Vater ins Gefängnis??

Hallo,

kann man wenn man keinen Unterhalt bezahlt ins Gefängis kommen?
Auch wenn man Schulden hat und nicht zahlen kann?

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Er kann in Beugehaft genommen werden bis er entweder zahlt oder bei zahlungsunwillig- und unfähigkeit die eidestaatliche Versicherung abgibt.

Aber bis dahin muss schon ne Menge passiert sein.

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Nö, was Du beschreibst, ist zur Erzwingung der EV, die hat aber nix mit Unterhalt zu tun, denn Unterhalt muss er unabhängig von einer eventuellen EV zahlen, selbst ALG II ist unter bestimmten Umständen voll pfändbar um den Unterhaltsanspruch zu befriedigen, da zählen dann auch keine Freigrenzen mehr.

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Ja, so was nennt man dann Beugehaft. Die Schulden sind einem danach aber trotzdem nicht erlassen.

Man kann nur deswegen nicht nochmals eingebuchtet werden.

LG Janette

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Hallo.

Ja, das kann man ...

... ein strafrechtliches Verfahren wegen Verletzung der Unterhaltspflicht kann böse ausgehen ... kenne einen Fall, wo es erst 2 Jahre auf Bewährung gab (hatte auch Schulden, hat zig mal die Hand gehoben, aber es gab Titel und einen Scheidungsfolgevertrag) und beim 2. Mal (zwei oder drei Jahre später ... die Mutter der Kinder hat alle Mittel ausgeschöpft, einschließlich Taschenpfändung durch den Gerichtsvollzieher kurz vor Verhandlungsbeginn) hätte der Richter (derselbe wie vorher) den Mann zu einer Gefängnisstrafe verurteilt, wenn sich nicht während der Verhandlung die Aktenlage geändert hätte. Es gab dann wieder eine Strafe auf Bewährung.

Gruß von der Hedda.

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Ja, kann man, weil Unterhaltspflichtverletzung ein Straftatbestand nach § 170 StGB ist.

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hi

ja leider kann man das, erstmal in beuzgehaft.
aber es kann auch schlimmer werden.
weiss es von meinem onkel. die mutter von seinem kind hat Ihn auf unterhalt verklagt und er konnte nicht zahlen und dann kam es zu einer weiteren verhandlung wo er eine Bewährungstrafe bekommen hat.
das war schon sehr hart, aber wie das genau passieren konnte weis ich leider auch nicht genau.

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Wenn man nicht zahlen kann bzw. könnte, nein.

Die Frage ist aber, ob man tatsächlich nicht kann/könnte oder nicht will.

Was verstehst Du aber unter " auch wenn man Schulden hat"?

Wenn Du z.B. für Dein Kind unterhaltspflichtig bist steigt z.B. auch der pfändungsfreie Betrag. Diesen kann man dann aber nicht zur Tilgung weiterer Schulden verwenden, sondern muss Unterhalt leisten.

Ferner kann bei Dir bei gegebenenfalls Kindesunterhalt weitergehend vollstreckt werden als "normale" Schulden, weil der pfändungsfreie Betrag niedriger ist.

Man kann also regelmäßig nicht einfach anderere Schulden zahlen um dann Kindesunterhalt nicht mehr zahlen zu können.