Frage zur Kontosperrung

Guten Morgen,

vor knapp 2 Monaten ist meine Mutter gestorben. Sie hat mit meiner 20 jährigen Schwester in einem Haushalt gelebt.

Da meine Mutter leider die letze Zeit ihres Lebens von Hartz IV gelebt hat und meine Schwester zu allem Überfluss auch noch Anfang des Jahres arbeitslos wurde, wurde der Dispo meiner Schwester voll ausgeschöpft.

Jetzt ist es so, dass die Bank von heute auf morgen das Konto meiner Schwester komplett für sämliche Geldausgänge gesperrt hat und das kommentarlos. Nun meine Frage, dürfen die das eigentlich? Klar, muss eine Vereinbarung getroffen werden, wie das Geld zurückgezahlt wird, aber das ganze Arbeitslosengeld zur Deckung voll einstreichen kann doch auch nicht rechtens sein. Von was soll sie dann leben? Zumal die Miete direkt an die Wohnungsbaugesellschaft überwiesen wird. Kommt also garnicht aufs Konto.

Ich kenn aus meine Lehrzeit noch die Pfändungsfreigrenze. D.h. das müssten jetzt so ca. 962 Euro sein, die unpfändbar sind. Zwar wird hier nicht gepfändet, aber so ähnlich ist es ja trotzdem.

Meine Mutter ist vor den Augen meine Schwester gestorben. Sie ist doch schon etwas traumatisiert und ich finde es wirklich unmöglich von der Bank sich so zu verhalten.

Meine Frage ist, ob die das einfach so dürfen. Kommentarlos das ganze Einkommen einsacken.

Ich kenn mehrere Fälle, bei denen diese Bank das gemacht hat und muss echt sagen, dass ich das nicht okay finde. Man hätte sie ja vorher anschreiben können zumal ich mit dem Sachbearbeiter aufgrund des Nachlasskontos meiner Mutter öfters zu tun habe. Etwas unsensibel das ganze.

Danke für eure Antworten.

S.

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Eine Bank ist ein Wirtschaftsunternehmen und keine Seelsorge. Wenn die auf jede Befindlichkeit ihrer Kunden Rücksicht nehmen müssten, können sie gleich dichtmachen. Sensibles Verhalten erwartest Du also an völlig falscher Stelle.

Die Kündigung des Dispos seitens der Bank hat mit einer Pfändung rein gar nichts zu tun, da interessieren auch die Freigrenzen nicht. Und ja, die dürfen das.

Vermutlich hat man Deine Schwester vorher kontaktiert, relativ sicher sogar. Und wenn jemand wie Deine Schwester dauerhaft über seine Verhältnisse lebt und eine Rückführung des Dispos in absehbarer Zeit nicht möglich scheint, wird der eben gekündigt. Die Arbeitslosigkeit und die durch den Wegfall des Gehaltseingangs fehlende Basis für einen Dispo werden auch eine Rolle gespielt haben.

Und warum sollen sie DIR was mitteilen, was das Konto Deiner Schwester betrifft?

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weil man bei näherem und guten kontakt auch etwas menschlichkeit erwarten kann, auch in der heutigen zeit!!!!

die rechtliche seite ist natürlich eine andere, aber wie gesagt, es widert mich wirklich an, dass heutzutage mit menschen umgegangen wird wie mit einem stück dreck!


lg

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Naja, wie ich schon sagte, ich bezweifele, dass es keinerlei Kontaktaufnahme seitens der Bank gab.

In der Regel melden die sich vorher schriftlich mit Bitte um Gesprächstermin, um eine Regelung zu finden. "Kommentarloses" kündigen des Dispo wird meist erst dann gemacht, wenn der Kunde sich totstellt und nicht um Einigung bemüht ist.

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also, den dispo dürfen sie ohne vorankündigung streichen, das hat nichts mit pfändung zu tun.

menschlichkeit sollte man aber schon erwarten dürfen, auch in der heutigen zeit, gerade, wenn man näheren kontakt hat.


aber: wenn deine schwester algII bezogen hat, warum musste der dispo vollkommen ausgeschöpft werden? dann hat sie aber ganz schön über ihren verhältnissen gelebt...

lg

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Hallo,

danke für deine Antwort.

Meine Mutter war 25 Jahre als Reinigungskraft bei einem Augsburger Elektrizitätsunternehmen beschäftigt. Die haben ihr dann eine sehr hohe Abfindung ausgezahlt. Meine Mutter und meine Schwester haben dann davon gelebt. Hauptsächlich meine Mutter, denn meine Schwester war ja damals noch im Beschäftigungsverhältnis.

Meiner Mutter wurde dann 2 Mal die Rente abgewiesen und dann musste sie sich arbeitslos melden und später dann halt ALG II. Das hat dann irgendwann nicht mehr gereicht und so wurde der Dispo meiner Schwester angezapft. Sie haben nicht über ihre Verhältnisse gelebt, das ist mit den paar Kröten ja auch garnicht möglich. Sogar die Tafel mussten sie nutzen. Meine Mutter hat sich sehr geschämt. Ich hab von alledem nichts gewusst, sonst hätte ich sicherlich geholfen.

Meine Schwester wurde nicht vorgewarnt, denn wir haben aufgrund der -nennen wir es mal Unerfahrenheit- meiner Schwester im Umgang mit Papieren, sämtliche Post an meine Hausadresse liefern lassen und da war definitiv nichts dabei.

Ich weiß selbst, dass es sich hier nicht um eine Pfändung handelt! Das hab ich ja auch ausdrücklich geschrieben, ich verstehe nur nicht, dass die Menschlichkeit in so einem Fall völlig auf der Strecke bleibt.

Wo kommen wir denn hin, wenn das so weitergeht?

Ich habe Geld und bin nicht mittellos, du solltest mal erleben, wie die Bank um mich herumschwänzelt, aber wehe, man ist mal 1200 Euro in den Miesen, dann bist du den Dreck unter dem Fingernagel nicht mehr wert. Als meine Mutter die Abfindung bekommen hat, hat täglich das Telefon geklingelt und genau diese Bank war dran und wollte ein Scheibchen des Kuchens abhaben.

Nein, dafür hab ich echt keinerlei Verständnis. Da finde ich es nur gerecht, dass die Bank auf den Soll vom Konto meiner Mutter sitzen bleibt, denn ich hab das Erbe ausgeschlagen. So sollte man eigentlich nicht denken, aber nach allem was passiert ist kann ich damit leben.

S.

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Als "nicht mittelloser" Kunder der Bank würdest Du Dich schön bedanken, wenn sie "menschlich" handeln und damit auch Dein Geld riskieren!

Natürlich haben Deine Mutter und Schwester über ihre Verhältnsisse gelebt, wenn sie mehr aufgegeben haben als sie eingenommen haben!

LG

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Deine Schwester wurde mit Sicherheit vorher informiert. Aber man muß die Post auch öffnen und lesen.
Ja die dürfen das! Es ist nämlich deren Verantwortung anderen Kunden ggü., Forderungsausfälle zu vermeiden. Die anderen Kunden müssen es nämlich indirekt mit bezahlen.

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Hallo,

ab 1. Juli gibt es einen "Pfändungsschutz" für Kontos - muss man beantragen - bedarf jedoch keiner Genehmigung. Soll sie halt schnell machen damit sie über den Pfändungsfreibetrag verfügen kann.

http://www.elo-forum.org/attachments/schulden/25729d1247489323-info-pfaendungsschutzkonto-01-07-2010-bgbl-39-seite-1707-.-10-07-2009-pfaendungsschutzkonto.pdf

http://www.pressrelations.de/new/standard/result_main.cfm?r=416246&sid=&aktion=jour_pm&print=1&pdf=1

Ansonsten.... ja die Bank darf das.

Moralisch mit Sicherheit schwer nachvollziehbar für Euch momentan aber aus Sicht der Bank nachvollziehbar.

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Hallo,

deine Schwester hat Anspruch auf ihr Geld. Sie hat 7 Werktage Zeit es vom Konto zu holen da es sich um Sozialleistungen handelt.
Den Dispo kündigen dürfen sie, aber sie dürfen keine Sozialleistungen einbehalten um diesen zu decken.

Lg Elli