Arbeitssuchend und nun schwanger

Hallo
mein sohn ist jetzt eineinhalb, suche seit einem halben jahr nach einem neuen job. nun bin ich wieder schwanger zwar erst in der 11 woche aber melden muss ich das jetzt doch schon, oder?
was für möglichkeiten habe ich denn jetzt?
weiß jemand wie ich mich jetzt verhalten muss?

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Hallo,
wie kommst du darauf dass du das melden musst?

Du brauchst niemandem die Schwangerschaft mitzuteilen, du darfst in einem Bewerbungsgespräch sogar ohne Konsequenzen lügen, da die Frage nach einer Schwangerschaft seitens des AG verboten ist.

Gruß
Demy

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Wenn man es nicht sieht, ist es egal.

Du musst es erst zu Beginn des Mutterschutzes sagen!

Gruß

Manavgat

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auch das ist nicht ganz korrekt, da die Schwangere ja in den 6 Wochen VOR geburt arbeiten darf (aber nicht muss), während sie in den 8 wochen nach geburt auch nicht (angestellt) arbeiten darf, wenn sie das möchte.

es gibt ja tatsächlich Frauen, denen man die Schwangerschaft bis ganz kurz vor der geburt nicht ansieht..


LG

LL + #ei 26. Woche

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Gut. Aber es gibt ja keinen Grund. Warum sollte man die Mutterschutzfrist nicht in Anspruch nehmen?

Gruß

Manavgat

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DAs ich es einem neuen Arbeitgeber nicht sagen muss wußte ich ja gar nicht. aber wie ist es mit dem arbeitsamt?
bekomme seit zwei monaten ALG1, zwar nur für die paar stunden die ich mich zur verfügung gestellt habe aber immerhin etwas.
weiß jemand was sich nun für mich ändert?
wo muss ich mich melden?
was ändern?

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Hallo,

der Arbeitsagentur musst du es solange nicht mitteilen bis du die Bescheinigung für den voraussichtlichen ET vom Arzt erhältst. Du kannst es aber auch schon vorher sagen, kurz anrufen reicht.

Gruß Karin

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Dass du deinem neuen AG nichts sagen musst, ist so nicht ganz richtig.Wenn nämlich deine Schwangerschaft nicht mit der Stelle, die du antreten willst/sollst, zu vereinbaren ist, musst du es sagen.
Das bedeutet also, dass du es dem AA auch melden solltest, da du ja nicht in jeden Job zu vermitteln bist.

LG Yvonne

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Falsch. Selbst wenn sie weiss, dass sie vom ersten Arbeitstag ein BV bekommen würde, muss sie es nicht sagen.

Sie darf in dieser Hinsicht den AG anlügen, und er hat keinerlei rechtliche Handhabe den Arbeitsvertrag anzufechten.

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Hier nochmal die rechtliche Grundlage dazu:

Landesarbeitsgericht Hamm
-19 Sa 2596/98-

Schwangere Frauen sind ein einem Einstellungsgespräch auch dann nicht verpflichtet einzugestehen, dass sie schwanger sind, wenn sie in Sonderfällen des gesetzlichen Mutterschutzes (etwa das Verbot der Nachtarbeit) in den ersten Monaten gar nicht arbeiten dürfen.


Es gibt aber noch eine ganze Reihe weiterer Urteile zu dem Thema, die alle zugunsten der Schwangeren ausfallen.

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Was hast Du denn vorher gearbeitet?

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ich war lange zeit als verkäuferin in einer bäckerei angestellt aber immer nur befristete verträge.:-(