Mutterschutz und Chef will Firma schließen !!

meine frage:
ich gehe am 10.05. in den mutterschutz, der würde also bis 16. august gehen. und in der zeit habe ich bekomme ich ja das mutterschaftsgeld von der krankenkasse u den zuschuss vom arbeitgeber. jetzt hat mich mein chef gerade angerufen u mir gesagt, dass er die firma im juni schließen will. wie läuft das dann mit dem AG-anteil zum mutterschaftsgeld? bekomme ich das dann gar nicht? muss ich mich dann noch arbeitslos melden u bekomme die differenz evtl von denen?? bin gerade etwas panisch!!! geht ja nicht um ein vermögen aber ist schon blöd!
danke für eure antworten!

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Wenn er seine Fa. zum 30.06. schließt bekommst du danach auch kein Geld, sprich AG-Anteil mehr.
Arbeitslos kannst du ´dich nicht melden, da du nicht arbeiten darfst.
Das den AG-Anteil ein Dritter ersetzt, glaube ich kaum.
Sorry

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Das ist glücklicher Weise total falsch!

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Ich glaube nicht.
Lie bitte mal den Ausgangsthread.
Sie geht ab 10.05. in Mutterschutz. ER will die Firma zum Juni auflösen. ausgehend vom 30.06. - da sind die 6 Wochen vorher bereits um. Und nach Geburt DARF sie nicht beschäftigt werden.
Im übrigen, die 6 Wochen vorher KANN sie auf eigenen Wunsch arbeiten, aber nur im Rahmen eines bestehenden AV. Im Falle der Arbeitslosigkeit greift die KANN-Regelung nicht. Sie gilt als nicht vermittelbar.

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Also in der Zeit, in der du noch angestellt bist muss die KK dir Mutterschaftsgeld in Höhe von 13 Euro pro Tag zahlen und der AG auf dein Nettogehalt aufstocken.

Wenn dein Chef die Firma noch vor der Geburt deines Kindes schließt, dann kannst du dich arbeitslos melden. In den 6 Wochen Mutterschutz vor der Geburt darf die Frau auf eigenen Wunsch weiter arbeiten. Sozusagen freiwillig auf den Mutterschutz verzichten. Sie hat aber jederzeit die Möglichkeit diese Entscheidung zu widerrufen und in den Mutterschutz zu gehen.
Wenn dein Chef die Firma also schließt, dann meldest du dich arbeitslos und stellst dich normal dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Nach einem Tag teilst du dann der AfA mit, dass du in den Mutterschutz gehst. Du bekommst dann kein Alg 1, aber von der KK Mutterschaftsgeld in Höhe deines Alg 1.

Schließt dein Chef die Firma nach der Geburt, dann kannst du dich meines Wissens nicht arbeitslos melden. Du hättest weder Anspruch auf Alg 1, noch auf Mutterschaftsgeld. Du würdest dann ab der Geburt Elterngeld beziehen. Ergänzend könntest du evtl. Alg 2, oder Wohngeld beantragen. Wobei da das Einkommen deines Partners und euer Vermögen berücksichtigt wird.

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Auch das ist glücklicher Weise falsch!

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Die einzige Möglichkeit dich loszuwerden während des Mutterschutzes ist eine Auflösung deines Vertrages mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde (wenn du nicht blauäugig irgendwas unterschreibst, also auf keinen Fall irgendwas dazu unterschreiben).

Tut er das, wird der AG-Zuschuss vom Bundesversicherungsamt weitergezahlt (über die KK).

Sieh dazu http://www.schwanger-in-bayern.de/schwangerenberatung/themen/finanzielle-leistungen/mutterschaftsgeld.html 3.4.

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in diesem fall ist die betriebsschließung wirklich unumgänglich. also er gibt seine selbstständigkeit auf u fängt selber irgendwo als AN an. also werd ich mich am besten noch bei der krankenkasse schlau machen, wie das von statten geht. bei der AfA hab ich schon angerufen.

vielen dank

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Das ist ja möglich, dass der Betrieb geschlossen wird und er dir damit kündigen darf, aber damit ist der AV zulässig aufgelöst worden und du hast Anspruch auf Mutterschsftgeld vom Bund!