Arbeitssuchend/Schwangerschaft ?!?!

Hallo.

Hab da mal zwei Fragen und vielleicht kennt sich ja jemand damit aus?!?

Was passiert wenn man Arbeitssuchend ist (kein Harz IV) und Schwanger wird? Steht man dann unter "Schutz" oder bekommt man trotzdem noch Angebote von der Arbeitsagentur? #kratz Und wie wird das alles berechnet? Also Arbeitslosengeld bis zur Geburt, Mutterschaftsgeld und Elterngeld? Ich war noch nie Arbeitslos und kenne mich daher überhaupt nicht aus.

Wäre sehr dankbar über Antworten!!

LG

1

Meinst Du "Schutz vor Arbeit"?
Den hast Du nicht, solange Du ALGI als arbeitslos und - suchend beziehst, warum auch?

Gruß,

W

5

Na ja, was heißt "Schutz vor Arbeit"?! (klingt eher wie kein Bock auf Arbeit)

Ich meine wenn man Arbeitslos bzw. suchend wird und man dann Schwanger wird, muss man das doch beim Amt melden oder? Und wer stellt jemanden ein der in baldiger Zukunft Mutter wird?!

Oder bekommt man trotzdem noch Angebote die man annehmen muss?

8

Anders verstehe ich Dich jetzt auch nicht.
Natürlich mußt Du Dich "noch" bewerben, wie üblich eben und wenn Du Angebote bekommst, auch vorstellen.
Die Schwangerschaft mußt Du ja weder in der Bewerbung, noch im Vorstellungsgespräch erwähnen und darfst sie verschweigen.

Gruß,

W

2

Hallo,

wenn Du arbeitsuchend gemeldet bist, bei der AfA, dann laufen auch bei einer Schwangerschaft ganz normal die Bewerbungsvorschläge,ggf Weiterbildungsmassnahmen etc weiter...

ALG1 gibt es, solange Du Anspruch darauf hast, steht aber auf Deinem ALG1- Bescheid. Mutterschaftsgeld, wenn dann noch ALG1- Anspruch besteht, in Höhe von ALG1.

Elterngeld wird nach dem Einkommen der letzten 12 Monate vor Mutterschutz berechnet, hier zählt jeder Monat mit Lohnersatzleistung wie ALG1 als einkommensloser Monat. Somit wenn in den 12 Monaten nur ALG1 bezogen wurde, liegt das Elterngeld dann bei 300 Euro für 12/14 Monate

Was für einen Schutz meinst Du??? JEDE Schwangere Arbeitnehmerin geniesst die Vorzüge des Mutterschutzgesetzes, aber vor Aufnahme einer Arbeit entbindet auch eine Schwangerschaft NICHT, ist ja auch klar, eine Schwangerschaft hindert ja nicht am arbeiten, oder??

LG
Mone

3

Lach - nein du hast keinen Schutz. Du kannst natürlich nicht mit giftigen Stoffen usw. arbeiten, denn dies wiederspricht dem Mutterschutzgesetz, aber sonst dürfen Schwangere wie ganz normale Menschen arbeiten gehen. :-p

Natürlich ist es fraglich wo man dann genommen wird bzw. muss eben damit rechnen nur einen befristeten Arbeitsvertrag zu bekommen. Allerdings ist auch nur 1 Monat Arbeit dann besser als nix, denn Monate mit ALG I - Bezug werden bei der Elterngeldberechnung mit 0 gewertet und du stimmst mir sicher zu: je mehr Elterngeld desto besser ;-). Den Sockelbetrag von 300 EG bekommt man aber immer.
Wie das in diesem Fall mit MuSchu-Geld ist weiß ich nicht.

LG C

4

hallo,

natürlich wirst du weiterhin vorschläge bekommen, wo du dich bewerben kannst.

allerdings kenne ich niemanden mit sichtbarem bauch, der eine arbeitsstelle bekommen hat..

also sieh zu, dass du nen neuen job eintütest, bevor man dir die schwangerschaft offensichtlich ansieht...

auf die frage nach schwangerschaft/kinderwunsch kannst du im bewerbungsgespräch lügen-

LG

6

Ich hatte mega Glück. Habe beim Gespräch um den 400 Euro Job offen zugegeben, schwanger zu sein, weil sie sagte, für sie macht es keinen Unterschied.

Und sie sagte sofort, ich kann trotzdem anfangen, nach einer Woche dann sagte sie: Haben Sie interesse an einer Vollzeitstelle??

UND OB ICH DAS HABE!!! :-D Trotz Schwangerschaft! Und meine FÄ sagte sie würd es aufgrund der bisherigen Komplikationen lieber sehen, wenn ich viel liegen würde. Das weiss meine Chefin und an Tagen wo ich mich mies fühle, kann ich vom Sofa aus arbeiten.

Abe soviel Glück hat ja leider nicht jeder :-(

7

Also nur mal so am Rande...

Auch wenn man schwanger ist kann man arbeiten gehen... #gruebel Millionen Frauen gehen trotz SS täglich arbeiten... #pro


Sei froh wenn Du einen Arbeitgeber findest der Dich schwanger einstellt. Das ist nämlich auch für die Berechnung des Elterngelds von Vorteil...


lg

9

Und nur mal so am Rande....

ich weiß das man als werdene Mutter arbeiten gehen kann (ich habe in meiner SS auch Vollzeit gearbeitet)

Ich hatte lediglich eine allgemeine Frage, weder auf mich oder auf sonst wem bezogen! Genauso habe ich geschrieben das ich mich damit nicht auskenne (konnte mir einfach nicht vorstellen das es einen Arbeitgeber gibt der eine werdene Mutter einstellt)

Du hättest vllt. einfach mal alles neutral lesen sollen als gleich deiner schlechten Laune luft zu lassen.

10

Hallo,

du bekommst noch (weniger) Angebote von der Arbeitsagentur und Maßnahmen bekommst du nur wenn diese vor dem Mutterschutz enden.
ALG 1 bekommst du bis zum Mutterschutz, danach erhälst du wenn du in der gestzlichen Krankenkasse bist Mutterschaftsgeld in Höhe deines ALG1.
Danach gibt es Elterngeld, wobei die vollen Monate mit ALG1 vorm Mutterschutz mit Null berechnet werden.

Gruß Karin

11

Du bekommst ALG I? Dann bekommst du auch weiterhin Angebote, außer du bekommst sowas wie ein Beschäftigungsverbot! Du bekommst auch Mutterschaftsgeld vorausgesetzt dein ALG I-Anspruch besteht noch über die Mutterschaft hinaus, bekommst es also nicht wenn z.B. dein ALG I zwei Wochen vor der Mutterschaftszeit ausläuft. Das Mutterschaftsgeld wird von der KK bezahlt in Höhe des ALG I. Beim Elterngeld werden die Monate mit ALG I mit 0 angerechnet. D.h. wenn du längere Zeit vor der Mutterschaftszeit ALG I bekommst, dann kanns passieren, dass du nur den Mindestsatz von 300 bekommst!

Hoffe ich habs einiger Maßen verständlich geschrieben!

LG

Susanne