Elterngeld - wie sieht es mit Fahrtkosten aus und Einmalzahlungen

Hallo!

Ich hab da eine Wissenlücke bei mir entdeckt wegen dem Elterngeld. Vielleicht kann mir jemand helfen.

Ich bekomme von meinem AG anteilig Fahrtkosten steuerfrei dazu. Wird dies mit einberechnet oder nicht und somit nur das Grundgehalt? Er möchte auch einmal im Jahr statt Weihnachtsgeld Erholungsgeld zahlen, wird so eine Einmalzahlung mit einberechnet?

Ach ja und wie ist das mit dem Geschwisterbonus. Meine Kleine wird 2 3/4 sein, wenn das Baby kommt. Bekommen wir den Bonus solange bis sie 3 wird oder bis das Elterngeld vorüber ist? Also mir wäre es egal, will es nur mal wissen.

Danke schon mal an jeden, der sich die Mühe macht mir zu helfen.

MFG Franzi

1

Boah, ich gatuliere!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!#fest

Helfen kann ich dir nicht... #schein

Wenns ein Junge wird und du Sachen brauchst meld dich ruhig, hier stapelts sich kistenweise!

VLG

2

Danke, danke!

Wie läuft es denn bei euch so?

Ich hab ja eher das Gefühl, dass es wieder ein Mädchen wird. Aber wenn weiß ich das auch erst wieder zur Geburt, denn wir wollen uns überraschen lassen.

7

Bei uns läufts ganz gut, leider hat Lukas ziemlich Probleme mit den Zähnen, die schießen wohl gerade ein und das findet er garnicht lustig :-(

Ich könnte mich garnicht überraschen lassen, ich bin ja sooooo neugierig ^^

Das Angebot steht jedenfalls, wir heben die Sachen nämlich ne Weile auf #schein

Dann kriegt dein Mann aber gut zu tun mit drei "Zickchen" zu Hause wenn es echt ein Mädel wird...

weitere Kommentare laden
3

Geschwisterbonus gibts das letzte Mal in dem Lebensmonat, wenn das Geschwisterkind 3 wird. Steuerfreie Sachen werden nicht erstattet und wegfallende Ausgaben (wie eben fahrtkosten usw.) dann erst recht nicht. Einmalzahlungen zählen auch nicht!

4

Es hat ja nichts mit Erstattung zu tun sondern es wird ja als Lohnart gezahlt, wie man eben auch VWL zahlen kann oder Kindergartenbeitrag. Ich dachte immer, Weihnachtsgeld wird mit eingerechnet, ist ja auch nur eine Einmalzahlung.

Gut dann weiß ich mit dem Bonus bescheid. Danke!

5

Auch Kindergartenbeitrag ist eine steuerfreie Erstattung von diesem. Fällt der Weg, fällt das Geld auch weg. So nun auch mit den Fahrtkosten! Dies ist eben keine Lohnart, dein Gehalt beim AG ist für den Vertrag dann nur der Grundlohn!

Nein, Weihnachtsgeld zählt auch nicht mit beim Elterngeld!

weiteren Kommentar laden