Nach Elternzeit wieder Schichtdienst

Hallo!

Meine Elternzeit geht noch bis Anfang Oktober. Einen Kita-Platz
habe ich auch schon, aber aufgrunddessen kann ich nur noch von Mo bis Fr bis am späten nachmittag arbeiten.
Als ich meinem Chef dies mitgeteilt habe, hatte er das abgelehnt. Er meinte ich müsse zu den alten Konditionen arbeiten. d.h. Früh, Mittel- und Nachtschicht sowohl am Wochenene als auch an Feiertagen. :-[

Jetzt würde ich gerne TZ beantragen, war vorher VZ.
Kann er dies auch ablehnen? Meine Gewerkschaft sagte mir, er wäre dazu verpflichtet, ansonsten kann ich damit vor das Arbeitsgericht gehen.

LG Nadine

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Hallo Nadine,

meines Wissens hast Du nach der Elternzeit nur den Anspruch auf einen Arbeitsplatz zu den alten Konditionen. Also VZ mit Schicht, alles andere kann der AG ablehnen.

Wärst Du noch in der Elternzeit, so hättest du unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Teilzeit.

Bitte korrigiert mich, wenn ich falsch liege! :-)

Alles Gute,

LG Sanny

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Quatsch!

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Geht´s ein bisschen genauer????

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Hallo

Kommst du auch aus der Pflege?

Ich habe nun meine Stunden reduziert, auf 20 in der Woche. Befristet erstmal für 2 Jahre.

Muss aber leider auch Früh-Spät und We und Feiertagsdienste machen.

Ja, du musst zu den alten Konditionen arbeiten, ein Recht auf andere Arbeitszeiten hast du nicht.

Aber ab einer gewissen Größe des Betriebes hast du ein Recht auf Teilzeit.

Bianca

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TZ würde Dir doch auch nicht helfen! Auch bei reduzierter Stundenzahl kann Dein Chef Dich in allen 3 Schichten einsetzen, nur eben nicht mehr so viele Stunden am Stück!

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Guck mal ins Alters- und Teilzeitgesetz. In einem Betrieb ab 10 Mitarbeitern hast du das Recht, Teilzeit zu beantragen. Diese kannst du dann selbst festlegen, zu welchen Zeiten du arbeiten möchtest. Er kann dir keine Schichten aufzwingen, es sei denn, er kann nachweisen, dass dies unerträgliche Kosten für die Firma verursacht, was aber kaum so ist.
Nur in seltenen Fällen kann dein Chef dies ablehnen. Die Gerichte würden darüber entscheiden, ob er damit durch kommt.
Also mach dich schlau bei Google und dann rechtzeitig Antrag stellen!

Lieben Gruß Sabine

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"" Diese kannst du dann selbst festlegen, zu welchen Zeiten du arbeiten möchtest. ""

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Hallo,
wo hast du denn dieses Märchen her, dass der Arbeitnehmer seine Zeiten an denen er arbeiten möchte frei festlegen kann?

Es ist richtig, dass es ab einer gewissen Betriebsgröße bzw. anzahl von Mitarbeitern ein anrecht auf Teilzeit gibt, sofern betriebliche Dinge dem nicht entgegen stehen.
So ungefähr frei übersetzt aus dem Teilzeit und Befristungsgesetz.

Mit KEINEM Wort wird dort allerdings irgendeine Einschränkung bezüglich der Zeiten gemacht wann jemand arbeiten kann.

Fakt ist, hat man vorher in Vollzeit 3 Schicht gearbeitet wird man auch in Teilzeit in 3 Schicht ranmüssen und nicht wie man lustig ist.

Gruß
Demy

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Unter bestimmten Umständen muss er einer TZ-Beschäftigung zustimmen - aber das entbindet dich weder vom Schichtdienst noch von der WE-Feiertagsarbeit noch kannst du bestimmen zu welchen Zeiten er dich einsetzt. Gibt es denn keine Möglichkeit deinem Chef entgegen zu kommen? Der Kindsvater ist ja lt. VK vorhanden da könnte man sich doch hinsichtlich Nacht-/WE-Dienst etc. vll arrangieren?

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Hast Du Dir da nicht früher Gedanken drüber gemacht?

Ich mein ja nur, ne Schwangerschaft geht ja 9 Monate und das Kind ist mittlerweile auch 9 Monate, macht zusammen 1 1/2 Jahre!

Dein Chef hat zurecht Deine Wunschzeiten abgelehnt, Teilzeit darf er u.U. nicht ablehnen, wohl aber Wunscharbeitszeiten.

Anstatt vorher zu fragen, bist Du in die typische Hausfrauenfalle getappt.

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Natürlich habe ich mir vorher Gedanken gemacht.
Aber ich ging von falschen Dingen aus, nämlich das ich als Mutter das Recht habe nur noch Frühschicht von Mo bis Fr zu arbeiten. Kenne einige Mütter bei denen das so war, auch wenn es vielleicht nur TZ war.
Leider ist das vom Chef abhängig. :-(

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Du hast erst einmal nur Anspruch auf Deine alte Stelle ...halt VZ in 3 Schichten.

Wieviel MA seid Ihr???

Ich bin Krankenschwester u. arbeite nur nachts ,dies' habe
ich aber von Anf. an dort gemacht.
Meine AZ konnte ich aber auf 30h d. Wo reduzieren.
Meine Freundin (gleicher AG) wollte nach d.Elternzeit
nur noch 20h die Wo arbeiten ,dies' wurde allerdings abgelehnt ...
sie hat dann auch auf 30 Wochenstunden reduziert.

LG Kerstin