hat und somit Zahlungswillig war, das sie das einfach an ein Inkassounternehmen weitergeben???
Ich dacht solange man zahlt können die nichts machen???"

Lustige Einstellung. Zur Info: Der Gläubiger muss sich überhaupt nicht auf Ratenzahlung einlassen. Mit dem Abbuchungsversuch war der Betrag fällig...und zwar in EINER Summe. Und dass dein Freund auf seiner Kreditkarte einkauft, obwohl er es sich offensichtlich nichtl leisten kann (und sich dann auch noch im Recht fühlt), das muss man ja wohl nicht kommentieren.

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Huhu,

da muss ich auch mal ganz neugierig nach der Gesamtsumme fragen.
Wenn die wirklich ne Rate von 300Euro haben wollen (und Rate besagt ja nunmal, dass die öfter 3ooEuro wollen), dann muss der Betrag ja riesig sein und nicht mal eben son kleiner Einkauf im Supermarkt.

Also ich würde versuchen mit dem Inkassounternehmen zu reden. Ist, wenn überhaupt, die einzige Chance die er hat.

Und zusehen, dass er nur noch Geld ausgibt, welches er auch über hat.

LG
Mary

PS: Über eine Antwort würd ich mich freuen....wegen des Gesamtbetrags mein ich;-)

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Hallo,

da wird er wohl in den sauren Apfel beissen müssen...... es handelt sich um 2000 Euro. Ich finde schon das sie sich auf 150 € einigen hätten können....

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Hallo

Wieso sollten sie?

Nur weil er über seine Verhältnisse gelebt hat und nun in Schwierigkeiten ist?

Bianca

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Hallo,

ja, das ist rechtens.

Nur weil dein Freund willig ist und wenigstens einen Teil gezahlt hat, muss sich die Bank damit nicht zufrieden geben. Ebenso hat er keinen Anspruch darauf, in Raten zu zahlen.

Gruß
Sassi