Erbe ausschlagen-6Wochen Frist

Hallöchen

Mein Bruder ist am vergangem Samstag verstorben...
er hat ein Haus worauf noch ein Kredit läuft...
Meine Schwägerin ist noch am hin und her rechnen ob sie es halten kann oder ob sie das Erbe ausschlagen muss!
Sollte sie und die Kinder meines Bruder es ausschlagen... komm ich ja dann irgendwann dran... und ich kann es def. nicht halten..leider!!!!

Daher ich würde gern wissen ab wann die 6Wochen Frist beginnt...

1. ab Tag des Todes(ich erfuhr noch am gleichem Tag davon)
2.erst nach dem seine Frau +Kind und 2Kinder aus vergangener Bzg. ausgeschlagen haben
oder
3.ab da wo ich vom Nachlassgericht ein schreiben bekommen habe, denn normalerweise kann ich ja nix ausschlagen was ich ja noch nicht habe.....

Lg Ivonne

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Ich hatte den Fall mal, das das Erbe der Oma ausgeschlagen wurde von jedem.

Und irgendwann kamen wir an die Reihe, haben Post vom Gericht erhalten und dann begann die 6 Wochen-Frist zu laufen.

Denk auch dran ggf für deine Kinder mit auszuschlagen.

LG

die#bla

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hallo,

bei mir war es so, das meine großtante gestorben ist.

meine mutter war als erbin eingetragen und hat dann ausgeschlagen. beim nachlassgericht hat sie dann gesagt, das sie mich informiert..ab dem zeitpunkt lief die 6 wochenfrist.
hätte sie zum beispiel keinen kontakt mit mir gehabt, hätte ich einen brief bekommen.

da du kinder hast, solltest du deinen mann mit zum gericht nehmen. wenn du ausschlägst..erben deine kinder und nur ihr beide zusammen könnt das erbe für die kinder ausschlagen. deswegen hatte ich meinen mann auch mit.

perso und geld nicht vergessen, das kostet glaub ich 20 euro.

lg jenny

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Hallo, ist deine Schwägerin denn nicht abgesichert? Wir haben uns mit einer Lebensversicherung auf das Haus abgesichert. Stirbt ein Ehepartner, dann ist das Haus bezahlt.

LG D.

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Hey, leider hat er keine abgeschlossen, frag mich nicht warum...
ich denke mal das er nicht damit gerechnet hat.. das er im Alter von 42 von uns geht!!!
Das einzige was er noch hatte war ein Bausparvertrag... den meine Schwägerin jetzt wahrscheinl. auflösen will....und Kosten zudecken!!!

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Hallo!
Aber wieso denn ausschlagen? Das haus hat doch einen Wert. Auch wenn sie es nicht halten kann, kann sie es verkaufen und irgendwas wird wohl übrig bleiben, denke ich.
An eurer Stelle würde ich mich erst mal professionell beraten lassen.
Ich denke, deine Schwägerin kann es sich nicht leisten, einfach ein Erbe auszuschlagen.....

Alles Gute
Susanne

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Hallöchen,

danke für deine Antwort...

wie ich oben schon geschrieben habe... ist meine Schwägerin am hin und her rechnen!!!!
Das Probl. ist, sie hat was das finanzelle angeht nicht wirklich Ahnung..weil mein Bruder alles gemacht hat mit dem Haus!!
Die hat sich jetzt ein Beratungstermin geholt, hoffe sie wird ordentl. beraten!

Es geht einfach nur darum, das ich die 6Wochen Frist nicht verpasse, falls sie es nicht annimmt, denn ich kann es mir noch weniger als sie leisten!!

Ivonne

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Für Dich läuft die sechs Wochenfrist noch nicht.

Diese beginnt ja erst ab Kenntnis des Erbfalls.

Erst wenn die Erben ausschlagen (also Deine Schwägerin und gegebenenfalls deren Kinder) und Du hiervon erfährst kannst Du FRÜHESTENS Kenntnis von dem Erbfall haben.


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danke für deine Antwort... genau das wollte ich wissen!!!!

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Lies mal hier die Antwort vom Rechtsanwalt durch:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Erbschaft-ausschlagen-__f18242.html

Es ist so, dass die Frist wohl anfängt, wenn du erfährst das du Erbe bist.

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Hallo,

die 6 Wochen laufen ab Kenntnis.

Du weißt ja vom Tod und auch von der 6 Wochenfrist.

Also musst Du jetzt ausschlagen!

LG

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Quatsch.

Sie ist ja noch gar nicht dran.

Im übrigen fangen die 6 Wochen an zu laufen, nicht nach Kenntnis des Erbfalls sondern nach Kenntnis einer Überschuldung.

Gruß

Manavgat

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"Im übrigen fangen die 6 Wochen an zu laufen, nicht nach Kenntnis des Erbfalls sondern nach Kenntnis einer Überschuldung."

Dies ist nicht richtig.

(2) Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in welchem der Erbe von dem Anfall und dem Grunde der Berufung Kenntnis erlangt.

Im Übrigen könnte man dann ja, wenn obige Behauptung richtig wäre, das Erbe zeitlich unbegrenzt ausschlagen.

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Sorry, aber ihr verhaltet Euch gerade völlig kopflos!

Ihr habt 6 Wochen Zeit zu überprüfen, ob das Erbe überschuldet ist. Nur dann wenn der erzielbare Wert die Schulden nicht übersteigt, dann ist eine Ausschlagung des Erbes sinnvoll.

In aller Regel werden Immobilien verkauft, die Schulden abgelöst und der Rest unter den Erben aufgeteilt. Oder die Immobilie wird vermietet und damit die Kosten gedeckt.

Gruß

Manavgat