Haus gekauft -- Jemand darin kostenlos wohnen lassen?

Moin,

wie ist das, sagen wir mal, Person A kauft ein Haus, das beim Notar auf Person A geschrieben wurde.

Nun will A, Person B mietfrei darin wohnen lassen oder sogar Person B schenken.

Muss Person B dann schenkungssteuer bezahlen? Würde ein Unterschied zwischen Schenkungssteuer und Erbvorbetzug sein?
Bekommt Person A Probleme, wenn B kostenlos dadrin wohnt?

Bin schon mal auf eure Antworten gespannt ;-)

VG mini

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klar gibt es eine schenkungssteuer, aber so wie beim erben auch da einen freibtrag jährlich, der der es verschenken will sollt kei alg 2 bekommen oder es in den nächsten jahren. kommt ja auch immer auf den wert an. klar kann man jemand kostenlos wohnen lassen.

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Hallo Kathrincat,

weisst Du, wo ich die Freibeträge der Schenkungs- oder Erbschaftsteuer finde?

VG mini

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war mal 100000 im jahr, aber ob das noch so ist. bei der schenkschaftssteuer. google mal.

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Hi Mini,

ich denke, dass kann man so nicht beurteilen.

Wenn es sich hier um ein Eltern-Kind-Verhältnis handelt, würde ich eventl. ein Wohnrecht im Grundbuch eintragen lassen.

Ansonsten ist miefrei immer so eine Geschichte. Verbieten kann es Dir keiner aber das Finanzamt könnte rumzicken, weil Du ja Mieteinnahmen versteuern mußt.

Hast Du keine Mieteinnahmen, weil da halt jemand kostenlos drin wohnt, könnte das Finanzam hingehen und eben die Markübliche Miete auf Deine Einnahmen so veranschlagen, als hättest Du sie bekommen.

Liebe Grüße
Tiffy

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Hi Tiffy,

danke herzlichst für Deine Antwort, an das Wohnrecht hätte ich im Leben nicht gedacht! (Geht das auch umgekehrt, also das die Eltern das Haus kaufen und das Kind Wohnrecht bekommt? )

Wenn man einen Mietvertrag aufsetzt und da einfach eine wirklich kleine Miete einsetzt, kann da das Finanzamt auch "mucken"?

Liebe Grüsse
mini

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Hallo Mini,

das Wohnrecht kannst Du auch für Hinz und Kunz eintragen lassen, das ist völlig wurscht.

Bedenkt aber, dass ein eingetragenes Wohnrecht wertmindernd ist, gerade wenn es ein Einfamilienhaus ist. Denn kauft schon ein Haus, wenn er selbst nicht einziehen kann.

Mit dem Mietvertrag weiß ich nicht. Ich würde aber mal davon ausgehen, wenn Du 200qm für 20 Euro im Monat vermietest, dass das Finanzamt auch merkt, dass da etwas nicht stimmt ;-)

Geht doch einfach mal zu einem Notar und laßt Euch beraten, wegen des Hauskaufes müßt ihr ja eh hin :-)

Liebe Grüße
Tiffy

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Frag A-Hörnchen oder B-Hörnchen...

Gruß

Manavgat

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Schade, ich hatte gedacht, das Du vielleicht auch da gute rechtliche Tipps hast.

Gruss
Mini

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Hallo mini-bobo,

wenn das Verhältnis A zu B so gut ist:
B nimmt einen hohen, kurzfristigen Kredit, bzw. mit variablem Zinssatz auf.
Gelegentlich frägt das Finanzamt nach, wo die Eigenmittel herkommen, und wo die letzten Jahre die Zinsen dafür geblieben sind. Dann ist es schön, wenn du einen Kreditvertrag vorlegen kannst.
Nach kurzer Zeit kann A dann B das in bar geben.
das interessiert niemanden mehr.

freundliche Grüsse Werner

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Hallo Werner,

irgendwie versteh ich das nicht so ganz.

B. bekommt definitiv keinen Kredit bei einer Bank...

Kannst Du mir das bitte irgendwie etwas anders und genauer erklären?

Schöne Grüsse
mini

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hallo,

wenn A dafür bürgt, dann schon.

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Der Erbschaftsteuer- = Schenkungsteuer-Freibetrag von Eltern an Kinder ist mit 400.000 Euro doch reichlich bemessen.
Bei einem anderen Verwandtschaftsverhältnis gibst du "Erbschaftsteuer Freibetrag" ein, in machen Fällen ist der Freibetrag "unter Lebenden" aber anders als bei "Erbschaft"

freundliche Grüsse Werner

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