Kann man eine Fristlose Kündigung noch abwenden?

Ich bin so wütend auf mich!

Hallo zuerst einmal.

Ich habe folgendes problem:

Ich habe vor meiner Schwangerschaft 1 Jahr gearbeitet. habe dies beim Arbeitsamt angegeben und die sachbearbeiterin meinte es seie ok, da ich geringfügig arbeite und der betrag nicht anrechnungsfähig ist. wollte meine abrechnungen nicht behalten.

Nun bin ich umgezogen und die dinge sind irgendwo im keller. mein keller ist sehr sehr voll und es ist ziemlich wahllos gepackt. ich habe keine ahnung wo die abrechnungen sein könnten.

nun wollte mein neuer sie sachbearbeiter zum 15.03 haben und hat, da ich sie so schnell nicht vorlegen konnte (da ich risikoschwanger war und mehrmals im kh lag da es mehrmals so aussah als würde ich das kind nicht halten können, konnte also im keller auch keine schweren kartons schleppen), meine leistungen gestrichen. somit auch die miete. Ich habe es versucht ihm zu erklären und das ich die unterlagen von meinem ehemaligen arbeitgeber anfordere. jedoch kam dieser nicht in die puschen. am 27.02. habe ich dann meine tochter 12 wochen zu früh zur welt gebracht und war tag und nacht bei ihr.

ich habe die unterlagen noch immer nicht von meinem arbeitgeber, kann aber auch nicht einfach hinfahren da ich zum einen das baby habe und zum es anderen weiter weg ist.

die mite wurde somit für april nicht gezahlt und nun für mai auch nicht. bin aber händeringend hinterher das die leistungen wieder laufen und bombadiere meinen ex arbeitgeber mit faxen und telefonaten.


habe nun die fristlose kündigung meiner hausverwaltung bekommen und soll bis zum 20.05 aus meiner wohnung raus. was soll ich denn machen, ich kann doch mit säugling nicht auf die strasse...

kann man diese noch irgendwie abwenden aufgrund der besonderen umstände?



danke lieben gruß

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Hallo.

Da kann ich Dir nur raten, dass Du Dir umgehend einen Anwalt nimmst (da Du kein Einkommen hast, wirst Du Prozesskostenhilfe bekommen) ... wenn Du keinen an der Hand hast, wende Dich bitte ganz schnell an eine Beratungsstelle wie Pro Familia oder die Caritas, die kennen immer Anwälte, die solche Notfälle übernehmen.

Ausziehen musst Du auch nicht sofort ... Du musst erst einmal rausgeklagt werden. Wichtig ist, dass Du bis zum 20.05. was unternimmst und ein Anwalt die richtigen Schreiben aufsetzt.

Des Weiteren solltest Du unbedingt bei der ARGE sofort persönlich vorstellig werden und Dich auch nicht abwimmeln lassen. Die müssen was unternehmen, wenn Obdachlosigkeit droht!

Alles Gute,

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hallo, die arge will ja unbedingt meine abrechnungen. ich war ja damals mit diesen da und habe sie nicht gebraucht. der neue sachbearbeiter meinte nun aber die andere hätte sie zumindest kopieren müssen, auch wenn der betrag gering ist. hat sie aber nicht gemacht...

wenn ich rausgeklagt werde, verliere ich da die wohnung nicht erst recht? ist es so das ich so nur aufschub habe um eine neue wohnung zu suchen, oder kann ich die kündigung irgendwie rückgängig machen und hier verbleiben?

ich wüsste gar nicht wie ich so schnell (noch dazu monetan ohne einkommen) einen umzug organiesieren könnte und schon gar nicht wo ich so schnell eine neue wohnung herbekomme.

ich möchte diese wohnung behalten, da ich wieder arbeiten gehen möchte und diese wohnung groß genug ist für uns zwei, dazu zentral gelegen und vorallen günstig genug um es irgendwie alleine zu wuppen wenn ich wieder arbeiten gehe. möchte ja nicht ewig vom amt leben...


werde mir einen anwalt suchen. wie finde ich heraus welcher mich trotz mittellosigkeit vertritt?


danke

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Hallo.

Natürlich schützt Dich eine Räumungsklage erst einmal nicht davor, die Wohnung zu verlieren (und die Kosten einer Klage würden zu Deinen Ungunsten gehen), aber Du gewinnst Zeit ... auf alle Fälle kann am 20.05. niemand mit einem Umzugswagen vor Deiner Tür stehen und Dich rausschmeißen.

Wie gesagt, wende Dich umgehend an eine Beratungsstelle, ich habe ja schon welche genannt ... oder wende Dich an einen Sozialhilfe-Verein (ich weiß nicht, woher Du kommst, sonst würde ich mal für Dich googeln).
Die kennen Anwälte, die auch für Prozesskostenhilfe arbeiten oder haben sogar selber welche.

Gruß von der Hedda.

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Hast du denn die Hausverwaltung mal kontaktiert und gesagt, warum keine Miete kommt? Rede mit denen!

Wenn du geringfügig gearbeitet hast, hattest du einen Lohn von unter 400 Euro, sprich steuerfrei? Dann belege das doch vorerst mit den Kontoauszügen, damit die SB wenigstens einen Anhalt hat.

Klar, ist man durch eine Risikoschwangerschaft gehandicapt. Durch ein Frühchen erstrecht. Dennoch mußt du dringendst jemanden finden, der für dich den Keller nach den Unterlagen durchforstet.



LG und alles Gute zum #baby
Mona

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Hallo,

ja ich hatte die hausverwaltung ganz zu beginn angerufen und denen gesagt das ich momentan ein problem mit dem arbeitsamt habe und so schnell wie möglich dafür sorge das die miete reinkommt. das war bereits bevor mein kind auf die welt kam, da ich ja wusste das die miete bis zum ersten nicht eintreffen wird.

allerdings muss ich zugeben das ich mich danach nurnoch ums arbeitsamt und meinen ehemaligen arbeitgeber gekümmer habe, aber bei der hausverwaltung nicht nochmal vorstellig wurde.

ich lebe hier alleine, habe weder einen partner noch familie hier. anschluss habe ich, auch aufgrund der bettlägerigkeit wärend der schwangerschaft, noch nicht gefunden. habe die wohnung wenn ich nicht im kh lag nur zum einkaufen verlassen.

kenne also niemanden der für mich den keller durchsucht.

kontoauszüge aus der zeit habe ich nicht, da mir immer die abrechnung vorgelegt wurde die ich unterschreiben musste. ausgezahlt habe ich mich an den tagen an denen ich gearbeitet habe, nach den stunden selbst.


danke :-)

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Wieso kannst du jetzt nicht einfach selber im Keller gucken? #kratz

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Hi

Mach nen Termin bei der Hausverwaltung aus und zwar gaaaaaaaaaaanz schnell.

Schau mal, das habe ich online gefunden:
Allerdings gibt es im Bürgerlichen Gesetzbuch eine Schonfrist und eine so genannte Heilungswirkung. Danach kann der Mieter die fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs ungeschehen machen, wenn er spätestens zwei Monate nach Klageerhebung den gesamten Mietrückstand ausgleicht. Vorliegend zahlte der Mieter innerhalb der gesetzlichen Schonfrist zwei Monatsmieten nach. Die 25 Cent vergaß er. Das Amtsgericht Berlin Tempelhof-Kreuzberg erklärte, dass eine offen stehende Restforderung – egal, in welcher Höhe – die Heilungswirkung verhindere, so dass die fristlose Kündigung wirksam bliebe.

In München gibt es ein "Amt" zur Vermeidung der Obdachlosigkeit. Ich weiß nicht, wer der Träger ist, aber vielleicht gibt es bei euch auch sowas.

lG

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Hallo,


wo wohnst du denn???

Vielleicht kann ich dir helfen???

Oh man das tut mir sehr leid, such dir dringend Hilfe damit du nicht bald mit deinem Baby auf der Straße stehst!!!!

Also wenn du magst dann schreib mich an, vielleicht kann ich dir helfen falls du aus der Nähe kommst #liebdrueck

lg vivi#herzlich

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Hallo

Wovon lebst du denn im Moment?

Hast du ALG 1 oder ALG 2 beantragt?

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off topic, is ja immerhin ein Diskussionsforum:


Am 15.3 solltest du es vorlegen, am 27.2 hast du entbunden und es bis heute (9.5) nicht in den Keller geschafft?

#kratz

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Sie hat doch geschrieben, dass sie nicht weiß wo im Keller sie sind, nicht das sie es nicht bis dahin geschafft hat. Und das sie die Unterlagen schon beim AG angefordert hat, aber der sich nicht bewegt.

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Sorry, aber dafür hab ich kein Verständnis. Bevor ich doch Monate kein Geld habe und das mit einem evtl intensiv Pflegebedürftigem Säugling und die Wohung verliere, bewege ich mich mal 2 Stunden in den Keller und suche.

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Deine Situation ist zweifelsohne nicht die schönste, die man sich vorstellen mag.

Aber schuld an der Kündigung der Wohnung bist Du selber. Da ist genug Zeit untätig verstrichen, in der Du die Unterlagen hättest suchen können bzw. selbst zum AG hinfahren etc..

Dein Kind wird im Krankenhaus ordentlich betreut, da musst Du nicht 24 h dabei sein.

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Also das ist mal eine herzlose und bescheuerte Antwort! #klatsch

Weisst du überhaupt was es heisst, sein Baby - erst recht ein Frühchen aus der 28. SSW - im KH zu haben? Unter Umständen weiss man anfangs nicht mal, ob es überleben wird - da ist es doch klar, dass man als Mutter rund um die Uhr da ist!

Klar hätte sie sich inzwischen mal kümmern können. Aber man ist in so einer Situation mit den Gedanken nicht bei Ämtern und Finanzen! Und das Argument "... wird im KH ordentlich betreut..." ist echt lächerlich. Von der medizinischen Seite mag das ja stimmen, aber von der psychologischen und menschlichen Seite absolut nicht! Wie kann man nur so arrogant sein???!!!
#contra#contra#contra

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BEVOR ich nach 2,5 Monaten Frist drohe mit meinem Kind auf der Strasse zu landen und kein Geld mehr habe, stattdessen aber hier im Forum posten kann, da beweg ich meinen Arsch aber an meine Kartons und suche den Dreck.

Das schulde ich meinem (kranken) Kind.

Die TE scheint generell ganz andere Schwierigkeiten zu haben und meidet bewusst den Weg an ihre "verstaute Korrespondenz"- aber da muss sie jetzt durch- vom Mitleid wird es auch nicht besser.

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Hi,
rede mit der Hausverwaltung und mach dich endlich mal auf die Suche im Keller.

Ich kann ja noch verstehen, dass du schwanger nicht selbst die Kartons heben wolltest. Nicht verstehen kann ich, warum man dann nicht einfach mal irgend jemanden um Hilfe bittet. Ich kann es auch noch in den ersten Tagen und Wochen nach der Geburt verstehen.

Aber in den mittlerweile 2,5 Monaten seit der Geburt deines Kindes hätte doch mal die Zeit sein können, die Unterlagen zu suchen. WAS passieren wird war dir doch klar, oder? Kein Vermieter nimmt es gerne hin, wenn einfach so, kommentarlos, die Miete wegbleibt.

Die ganze Zeit, die du verschwendet hast mit dem Bombardieren deines ehemaligen AGs mit Faxen und Telefonaten hättest du (billiger...) für Suchen verwenden können. Und natürlich auch mal mit einem Gespräch mit dem Vermieter.

Vielleicht hast du ja Glück, aber zu argumentieren, dass das alles nicht deine Schuld wäre wenn du es in 2,5 Monaten nicht schaffst, im Keller (wie groß ist der denn??) mal nach einem Karton zu suchen wird sicher nicht ganz einfach.

Viele Grüße
Miau2

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Das du während deiner SS nicht suchen konntest, versteh ich. Im Wochenbett versteh ich das auch.

Aber nach 2,5 Monaten??? Es geht hier um deine Zukunft ( und die deines Kindes übrigens auch ) und du schaffst e nicht, jeden Tag einen Karton zu durchsuchen??

Tut mir Leid, aber dafür habe ich kein Verständnis.

Außerdem verstehe ich nicht, wie man solche Papier irgendwo rumfliegen lässt. Das sind meines Erachtens nach wichtige Dokumente die man irgendwo sortiert haben sollte.

Anstatt hier zu schreiben, geh suchen.
Hier kann dir niemand helfen. Du wirst die Abrechnungen so oder so suchen müssen und da kann dir hier im Forum niemand helfen.

Trotzdem wünsche ich deinem Baby natürlich alles alles Gute!!

LG