Erfahrungen mit ALG I während Elternzeit?!

Hallo!

Hat eine/ einer von Euch Erfahrungen mit dem Bezug von ALG I während der Elternzeit?

Die Situation ist nämlich die, dass mein Arbeitgeber meinen Antrag auf Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit aus betrieblichen Gründen abgelehnt hat.
Ich habe allerdings die Zustimmung einen anderen Job anzunehmen.

Deshalb habe ich mich bei der Agentur für ARbeit arbeitsuchend gemeldet. Ich habe von der Sachbearbeiterin gleich einen Antrag auf ALG I mitbekommen, den ich ausfüllen soll und die erforderlichen Formulare von Arbeitgeber/ Krankenkasse etc. beifügen soll.

Heute dann der Schock, mein Arbeitgeber gibt mir keine Arbeitsbescheinigung, weil mein Arbeitsverhätnis ja nur ruht....
Ich habe deshalb nochmal bei der Agentur für Arbeit angerufen und habe folgende Auskunft bekommen:

ALG I steht mir nicht zu, da ich nicht gekündigt wurde und mein Arbeitsverhältnis nur ruht!?!?!

Meine Frage ist vor allem die, ob es jemanden gibt der die gleiche Situation hat - ruhendes Arbeitsverhältnis und Antrag auf ALG I.

So wie ich das jetzt im Moment sehe, bleibt mir wohl nur der Antrag auf ALG II oder?

Und nun geb ich die Schusslinie frei... :-D

LG

Mel

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Ach ja, die Kinderbetreuung ist vormittags bis 13 Uhr gesichert, das hab ich auch so bei der Agentur für Arbeit angegeben.

2

Zitat:
§ 117 Anspruch auf Arbeitslosengeld
(1) Arbeitnehmer haben Anspruch auf Arbeitslosengeld

1.
bei Arbeitslosigkeit oder
2.
bei beruflicher Weiterbildung.
Zitatende
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__117.html

Zitat:
§ 118 Anspruchsvoraussetzungen bei Arbeitslosigkeit
(1) Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit haben Arbeitnehmer, die

1.
arbeitslos sind,
2.
sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet und
3.
die Anwartschaftszeit erfüllt haben.
Zitatende
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__118.html

Zitat:
(1) Arbeitslos ist ein Arbeitnehmer, der

1.
nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht (Beschäftigungslosigkeit),
2.
sich bemüht, seine Beschäftigungslosigkeit zu beenden (Eigenbemühungen) und
3.
den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung steht (Verfügbarkeit).
Zitatende
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__119.html

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Danke für Deine Mühe, vielleicht schaust Du auch mal hier rein - http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/BMFSFJ/Service/Publikationen/publikationen,did=89272.html Kapitel IV:

Im Antrag müssen auch der Beginn und der Umfang der gewünschten Arbeitszeit mitgeteilt werden. Um eine bessere Planbarkeit zu ermöglichen, soll außerdem die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit enthalten sein. Um den Teilzeitanspruch
während der Partnermonate des Elterngeldes geltend
machen zu können, muss für mindestens zwei Monate Elternzeit beansprucht werden.
Ist die Arbeitgeberseite mit der Verringerung der Arbeitszeit nicht einverstanden, kann sie die Zustimmung nur innerhalb von vier Wochen aus dringenden betrieblichen Gründen
schriftlich ablehnen. In diesen Fällen besteht die Möglichkeit, Arbeitslosengeld während der Elternzeit zu beziehen, wenn der Elternteil den Vermittlungsbemühungen des Arbeitsamtes für eine versicherungspflichtige Teilzeitbeschäftigung zwischen 15 und 30 Wochenstunden zur Verfügung steht. Nähere Auskünfte
erteilt die zuständige Agentur für Arbeit. Auch wenn ein Unternehmen nur eine Beschäftigung von weniger als 15 Stunden wöchentlich anbieten kann, obwohl der Elternteil mehr arbeiten möchte, sollte dieser sich von der Agentur für Arbeit über eventuell bestehende Ansprüche auf Arbeitslosenleistungen
informieren lassen.

LG

Mel

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Erfahrung habe ich damit nicht, kenen aber den Passus aus dem BEEG auch und darauf würde ich mich beim Arbeitsamt berufen und den Schrieb von deinem Chef, wo er dir die Teilzeitstelel ablehnt (muss ja schrifltich passieren) dazu vorlegen. DAs sollte eigentlich reichen!

Wenn die dann mehr von deinem Chef wollen, werden sie ihm das schon mitteilen!

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Danke, das werde ich auf jeden Fall tun. Ich habe ja sogar zwei Schreiben von meinem Arbeitgeber. Zuerst hat er nur abgelehnt und auf Nachfrage (es müssen ja wichtige Gründe gegen die Teilzeitbeschäftigung vorliegen) habe ich dann die genaue Begründung bekommen. :-)

Schönes Wochenende!

Mel