Sperrzeit AlgI wg. angeblicher Arbeitsablehnung

Hallo,

mein Mann bekam am 21.07 eine Anhörung zwecks angeblich nicht erfolgter Bewerbung auf ein Stellenangebot der Agentur.
Haben am gleichen Tag im Service-Center angerufen und den Sachverhalt geschildert. Die Dame meinte, im Computer stünde das er sich beim genannten Stellenangebot gemeldet hätte, dafür aber bei einem anderen nicht (bei dem ich sogar selbst aus anderen Gründen angerufen hatte!).
Sein Vermittler würde sich telefonisch bei ihm melden.(das tat er bis heute nicht!)

Am selben Tag den Anhörungsbogen ausgefüllt und die zugehörige Bewerbung per Fax an die zuständige Agentur gefaxt.( Auch in der Bewerbung stand, das er sich aufgrund des vorherigen Telefonats bewirbt -er hat das Stellenangebot erhalten und dort gleich angerufen).

Nun habe ich es heute gewagt im Service-Center nachzufragen, warum der Vermittler sich nicht meldet.
Tja, weil der Herr Vermittler bereits am 23.07. eine Sperrzeit wegen Arbeitsablehnung verhängt hätte.
Wie er trotz der o.g. Bemühungen auf Arbeitsablehnung kommt, konnte mir keiner sagen.

Tja, ich bin dann in meiner Verzweiflung sofort zur Agentur gefahren (mein Mann war heute bei seinem gemeldetem Nebenjob). Tja, an der Tür des Vermittlers steht Urlaub bis 13.08.:-[
Im Service-Bereich wollte man mir so recht keine wirkliche Auskunft geben (weil ich keine Vollmacht dabei hatte).
Allerdings konnte niemand nach meinen Schilderungen die Sperrzeit nachvollziehen.
Wovon wir (2 Erwachse, 2 Kinder und 1 unterhaltspflichtiges Kind außerhalb des Haushalts) leben sollen, konnte mir keiner sagen.
Ich solle sofort nach Erhalt des Bescheids Widerspruch einlegen. Tja, der Widerspruch bezahlt aber keinen Einkauf. Und schon gar keine Miete, Strom usw. Die Rückbuchungskosten bleiben an uns hängen.

Wohlgemerkt ist mein Mann seit 01.05.10 arbeitslos, bewirbt sich auf alles was machbar ist.(kein PKW daher nur dort wo er mit den Öffis hinkommt)

Die Agentur schickt ihm dauernd Stellenangebote wo er nicht hinkommt, bzw. wofür er keine Qualifikationen hat.(er sollte z.Bsp. neulich wo anfangen, wo er Dachdeckerkenntnisse haben sollte und in schwindelerregenden Höhen arbeiten trotz Höhenangst).

Kann mir jemand sagen ob ein Widerspruch überhaupt Erfolgsaussichten hat?

Muss man sich Stellenangebote schicken lassen? Auf diesem Bogen der dort anhängt ist immer so ein Feld wo man ankreuzen soll ob man weitere Stellenangebote möchte.
Die schicken ihm grundsätzlich Murks oder die Stellen sind längst besetzt. Und nun sitzen wir da mit einer Sperrzeit. Da hat man doch mehr von, wenn man selbst Stellen sucht.

Lg und Danke im Voraus!

Linda

P.S. Ich bin nach Erziehungszeit in Umschulung und bekomme nur Fahrgeld und Betreuungskosten, also habe ich selber auch nix zum leben.

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Hallo!

Das ist natürlich Mist. Mir wollten sie auch einmal eine Sperre anhängen, weil ich mich angeblich nicht beworben hätte, dabei ist diese Bewerbung nur erst quer durch die Republik gewandert (oder was auch immer sonst), bis sie bei der Firma ankam und da war die Stelle natürlich schon besetzt. Ich hab damals auf das Schreiben vom AA geantwortet und ihnen ebenfalls das Anschreiben mitgeschickt. Außerdem habe ich bei der Post eine Suchanfrage gestartet (die natürlich nichts gebracht hat), aber dann war alles ok.

Wenn der Sachbearbeiter noch so lange im Urlaub ist, sollte dein Mann vielleicht versuchen ein Gespräch direkt mit dem Vorgesetzen zu bekommen (und zwar schnellstmöglich). Ich hoffe, der kann euch dann helfen.

Ob man es ablehnen kann, sich Stellenangebote zuschicken zu lassen weiß ich leider nicht, aber bei mir war es damals so, dass sie in mein Profil diverse Fähigkeiten eingegeben haben und ich danach diese Angebote zugeschickt bekommen habe (die übrigens auch nicht immer passten). Evtl. kann man an diesem Profil was ändern, dass z.B. Dachdeckerarbeiten komplett rausnimmt oder so.

Aber vielleicht weiß hier wer anders noch einen besseren Rat (meine Arbeitslosigkeit ist zum Glück schon ein paar Jahre her).

Alles Gute für euch!

Koerstn

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Guten Morgen,

wenn Ihr wirklich bis zur Klärung komplett auf dem Trockenen sitzt, kannst Du Dich an die ARGE wenden.

Ich hatte eine ähnliche Situation vor ein paar Jahren und nachdem ich nachweisen konnte, dass das ALG I in der Klärung ist und wir definitiv gerade kein Geld zur Verfügung haben (auch keine Ersparnisse in dem Moment), haben wir für einen kurzen Zeitraum ALG II erhalten. Nachdem der Sachbestand beim ALG I geklärt war und wir eben auch rückwirkend das verweigerte ALG I-Geld erhalten haben, haben wir das ausgezahlte Geld an die ARGE zurückgezahlt. Die geben halt für wirkliche Notsituationen so etwas wie einen Kredit, damit Ihr weiterhin Eure Miete und Lebensmittel finanzieren könnt...

VIele Grüsse und alles Gute,
Tina

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Ich würde mich an deiner Stelle ganz schnell ans Gericht wenden oder an einen Anwalt! Denn das ist nicht so ganz richtig was die da machen! Ein Anwalt würde dir auch bezahlt werden bzw. die kannst dann Gerichtskostenhilfe beantragen! Wenn ein Schreiben vom Anwalt kommt, reagieren die meistens gaaaaaanz schnell! ;-) Ein Widerspruch dauert, wenn man ihn selber stellt! Da lassen die sich gerne sehr viel Zeit! :-)

Lg und viel Glück für euch!

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Hallo,

was heißt denn, das ist so nicht ganz richtig?

Fakt ist, das er sich definitiv telefonisch mit der Firma in Verbindung gesetzt hat. Anders wüsste er ja auch kaum, das die Firma Industriehallen baut usw.

Ich will ja nicht sagen, das ein Brief bei der Post nie verloren gehen würde, aber zumindest das er Telefonkontakt hat, können die ja wohl nicht unterschlagen.

LG, Linda

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MACHEN KÖNNEN die ALLES! ;-) Leider! (ob die damit durchkommen ist die zweite Frage und steht auf einem anderen Blatt!) Zumindest versuchen sie einiges! Deshalb habe ich mich mal vorsichtig ausgedrückt! ;-)

Wie gesagt, schnellsmöglich an einen Anwalt wenden!!!

LG #winke

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Hallo Linda,

ich kann dich nachvollziehen. Das sind ja ganz wichtige Leute bei Arbeitsamt.

Also ich kann dir vorschlagen, dich auf jeden Fall, nach Erhalt des Bescheides, Widerspruch mit Rechtsbeistand einzulegen. Alleine kommst du nicht weit.

2. Muss es eine Vertretung für den Sachbearbeiter geben, wenn nicht würde ich beim Amt so lange Aufstand machen bis der Vorgesetzte (Teamleiter) kommt. Einfach drauf bestehen. Man muss einfach hartnäckig bleiben.

3. Egal wann wie mit wem gesprochen, telefoniert, Uhrzeit und Name immer notieren. Damit man sofort kontern kann. Ansonsten wird dir unterstellt es nicht gemacht zu haben.

Du kannst auch deinen Arbeitsvermittler wechseln. Ihn am besten direkt ansprechen oder auch gleich zum Teamleiter. Wenn man nicht selbstbewusst davor steht hat man wirklich verloren. Ich lass mich nicht mehr so behandeln.

Gruss
Aysecan

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Hallo,

also ich gehe mal davon aus, dass sie es deinem Mann negativ auslegen, wenn er keine Stellenangebote mehr zugeschickt haben möchte.

Ich kenne es auch, dass die Arbeitsagenturen einem jeden erdenklichen Mist zuschicken, so dass man sich fragt, ob die die angegebenen Fähigkeiten überhaupt gelesen haben. So habe ich zum Beispiel ein Angebot erhalten mit dem Hinweis "SAP-Kenntnisse zwingend erforderlich, da keine Einarbeitung möglich". Nur habe ich die Kenntnisse garnicht und das ist dort auch bekannt gewesen. Das habe ich dem Amt dann schriftlich per Einschreiben mitgeteilt.
Ansonsten habe ich mich immer auf alles beworben. Spätestens beim Vorstellungsgespräch kann ich noch immer etwas machen, warum man mich dann doch nicht einstellt, wenn mir die Arbeit so garnicht zusagt. Zum Beispiel ein ziemlich hohes Gehalt einfordern.

Was die Sperre betrifft, würde ich sofort Widerspruch einlegen und mich an die Leitung der Arbeitsagentur wenden. Meinem Mann hat man (noch vor unserer Ehe) mal die Leistungen eingestellt, weil er zu einem Termin bei seinem Arbeitsvermittler nicht erschienen ist. Nur hat man ihm die Sperre nicht einmal mitgeteilt. Der Grund für den versäumten Termin war übrigens ein Vorstellungsgespräch, was er sowohl vorab telefonisch bekannt gegeben hat, als auch nachher noch schriftlich nachweisen konnte. Er hat halt einfach festgestellt, dass er kein Geld mehr erhält. Seine persönliche Beschwerde führte zu einer sofortigen Auszahlung der ausstehenden Leistung (zum Teil in Bargeld).

Gruß
Sassi