Kündigung während der Elternzeit? Chef oder Ich? Nachteile für mich?

Hallo Ihr Lieben,

vielleicht hat einer einen Rat für mich.

Ich bin medizinische Fachangestellte und befinde mich derzeit noch bis 27. Februar 2010 in Elternzeit.

Während meiner Elternzeit, es war ursprünglich nur ein Jahr Elternzeit vereinbart, gab es diverse Gespräche mit meinem Chef, in denen er mir mitteilte, dass er mich nicht mehr beschäftigen will, weder meine volle Stelle, noch Teilzeit noch irgendwas, jemals.
(Er war beleidigt, weil ich mit meinem paar Wochen altem Säugling nicht einspringen wollte, als er meine Nachfolgerin kündigte, lange Geschichte)

Daraufhin beantragte ich erstmal die Verlängerung der Elternzeit auf 2 Jahre und ließ mir das Elterngeld splitten, um mehr zeitlichen Spielraum bei der Arbeitssuche zu haben.

Ich bin mir dessen bewusst, dass er mir meine bisherige Stelle wieder geben müsste, aber eben nur diese, und ich kann und will ja nicht mehr Vollzeit arbeiten mit kleinem Kind.

Als er mir die Verlängerung der Elternzeit erst nicht gewähren wollte, trat ich in Schriftkontakt mit ihm und legte ihm nahe, dass ich unter diesen Umständen dann nach einem Jahr Elternzeit in meine Stelle zurück käme, er mich erst ab dem 1. Tag nach Beendigung der Elternzeit kündigen könne und wies ihn auf meinen Kündigungsfrist hin, die 6 Wochen zum Quartalsende beträgt. D.h. er hätte mich über 3 Monate finanziell "am Hals" gehabt, zusätzlich zu meiner Nach-Nach-Folgerin, deswegen unterschrieb er und wir einigten uns friedlich.

Da ich in der zwischenzeit eine neue Stelle in einer anderen Arztpraxis auf 400.- Basis ausübe (was mir mein Chef auch schriftlich gewährt hat ) und dort auch bleiben möchte, machte ich ihm den Vorschlag, dass wir ja dann einen Aufhebungsvertrag zum Ende der Elternzeit abschließen können.
Er will mich nicht mehr, ich habe eine neue Stelle, also warum nicht.
Er erwiderte, ich könne ja auch von meinem Sonderkündigungsrecht 3 Monate zum Ende Elternzeit hin, Gebrauch machen.
Meine Elternzeit endet am 27.02.2010

Mein Arbeitsvertrag auf der neuen Stelle ist aber befristet bis August 2010.
Es ist noch nicht genau klar, wie es dann weiter geht, es ist alles offen.

Jetzt kommt die eigentliche Frage:

Hab ich irgendwelche Nachteile, wenn ich bei meinem alten Chef jetzt zum Ende der Elternzeit kündige?
Z.b. dass ich beim Arbeitsamt gesperrt werde, sollte es bei der neuen Stelle ab August 2010 nicht weiter gehen?
(Bekomme ich Arbeitslosengeld nach einem 400.- Job, wenn ich seit Beginn diese freiwillige Soz.Versicherung mitmache?)

Wenn er mich kündigt, nach Ende der Elternzeit,muss er mich für die Kündigungsfrist einstellen, das will er aber nicht.
Wäre ja ein Aufhebungsvertrag dann doch angebracht oder nicht?

Also wer soll kündigen oder doch Aufhebungsvertrag (auf den hat er vermutlich keine Lust, weil der Zeit und Geld kostet) ???

Oder einfach Elternzeit auf 3 Jahre verlängern? Denn wer weiß was 2011 ist, falls das mit der neuen Stelle nicht weiter klappt, so als Sicherheits-Ass im Ärmel?
Brauch ich die Zustimmung wieder schriftlich bei Verlängerung auf 3 Jahre?

DANKE DANKE DANKE wenn jemand was weiß :-)

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Du hast Nachteile im Hinblick auf

- Arbeitslosengeld, da Deine EZ als beendet gilt und somit den Zeitraum Deiner Anwartschaften nicht mehr "verlängert", ggf. kannst Du dadurch sogar den Anspruch auf ALG I ganz verlieren, je nachdem wie lange sich das bei Dir hinzieht

- Rentenanwartschaften, die Du im Zeitraum der EZ "gutgeschrieben" bekommst

- Krankenversicherung, Du bist dann nicht mehr (beitragsfrei) versichert (und über den Minijob bist Du es auch nicht)

Entschuldige den Telegrammstil, bin in Eile. Verlängere die EZ und warte ab, wie sich das mit dem Minijob entwickelt.

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Vielen lieben Dank für die Antwort.

Krankenversichert wäre ich dann bei meinem Mann, da wir jetzt schon eine Weile verheiratet sind.

Wenn ich die Elternzeit auf 3 Jahre verlängere, brauche ich das wieder schriftlich von meinem alten Chef? Mir war, als hätte ich mal was gelesen, dass wenn man das 3.Jahr nimmt, dass man das dan NUR mitteilen muss. Ist das so?

Und wenn man bei dieser freiwilligen Sozialversicherung mitmacht beim 400.-Job, also minimal einzahlt, kriegt man dann nicht ein wenig was vom Arbeitsamt? (also im Nootfall natürlich nur)

DAAANKE

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Richtig, Du mußt die EZ nur rechtzeitig mitteilen.

Und nein: Minijobs bleiben sozialversicherungsfrei, damit erwirbst Du keinerlei Anwartschaften auf ALG 1. Allerdings kannst Du freiwillig 4,9% Deines Lohnes in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen ( was sich aber eigentlich erst dann wirklich lohnt, wenn Dein jüngstes Kind über 10 Jahre alt ist). Privat vorsorgen für die Rente muß man ja ohnehin.

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Hallöchen!
Bin gerade in fast der gleichen Situation. Müßte im Febr. 2010 wieder in der Praxis anfangen. Ich möchte aber auf keinen Fall wieder da hin und die Jobsuche ist bis jetzt erfolglos. Um mich abzusichern verlängere ich jetzt auch und nehme das 3. Jahr. Somit hast Du immer noch einen Puffer!!
Kündigst Du ein unbefristetes Arbeitsverh. und gehst in ein befristeten Vertrag, der dann nicht verlängert wird, kann das Arbeitsamt Dir eine Speerzeit von 3 Monaten geben. Das würde ich dann aber immer persönlich abklären.

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Hallo,

verlängere auf drei Jahre Elternzeit. So hast Du noch ein Ass, falls irgendetwas bis 2011 passieren sollte.

- Du verlierst keinen Anspruch bei ALG1, es würde dann im Fall des Falles 2011 zwar ein fiktives Gehalt als Basis verwendet, doch besser, als wenn Du ein Jahr gar nichts nachweisen kannst, da ein Minijob für ALG1 nicht zählt (da nicht sozialversicherungspflichtig).

- Du bist weiterhin beitragsfrei selber krankenversichert

- die Rentenanrechnung basiert auf dem Vollzeitjob für das dritte Jahr

Dein Chef hat recht, entweder trittst Du am ersten Tag nach Elternzeitende den alten Job wieder an (oder einen vergleichbaren Arbeitsplatz!), oder Du musst kündigen, da Du nicht Vollzeit arbeiten kannst/willst.

Für die Eigenkündigung der Vollzeitstelle, da Du keine passende Kinderbetreuung hast, gibt es KEINE SPERRE,sofern Du dem Arbeitsmarkt für Teilzeit zur Verfügung stehst (mindestens 15 Wochenstunden).
Dafür lass Dir von Deinem AG schriftlich bestätigen oder halte es in der Kündigung fest, dass er KEINEN TZ-Platz zur Verfügung stellt.

Ob Du erneut die Zustimmung brauchst, kann ich nicht sagen, da Du einmal bereits verlängert hast. Aber gesetz dem Fall, die Verlängerung ist machbar, wäre dieses meine Handlungsweise.

Somit hast Du abgesichert ein Jahr länger Zeit einen TZ-Platz zu finden!

LG
Mone

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Hallo,

du scheinst gerade Ahnung davon zu haben und würde ich gerne fragen.

Zur Zeit bin ich ja schwanger, habe eine BV und habe bis jetzt immer auf 400 Euro gearbeitet. Also beim AG auf 400 euro gemeldet.

Wie ist es, wenn ich während der Elternzeit kündigen würde da ich lieber woanders arbeiten möchte. Ich bin auch wie TE med. Fachangestellte und möchte da wieder zurück und nicht zu dem jetzigen AG.

Ich möchte meine Elternezeit 2 Jahre beantragen und Elterngeld (300 Euro) splitten lassen.

Wie müsste ich das dann machen?

LG Netti

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Hallo,

also es geht um den Minijob, richtig??

Elternzeit für zwei Jahre anmelden, ggf um das dritte (selbstzufinanzierende Jahr) verlängern.

Während der Zeit nach einem neuen Job suchen, nach BEEG (google nach dem BEEG) kündigen.

Gruß

Mone

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