Dringend Hilfe - Bürge - welche Rechte ???

Hallo Leute,

ich habe für einen Hauskredit gebürgt. Bitte jetzt keine Moralapelle über Bürgschaften.
So wie es aussieht kann ab Januar der Darlehensnehmer aufgrund von Arbeitslosigkeit und damit rutsch in Hartz IV die monatliche Belastung der Bank nicht mehr zahlen.

Was passiert dann? Kommt die Bank direkt mit einer Zahlungsaufforderung zu mir? Ich gehe weiterhin arbeiten und verdiene ausreichend. Aber auch nicht ausreichend genug um meine laufenden Kosten, meine Wohnung und noch die moantlich Hausrate zu bezahlen.

Welche Rechte habe ich dann am Haus bzw. irgendwie den Hausverkauf zu beschleunigen? Gehören mir dann nur die Schulden und habe ich null Anspruch auf das Haus? Was kann ich machen.

Bitte dringend helfen...habe Angst vor Pfändungen usw. Was kann ich jetzt schon machen????

Verzweifelte Grüße #zitter
LM

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Wenn Du Dich nicht ins Grundbuch hast eintragen lassen, sehe ich leider keine Rechte.

Weitere Kommentare möchte ich dazu nicht abgeben, da von Dir so gewünscht.

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Soweit ich weiß, stehe ich nicht im Grundbuch.

Heißt das, dass der Darlehnesnehmer und Hausbesitzer fröhlich weiter in dem Haus leben kann während ich zusehen muss, wo ich die Kohle herbekomme?

Werde mir erstmal gleich nen Termin bei der Bank machen.

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als bürge haftest du für alles, wenn kein geld mehr fließt. deswegen bürgst du ja dafür, daß du dann die schulden übernimmst.

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Du hast lediglich das Recht bzw. die Pflicht, deine Bürgschaft zu erfüllen.

Kannst dich gerne mal bei einem entsprechenden Fachanwalt schlau machen...wirst aber von dem vemutlich auch nix anderes hören.

Nur, weil du für ein Darlehen gebürgt hast, entstehen m.W. keine Rechte an der Immobilie.

Und, ja...die Bank wird beizeiten an dich herantreten und dich zur Kasse bitten.

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Auch ich spare mir die Predigt und denke, dass Du einspringen musst, aber vielleicht hilft Dir das hier weiter:

http://www.infos-finanzen.de/kredite/buergschaft/index.html

Ich weiß ja nicht, wie Dein Vertrag aussieht oder ob Du über die Schiene der Sittenwidrigkeit etwas erreichen kannst.

Heike

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Die Bank als Gläubiger wird, wenn die Rate nicht pünktlich vom Hauptschuldner überwiesen wird in 2 Schritten vorgehen:

1) der Bürge, also Du, wird aufgefordert, die fälligen Beträge zu zahlen.
Solange Du zahlst, ist für die Bank erstmal alles wieder gut. Der Kredit läuft normal weiter. Natürlich hast Du dann gegenüber dem Hauptschuldner eine Forderung in der Höhe der von Dir geleisteten Zahlungen. Das ist dann Deine Sache. da hat die Bank dann nichts mehr mit zu tun.

2) Zahlst weder Du nocht der Hauptgläubiger wird die Bank bald den Kredit fristlos kündigen, womit er sofort fällig wird. Da nicht anzunehmen ist, dass sich unter diesen Bedingungen kurzfristig ein neuer Kreditgeber findet, wird die Bank eine Zwangsversteigerung des Hauses anstreben.
Der Erlös aus der Zwangsversteigerung wird zur Tilgung der Schulden und Gebühren benutzt. Oft reicht der Erlös aber nicht für die vollständige Tilgung. Dann haftest Du (und der Hauptschuldner) mit Deinem gesamten pfändbaren Vermögen für die Restschuld.

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Hast du dich nicht VORHER aufklären lassen, was eine Bürgschaft für dich bedeuten kann?

Wie blind (oder verliebt?) muss man sein, um für einen Betrag zu bürgen, den man nicht aus der Portokasse zahlen kann.

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Sie hat für Ihre Mutter gebürgt, wenn ich es richtig mitbekommen habe.

Da gab es glaube ich schonmal einige Threads dazu, dass die Mutter sich wohl nicht um Arbeit bemüht und nicht mit Geld umgehen kann. Klang ales ziemlich ähnlich, ich finds aber nicht mehr.

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Danke für den "netten" Kommentar.

Natürlich wusste ich was es bedeutet. Ich habe fürs Elternhaus gebürgt in dem ich "noch" mit wohne (eigene Etage). Für meine eigene Mutter. Ich wusste ja nicht, dass die meint sie müsse ihre Lebenskriese in der Arbeitslosigkeit schön ausleben und meinen, dass man sich für Arbeit auf keine Fall kaputt machen sollte. Als jeder noch seinen Job hatte war alles ok.

Nur wenn die Mutter jetzt keinen Bock mehr auf Arbeit hat und lieber auf der Couch ablungert, weil alle AG ja so ungerecht bezahlen und man dann lieber daheim bleibt, weil wofür soll man denn arbeiten. Naja, und nach einem Jahr ALG droht jetzt halt Hartz IV und davon kann sie die monatlich Rate nicht mehr zahlen.

Ich wollte halt wissen, was ich machen kann, damit das Haus z. B. schnell verkauft wird. Weil verkaufen will sie auch nicht. Bezahlen kann sie es aber auch nicht, weil sie will ja nicht mehr arbeiten gehen, sondern verlangt von mir, die schon 2 Jobs hat, das ich zusehen soll, wie die kosten gedeckt werden.

Ich schaff das aber nciht alleine alles zu bezahlen. Mit einem Gehalt kann man nunmal kein Haus halten. Wir zahlen mtl allein nur für Strom und Abtrag der Bank insgesamt knapp 1400 eur.

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Die ARGE muss - wenn es weniger als 120 qm sind - die Zinsen übernehmen. Jedoch keine Tilgung. Man kann mit der Bank verhandeln, ob die Tilgung eventuell für einen begrenzten Zeitraum ausgesetzt werden kann.

In jedem Fall müsstest Du nur die Tilgungsrate zahlen, da die Zinsen ja von der ARGE kommen.

Grundätzlich gilt: wer bürgt, wird gewürgt.


Gruß

Manavgat