Weis jemand wieviel ct, die Arge an Kilometergeld zahlt?

Frage steht ja schon oben:-) Wäre dankbar wenn mir jemand weiter helfen könnte.

LG

1

Inwiefern bzw. wofür soll die ARGE denn Kilometergeld bezahlen?

4

Die Arge zahlt für die jendingen Kilometer Geld die Árbeiten gehen, aber eben leider nicht genug verdienen um ganz von Harzt 4 wegzukommen.

Und sie können bis zu 6 Monate übernehmen. Wenn sie wollen. Bloss hatte ich vergessen zu fragen was es denn eben gibt

5

Ich bin mir zwar nicht 100%ig sicher, aber ich glaube mich zu erinnern, daß sie die Kosten übernehmen, was eine Bus- oder Zugfahrkarte kosten würde. Also die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel. 30 ct. pro Kilometer zahlen sie auf gar KEINEN Fall.

2

Hallo,

bin mir nicht ganz sicher aber ich hab was von 30 Cent im Kopf. Einfache Kilometerzahl !

Bin mir nicht gaaaaanz sicher.


LG manilinchen

3

Danke, nur damit ich einen genauen richtwert habe :-)

6

Erst einmal ist das Geld bereits im Grundfreibetrag von 100 Euro enthalten. Sollte man auf mehr als 100 Euro monatlich kommen mit den Werbungskosten etc. wird das berücksichtigt.

Zitat:
KFZ-Nutzung
(11.83)
(9) Bei allen Formen der Erwerbstätigkeit sind bei Benutzung eines Kraftfahrzeugs für die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte 0,20 Euro für jeden Entfernungskilometer der kürzesten Straßenverbindung als Kilometerpauschale abzusetzen.

Bei einer 5-Tage-Woche sind 19 Arbeitstage pro Monat anzuerkennen. Umfasst die Arbeitswoche mehr oder weniger Tage, sind die 19 Arbeitstage entsprechend zu erhöhen oder zu mindern. Das Ergebnis ist kaufmännisch zu runden.
Die Pauschale ist auf die bei Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels entstehenden Kosten zu begrenzen, wenn sie gegenüber den Aufwendungen hierfür unangemessen hoch ist und die Nutzung des öffentlichen Verkehrsmittels zumutbar ist (dies ist beispielsweise der Fall, wenn innerhalb einer Stadt eine Zeitmonatskarte 40 € monatlich kostet, sich bei Anwendung der
Hinweise Seite 26 § 11
Pauschale bei 20km Fahrweg und 19 Arbeitstagen aber ein Abzug von 76 € ergeben würde)
Bei Nutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels sind die tatsächlichen Aufwendungen abzusetzen.
Wird insgesamt der Nachweis höherer Aufwendungen geführt, können diese berücksichtigt werden (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 Alg II-V).
Sind bei Arbeitnehmern bereits die nachgewiesenen sonstigen Werbungskosten (außer Fahrkosten) höher als die Pauschale hierfür, kann zusätzlich noch die Fahrkostenpauschale bzw. die Aufwendungen für das öffentliche Verkehrsmittel gewährt werden.
Zitatende
Quelle: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/Gesetzestext-11-SGB-II-Zu-beruecks-Einkommen.pdf

Ab Seite 26.

8

Danke schön, also bekommen tu ich es auf jedenfall. Hat sie mir eben schon gesagt, und auch für die vollen 6 Monate. Da sie sieht das ich arbeiten will (hab mir die stelle allein gesucht) und meinte dann eben sie macht gleich 6 Monate.

Ihr seit lieb danggee

7

Hallo

Maximal 260€ im Monat.

LG