Frage zur Elternzeit, wenn der Arbeitsort vom Wohnort abweicht

Hallo!
Habe mal eine Frage, die ich mir schon seit Tagen stelle!
Ich bin frisch schwanger (8. SSW, meine 1. Schwangerschaft) und arbeite ca. 230 km von meinem eigentlichen Wohnort entfernt, d.h. ich pendle zum Wochenende immer!
Ich werde es in der 12. SSW meinem Arbeitgeber sagen. Jetzt ist es doch so, dass man dann auch irgendwann sagen muss, wie lange man in Elternzeit gehen würde, oder? Aber eigentlich ist es bei mir doch auch klar, dass ich nicht wirklich zurückkehren kann, wenn das Kind da ist. Mein Mann ist aufgrund seiner Firma an unseren Wohnort gebunden, und wir wollen ja auch da bleiben!
Wie also würde der Arbeitgeber verfahren, bzw. darauf reagieren??? #kratz
Ich hab' echt keine Ahnung. Würde gerne 2 Jahre nehmen, aber wie gesagt, eigentlich ist es dann doch für beide Seiten klar, dass ich nicht in die Firma zurückkehren werde!
Wahrscheinlich werde ich dann zum Ende der Elternzeit gekündigt, oder?
Ach so, habe übrigens eine unbefristete Vollzeitanstellung!

Würde mich über ein paar Antworten oder Tipps freuen!

LG #winke

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Der Arbeitgeber darf Dir gar nicht zum Ende der EZ kündigen, dies KÖNNTE er erst am ersten Arbeitstag NACH EZ unter Einhaltung der reg. Kündigungsfrist.

Wenn Du nicht mehr an Deinen Arbeitsplatz zurückkehren kannst (und somit Du Deinen Arbeitsvertrag nicht mehr erfüllen kannst) mußt Du nach BEEG mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der EZ kündigen.

LG, Goldie

2

Wenn Ihr mit dem Gehalt Deines Mannes auskommt, dann nimmst Du einfach 3 Jahre Elternzeit und kündigst dann in 3 Jahren.

Keiner weiß, was in der Zwischenzeit alles passiert.................

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Da hast Du recht!
Und ja, wir könnten von dem Gehalt meines Mannes gut leben!
Vielen Dank für die Antwort!

Lg

3

hallo!

Deien rechte als Scchwangere, als mutter in elternzeit oder sonstige recht eiens arbeitnehmers haben nichts mit deinem wohnort zu tun.
du kannst 2 oder 3 jahre elternzeit nehmen- kannst unter einhaltung der kündigungsfrist jederzeit kündogen (aber nicht gekündgt werden), kannst dir in der zeit was anderes suchen oder hast vielleicht in 3 jahren einen ganze naderen weg vor dir und gehst wieder zurück zu deinem AG- wer weiß schon was in 3 jahren ist.

ich würde ganz normal elternzeit beantragen und gut ist. du kannst auch während der elternzeit einen antrag auf teilzeitarbeit in einem anderen betrieb stellen- wäre also möglich, daß du nach einem doer zwei jahren wohnortnah etwas findest und du trotzdem so lang in Elternzeit bleiben kannst, wie es dir zusteht..

auf keinen fall jetzt schon kündigen- du bis sozialvesichert während der elternzeit, brauchst keine KV zahlen, erwirbst ALG1 anspruch und hast Beitrge zur RV.
du hast bei einer erneuten schwangerschaft anspruch auf Mutteschaftsgeld von der KK und du kannst deine Elternzeit verlängern, falls diese während der Elternzeit des ersten kindes stattfindet usw..

lisaismpson

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Danke für die Aufklärung!
Ja, wer weiß schon was in 3 Jahren ist!!