Mahnbescheid und Ratenzahlung

Guten Morgen,

mein Mann und ich haben leider Schulden bei einem Fitnessstudio. Die Anmeldung ist über 2 Jahre her. Damals haben wir einen 14-Monatsvertrag abgeschlossen der sich automatisch verlängert wenn er nicht gekündigt wird. Wir haben ein Sonderkündigungsrecht wenn wir umziehen und mehr als 50km zwischen neuem Wohnort und Fitnessstudio liegen. Dieses wollten wir letztes Jahr wahrnehmen, haben es aber leider versäumt die Anmeldebestätigung mitzusenden. Das hat sich alles verlaufen und wir saßen auf knappen 1000 Euro Schulden Mitgleidsbeiträgen und Gerichtskosten. Diese haben wir mitlerweile (nachdem unser Konto 3 Mal gepfändet wurde) bezahlt.
Wir dachten damit sei die Sache vorbei, aber der Vetrag lief weiter. Gekündigt haben wir nun, aber es sind noch 512 Euro pro Person offen. Der erste Mahnbescheid kam letzte Woche.

Ich habe mich mit dem Anwalt des Studios in Verbindung gestetzt und um Ratenzahlung gebeten. Auf ein Mal geht es im Moment einfach nicht.
Die Dame am Telefon hat mir etwas erzählt, was ich leider nicht ganz verstanden habe.
Sie meinte sie dürfe einer Ratenzahlung nicht zustimmen weil die vorherigen Gerichtsbescheide noch offen seien.??? Wir haben doch aber alle vorherigen Forderungen gezahlt!
Und der Kostenfestsetzungsbechluss wäre noch nicht da.

Kann mir hier jemand sagen was das zu bedeuten hat? Und warum können wir keine Ratenzahlung machen?
Ich kann mir nicht eben mal so knapp über 1000 Euro aus dem Ärmel schütteln!!

Was soll ich jetzt machen? Ich will das nicht einfach ignorieren. So werden die Mahnkosten immer höher und höher und irgendwann ist unser Konto wieder gepfändet!

Ich hoffe mir kann hier jemand helfen!
Liebe Grüße

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na ja, spare mir mal jeglichen Kommentar zu einer früheren Kündigung.
Am besten, Du fängst sofort an, eine Rate zu zahlen, und zwar mindestens 250,00 €, diese überweist Du noch heute an den Rechtsanwalt und sendest diesem die Durchschrift des Überweisungsträgers per Fax zu. Danach zahlst Du monatlich weiter die Raten.
Ich denke mal, dass der Anwalt dennoch den Vollstreckungsbescheid beantragen wird, ich würde dies tun. Wenn die Forderung unstreitig ist, auf keinen Fall Widerspruch einlegen, sondern einfach weiter die Raten zahlen, dann wird wohl nicht vollstreckt werden. Falls Du noch weitere Fragen hast, kannst Du ja nochmal schreiben.

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Vielen Dank für deine Antwort.
Ja, das mit der Kündigung war bzw ist total bescheuert. Wir haben viele Fehler gemacht, aus denen wir aber gelernt haben.

Ich werde das so machen wie du es vorschlägst.
Ist es sinnvoll dem Anwalt die Ratenzahlung auch noch einmal in einem Schreiben mitzuteilen?

Liebe Grüße

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Du kannst gern noch einmal hinschreiben - am besten per Fax -. Das Wichtigste ist allerdings, dass Du SOFORT erst einmal zahlst. Im gleichen Schreiben kannst Du eine Forderungsaufstellung anfordern, die müsste Dir dann zugeschickt werden. Daraus kannst Du dann sehen, wie viel genau noch offen ist.

2

"Und der Kostenfestsetzungsbechluss wäre noch nicht da."

Möglicherweise sind noch Gerichtskosten offen? So würde ich das jetzt zumindest interpretieren.

Ein Gläubiger ist -abgesehen davon- grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, Ratenzahlung zu akzeptieren. Und wenn er mit einer Konto-oder Gehaltspfändung schneller an sein Geld kommt, bleibt es ihm unbenommen, eine entsprechende Pfändung einzuleiten (Voraussetzung hierfür ist natürlich ein vollstreckbarer Titel).

Um eine Pfändung oder andere Vollstreckungsmaßnahmen zu umgehen, werdet ihr letztendlich nur die Möglichkeit haben, die Forderung in einer Summe zu begleichen.

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Das mit den Gerichtskosten weiß ich nicht. Wir blicken durch die ganzen Schreiben sowieso kaum durch. Nirgendwo wird uns mitgeteilt wie viel genau wir zahlen sollen.
Wir wussten teilweise gar nicht wohin wir die Beträge überweisen sollen. Ans Gericht? An den Anwalt? Ans Studio selbst?

Wir kennen uns damit leider überhaupt nicht aus und für einen Anwalt fehlt das Geld.

Wie erfahre ich denn, ob und wieviele Kosten noch offen sind?

Liebe Grüße

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"Wie erfahre ich denn, ob und wieviele Kosten noch offen sind?"

Das weiß der Anwalt offensichtlich selber nicht, wenn der Kostenfestsetzungsbeschluss ihm noch nicht vorliegt.

Ob du darüber beim zuständigen Gericht Auskunft erhältst, kann ich dir nicht sagen. Ich gehe davon aus, dass der Beschluss über die Kosten bisher nicht erstellt wurde...so was kann sich ja schon mal hinziehen.

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