Kindesunterhalt, Vater in Kurzarbeit - kann nicht mehr zahlen

Hallo an alle hier,

folgendes: Ich bekomme für einen meiner Söhne ( 15 ) als einzigstes Kindesunterhalt vom Vater.
Meine anderen Kinder laufen in der Bedarfsgemeinschaft im ergänzenden ALG II Bezug mit, da kein Kindesunterhalt für sie fließt und der UVG ausgeschöpft ist.

Jetzt ist der Vater, der Unterhalt zahlt, seid 2 Monaten in Kurzarbeit und er hat dem Jugendamt mitgeteilt, daß er momentan nicht in der Lage ist Unterhalt zu zahlen.

Was muss ich jetzt machen? Einen schriftlichen Bescheid einreichen - daß er nicht zahlen kann / wird ? Oder was ist sonst zu tun?
Weil, das Unterhaltsgeld von meinem Sohn wird ja mit in die Bedarfsgemeinschaft reingerechnet und dann ja fehlen würde, wenn der Vater durch die Kurzarbeit nicht zahlen kann.
Diese Situation kenne ich nicht, da für die anderen nie Unterhalt gezahlt wurde ab Geburt und ich damals UVG erhalten hatte. Und da er ja über 12 Jahre alt ist, kommt ja auch kein UVG in Frage.

Vielen Dank für ein paar Tipps und Hinweise was ich jetzt beachten oder machen sollte.
GLG Gabi

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Die zentrale Frage ist zunächst, ob ein Unterhaltstitel existiert. Sollte es an dem sein, kann der KV (zumindest theoretisch) nicht einfach die Zahlungen einstellen. Wenn du gerichtlich dagegen vorgingst, würde er letztendlich den Kürzeren ziehen.

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Hallo,
der Vater kann nicht einfach wg Kurzarbeit die Zahlungen einstellen, zumal er ja auch Kurzarbeitergeld bekommt, das die Reduzierung ausgleicht.
Bis zur Pfändungsfreigrenze hat er zu zahlen, evtl. nur weniger. Er wird dies der Arge nachweisen müssen, wenn nicht, wird euch der Unterhalt weiterhin abezogen.
LG
Mariella

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Hey

danke für euere Antworten.

Der Unterhalt ist laut Titel geregelt, sogar mit 126%iger Erhöhung - durch seinen hohen Verdienst.
Er hat auch die ganzen Jahre immer bezahlt - zwar immer erst rückwirkend zum Monatsende - aber es kam immer an. ( Dies hatte zwar eine komische Bewandtnis, aber war mir eigentlich schnuppe )

Er könnte ja einen Herabsetzungsantrag stellen, wenn er wirklich soooo viel weniger verdient, oder?
Dann würde es eben einen neuen Titel geben darüber, oder?

Nur wie lange würde das denn dauern bis das durch wäre?

GLG Gabi

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Hi,
mein Mann ist auch ein sog. "Besserverdienender" und in Kurzarbeit, Autoindustrie halt, deshalb hat er nun ein Kind auf der Steuerkarte eintragen lassen, dadurch bekommt er einen geringen Ausgleich. Dennoch: er hat natürlich den Unterhalt nicht gekürzt, so viel weniger ist es nämlich nicht.
Ab einer bestimmten Gehaltsstufe gibt es nicht mal Kurzarbeitergeld, weil man davon ausgeht, dass da keine Not zum Fenster reinschaut.
Lass dich nicht verkohlen, lass notfalls die Beistandsschaft des JA dem Herr seine Pflichten erklären.
LG
Mariella

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Reg Dich nicht auf. Lass Dir vom Jugendamt schriflich bestätigen, dass derzeit kein Unterhalt fließt und reich das in Kopie bei der ARGE ein.

Dann erhälst Du für dieses Kind den Regelsatz ungekürzt.

Gruß

Manavgat