Gerichtsvollzieher.. ich fass es nicht..

Heut Morgen klingelte es und da ich grad in der Badewane lag dacht ich mir, ich mache einfach nicht auf, denn erwarten tu ich niemanden und nur wegen nem Vertreter an der Tür lasse ich mir nicht den schönen Moment in der heißen Wanne verderben. Kurz drauf klingelt das Handy. Als ich fertig war mit Baden rief ich die mir unbekannte Nummer natürlich zurück. Ein Gerichtsvollzieher, der mir leider nichts sagen darf am Telefon, aber es ginge um Herrn XYZ... Das ist mein Erzeuger, zu dem ich bis auf einmal kurz vor drei Jahren keinen Kontakt hatte. Ich bin bei Mama und meinem Stiefdad groß geworden, den ich über alles liebe. Nun will der Herr morgen wiederkommen. Was habe ich zu befürchten?? Muss ich für eventuelle Schulden gradestehen??? Das sehe ich, sorry, nicht ein. Wieso auch?????? Muss ich den Herrn reinlassen? Hätt ich gewusst wer da klingelt, dann hätt ich ja geöffnet. Aber das Baden war grad so toll.

Ich weiß gar nicht, wie ich damit umgehen soll. Kann er Dinge bei mir pfänden???

1

Ist dein Vater tot? Hast du etwas geerbt oder für ihn gebürgt?
Ansonsten wüsste ich nicht, mit welcher Begründung man an dich herantritt.

2

Gar nichts von alle dem. Habe ihn vor drei Jahren kurz mal kennengelernt, aber keine Bindung zu ihm. Er hat sich nie um mich gekümmert etc.

3

Ich würde keine Auskunft geben und mich mit dem Herrn auch nicht treffen.

Einzige Ausnahme: wenn Du von Deinem Erzeuger noch Geld zu bekommen/erwarten hast, dann könnte der Gerichtsvollzieher vielleicht für Dich interessante Infos haben.

Gruß

Manavgat

4

...mich interessiert: woher hat der gerichtsvollzieher eigentlich deine handynummer , oder steht die im öffentlichen telefonbuch?l.g.c.

6

Nee, die steht nirgens. Das hat mic auch verwirrt. Allerdings habe ich die Nummer schon seit vier Jahren und es kann gut sein, als ich Kontakt zu meinem Erzeuger hatte, um ihn mal kennenzulernen, das ich ihm meine Nummer gab. Da bin ich mir überhauopt nicht mehr sicher. Habe nach einem Monat den Kontakt beendet und seit dem nie was von ihm gehört. Ich habe den herrn nun gebeten, mir ersteinmal zu sagen, was er möchte, ansonsten bin ich zu keinem Gespräch bereit.

5

Hallo,

für die Schulden Deines Vaters bist Du nicht verantwortlich. Aber vielleicht ist Dein Vater im Moment nicht auffindbar und der Gerichtsvollzieher will Dich fragen, ob Du weißt, wo er ist. Laß ihn rein und rede mit ihm. Wenn Du selbst keine Schulden hast, kann Dir nichts passieren.

Fröhliche Grüße von Swety

7

Hallöchen,

es könnte sein, dass du Elternunterhalt zahlen musst - also wenn dein Erzeuger beispielsweise in Pflege muss und das Geld nicht reicht, dann können die Kinder belangt werden.

Allerdings verwundert mich, dass da der Gerichtsvollzieher kommt. Normalerweise bekommt man da erstmal einen Brief.

Kleiner Tip: Sollte es tatsächlich um Elternunterhalt gehen, dann nimm dir einen Anwalt! Dadurch, dass er sich nie um dich gekümmert hat, kannst du "moralische Einwände" erheben, oder wie das heißt - wir hatten auch das Problem mit dem Erzeuger meines Mannes (da hätte sogar ich mit meinem Einkommen mitzahlen müssen), aber das konnte abgewendet werden!

Mach mit dem Gerichtsvollzieher einen Termin aus - am besten bei ihm im Büro, nicht bei dir! Und hör dir einfach an, was der zu sagen hat. Aber nie nichts unterschreiben - erst nach Rücksprache mit einem Anwalt!

Grüßle

8

Hallo,

Ein Gerichtsvollzieher Klingelt erst und ruft dann an? #kratz
Klingt für mich zwar nicht wirklich logisch aber ist ja auch egal.
Außerdem bekommt man immer erst einen Brief bevor der Gerichtsvollzieher kommt.;-)

Was dich da morgen erwartet kann dir wohl keiner sagen.

Und wenn du selbst keine Schulden hast dann wird er auch bei dir nichts pfänden.

Lg Tina

9

<<Ein Gerichtsvollzieher Klingelt erst und ruft dann an?
Klingt für mich zwar nicht wirklich logisch aber ist ja auch egal.>>

Wieso nicht? Wenn keiner aufmacht beim klingeln?

10

Und warum sollte er dann anrufen?
Wenn sich ein Gerichtsvollzieher nicht Anmeldet sprich per Telefon oder Brief dann wird er auf den Überraschungsefekt gehoft haben .Sprich das wenn er unangemneldet kommt das ihm die Tür geöffnet wird. Und wenn ihm keiner Aufmacht und es etwas sehr wichtiges ist dann hat man einen Benachrichtigung im Briefkasten das er dawar. Und man ihn zurückrufen soll.
Und erst Klingeln und dann anrufen machen sie nur wenn eine Zwangsräumung gemacht wird.

Lg Tina