Hae ich das richtig verstanden? Schenkung/Erbe

Hallo,

also, ist diese Info in etwa richtig:

Wenn Eltern dem Sohn die Erbschaftssteuer ersparen wollen, dann überlassen sie ihm Haus/Grundstück als Schenkung.

Diese ist dann aber erst nach 10 Jahren gültig. Also wenn die Eltern z.B. 9 Jahre nach der Schenkung versterben, dann ist es doch ne Erbschaft. Oder????

Und was ist, wenn nur ein Elternteil verstirbt? Muß dann eine neue Schenkung vorgenommen werden? Weil ja der zurückgebliebene Elternteil das Haus etc. erbt?

Weiß das jemand?

Danke und Gruß,

Simone

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Hallo,

meines Wissens nach wird das dann anteilig berücksichtigt:

Also stirbt der Schenkende nach 5 Jahren werden 50% zum Erbe herangezogen und ggf zur Erschaftssteuer berücksichtigt. Bei 9 Jahren bleiben dann noch 10 %.

Alle 10 Jahre kann man ja den Freibetrag neu ausschöpfen.

Wenn dir deine Eltern zusammen etwas schenken, dann dann hat ja jedem die Hälfte gehört. Im Todesfall vor Ablauf der 10 Jahre ist nur der Teil des jeweiligen Elternteil zu berücksichtigen.

Ich hoffe das hilft dir schonmal weiter, mal schauen, was noch für Antworten kommen..

LG m

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Erbschafts- und Schenkungssteuer (die übrigens identisch sind) muss der Beschenkte/Erbe zahlen, nicht der Schenker/Verstorbene.

Die Steuer wird also (sofern die hohen Freibeträge überschritten werden) sofort bei Schenkung fällig. Wenn der ehemalige Eigentümer dann stirbt, fällt auch keine zusätzliche Erbschaftssteuer mehr an, da dem Verstorbenen ja das verschenkte Vermögen gar nicht mehr gehört.

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Das war mir schon klar, das der Beschenkte / Erbe die Steuer bezahlen darf.

Es wird jedoch mit berechnet, wenn in den letzten Jahren eine Schenkung war, eben zu diesen Anteilen.

Es ist ja nur die Frage, ob überhaupt Steuer fällig wird, denn oft macht man ja die Schenkung innerhalb des Freibetrages, um bei einem späteren Erbe Steuern zu sparen sprich das Erbe zu mindern.

Stirbt halt der Schenkende innerhalb der 10 Jahre ist es blöd gelaufen.. und man muß es dann doch ggf entsprechend versteuern...

LG m

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Ist denn soviel Erbe da, dass Erbschaftssteuer anfallen würde? Ist das Haus + Vermögen mehr als 400.000,-- EUR wert?

Wenn nein, ist die Diskussion unnötig.

"Und was ist, wenn nur ein Elternteil verstirbt? Muß dann eine neue Schenkung vorgenommen werden? Weil ja der zurückgebliebene Elternteil das Haus etc. erbt?"

Wenn das Haus zu Lebzeiten verschenkt wird, wieso sollte das Haus dann noch von den Eltern vererbt werden können? Es gehört den Eltern dann doch nicht mehr.

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"Wenn Eltern dem Sohn die Erbschaftssteuer ersparen wollen, dann überlassen sie ihm Haus/Grundstück als Schenkung. "

Nein. Steuerlich macht es keinen Unterschied, ob man etwas erbt oder geschenkt bekommt. Es gelten die gleichen Freibeträge/Steuersätze.
Aber:
Schenkungen mit großem Wert können sinvoll sein, denn nach 10 Jahren hat man erneut Anspruch auf die vollen Freibeträge.

"Diese ist dann aber erst nach 10 Jahren gültig. Also wenn die Eltern z.B. 9 Jahre nach der Schenkung versterben, dann ist es doch ne Erbschaft. Oder???? "

Auch falsch. Schenkungen sind sofort gültig und werden sofort besteuert (falls es über den hohen Freibeträgen, bei Kindern glaube ich EUR 500.000,-, liegt) . Wenn die Eltern 9 Jahre später sterben KÖNNTE ein weiterer Erbe einen Pflichtteilergänzungsanspruch haben, wenn die Schenkung das einzige Vermögen der Eltern war. Dieser Pflichtteilergänzungsanspruch wird aber mit jedem Jahr nach der Schenkung um 10 Prozent kleiner. Nach 10 Jahre ist er verfallen.

"Und was ist, wenn nur ein Elternteil verstirbt? Muß dann eine neue Schenkung vorgenommen werden? Weil ja der zurückgebliebene Elternteil das Haus etc. erbt? "

Nein. Wie weiter oben geschrieben: Eine Schenkung ist zum Zeitpunkt der Schenkung final. Daran ändert auch der spätere Tod eines oder beider Schenker nichts.
Der überlebende Elternteil kann nichts mehr erben, wenn dem Verstorbenen nichts mehr gehört.