Urlaubstage bei 50 Stunden im Monat ?

Hallo ihr Lieben,

ich bin gerade ewas verwirrt.Ich habe meinen Job gekündigt und habe eben im Personalbüro angerufen um meine restlichen Urlaubstage zu erfahren.Dort sagte man mir,dass es 5 Tage sind.Ich habe 7 Tage genommen.
Nun meine Frage : Gibt es nur 12 Urlaubstage bei einem 50 Std. Job ? Wie setzt sich das zusammen ?
Also ich habe 3x die Woche 3,5 Std.jeweils gearbeitet und jedes 2.WE ca. 8 Std.
Der Vetrag wäre bis 31.12.2009 befristet gewesen.Ich habe das Arbeitsverhältnis am 15.06.2009 angefangen und habe zum 31.10.2009 gekündigt.Ich bin 40 Jahre alt.
Kann mir da jemand helfen ?
Danke krake

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Ich habe eigentlich nur 5 Tage genommen,aber ich weiß nicht,wie sich das rechnet,wenn man auch Wochenende arbeitet #kratz

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Hi,

wieviele Tage pro Woche hast Du gearbeitet?

Wieviel Urlaub haben bei Euch VZ-Kräfte?

Ich denke, dass Du noch max. 2 Tage Urlaub haben wirst. Für VZ würden Dir lt. Urlaubsgesetz 24 Tage im Jahr zustehen, bei TZ entsprechend anteilig.

24 Tage als Basis würde dann auch 7 Tage Urlaubsanspruch für Dich bedeuten bei VZ.

schau mal hier:

http://www.bwr-media.de/themen/personal/urlaubsanspruch/03703_wie-sie-den-urlaub-richtig-berechnen.php

Gruß
Kim

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Hallo,
das ist im Arbeitsvertrag festgelegt
wenn Ihr Tariflich gebunden seid dann im Tarifvertrag
Gruß Manja

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Ja,ich habe einen Tarifvertrag.In meinem Vertrag steht leider nichts über Urlaubstage.
Ich arbeite bei einem ambulanten Pflegedienst.

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Wieviele Tage stehen bei dir im Vertrag?

Die Stunden interessieren keinen, dein Alter auch nicht. Nur die Tage pro Woche (3,5 Tage hast du wohl) und wieviele du im Vertrag stehen hast.

Ich kann mir kaum vorstellen, dass du für 3,5 Monate 12 Urlaubstage hast.

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Im Vetrag steht leider nichts.Das Alter spielt eigentlich schon eine Rolle,denn ab 40 Jahre stehen einem mehr Urlaubstage zu,soweit ich weiß...

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Wo arbeitest Du denn bzw. hast gearbeitet?
Wenn im Vertrag nichts steht, gilt entweder der ensprechende Tarifvertrag oder die gesetzliche Regelung (wären 4 Wochen).

Die Anzahl der Stunden ist irrelevant und das Alter des MA auch nicht grundsätzlich.

Gruß,

W

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Du hast Dich sehr bemüht sachdienliche Angaben zu machen. Aber es ist momentan nicht definitiv zu beantworten.
Es gibt drei Anspruchsgrundlagen:
1. den gesetzlichen Mindestanspruch nach Bundesurlaubsgesetz (24 Werktage oder 4 Wochen für ein Urlaubsjahr)
2. und 3. mögliche weitergehende Ansprüche aus dem Tarifvertrag oder Einzelvertrag

- Im öffentlichen Dienst (TVöD usw.) gibt es Steigerungen mit bestimmten Lebensalter. Dies ist aber nicht generell vorgeschrieben.
- Üblich ist den Anspruch nach vollen Beschäftigungsmonaten zu berechnen. Somit hast Du Aspruch für 4 Beschäftigungsmonate bzw. 4/12 des Jahresanspruchs.
- Du hast anscheinend im wöchentlichen Wechsel 3 bzw. 5 Tage gearbeitet.
- Ich komme auf einen Mindesturlaubsanspruch von 5,33 Tagen.
- Ich komme bei einer Berechnung für den öffentlichen Dienst (TVöD vormals BAT) auf einen Anspruch: 5Tage Woche mit 40 Jahren für ein Urlaubsjahr = 30 Tage.
Gekürzt auf 4 Beschäftigungsmonate = 10 Urlaubstage.

Damit wäre die übliche Arbeitszeit von 5 Werktagen berücksichtigt was eine kulante Berechnung Dir gegenüber ist

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Vielen Dank für diese Rechnung.Sie scheint ja gut hin zu kommen.
Ich werde meine Leiterin sowieso nochmal ansprechen müssen,wann ich die Tage nehmen soll / werde.

Vielen Dank an alle #blume

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Bei 6 Tagen hast du 24 Tage im Jahr, bei 3,5 dann dementsprechend 16 bis zum 31.12.

Wenn du aber schon zum 31.10. aufhörst, dann wären es nur 12 Tage!

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Das ist aber nur der minimale gesetzliche Anspruch.
Sie schreibt ja, dass es einen Tarifvertrag gibt...

LG

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Aber sie hat doch am 15.6. angefangen!!! Und nicht am 1.1.

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Schau halt was in deinem Vertrag bzw. Tarifvertrag steht und rechne es um.

Und wie bereits geschrieben geht es nur nach Alter, wenn dies im Vertrag oder Tarifvertrag so geregelt ist.