Schwanger - Probezeit- Kündigung

hallo


am 1.9. hatte ich meine neue stelle angefangen. am 21.9. wurde ich krankgeschrieben da ich nicht arbeiten gehen konnte. am 22.9. erfuhr ich, daß ich schwanger bin. ich habe am 23.9. die pflegedienstleitung informiert, daß ich schwanger bin und der arzt mich aufgrund der vorgeschichte und schmierblutung bis zum 2.11. krankgeschrieben hat.


heute habe ich meine kündigung erhalten.
am montag will ich per einschreiben rückschein die bestätigung vom frauenarzt hinschicken und der kündigung somit widersprechen.

welche schritte muss ich noch einleiten?


lg nadine 8ssw #ei

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Du bist in der Probezeit ohne Angaben von Gründen kündbar. Also kannst du so viele Schritte einleiten wie du willst, solange du nicht beweisen kannst, dass sie dich wegen der Schwangerschaft gekündigt haben hast du Pech gehabt.

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http://www.schnullerfamilie.de/kaffeeklatsch/95432-probezeit-schwanger-kuendigungsschutz.html

erst informieren dann schreiben

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Falsch.

Sie ist schwanger und hat auch innerhalb der Probezeit schon Kündigungsschutz.

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Ich meine, du musst vorm Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage erheben.

Als erstes würde ich zum Anwalt gehen oder evtl. auch einer Beratungsstelle für Schwangere, damit du nichts falsch machst!

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war es nicht äußerst DUMM die schwangerschaft gleich bekannt zu geben????

1. warst du noch in der probezeit (wärst du schlau gewesen hättest du gewartet mit dem geplapper) und 2. kann die schwangerschaftswoche ja noch nicht soo weit gewesen sein wenn du es gerade erst erfahren hattest?

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danke für die nette antwort ich war zu dem zeitpunkt schon in der 7 ssw als ich es erfuhr und soweit ich es auch im inet gelesen habe besteht auch in de rprobezeit kündigunsgschutz

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und für dich auch noch mal den link wie soll ich denn einen bauch bis zum ende der probezeit verstecken (dann wäre ich im 7 monat!)

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Hallo,

durch einen aktuellen Fall bezüglich Kündigung etc. in unserem Freundeskreis kann ich dir dies sagen:

Fristlos darf er dich so oder so nicht kündigen.Auch innerhalb der Probezeit muss er dich fristgerecht kündigen.Allerdings muss er innerhalb der Probezeit keinen Grund angeben.

Aber in bestimmten Fällen darf auch fristlos gekündigt werden.Diese muss jedoch auf Verlangen des Arbeitnehmers (AN) begründet werden. Es müssen hierfür Gründe in der Person des AN liegen, die die Fortführung des Arbeitsverhältnisses für den AG unzumutbar macht.

Du solltest auf jeden Fall einen Anwalt für Arbeitsrecht in Anspruch nehmen.
Unser Freund hat dies auch getan und die Klage ist mittlerweile beim Arbeitsgericht eingetreten.

Gruß,
Sarina

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Achso und da du schwanger bist:
Für Arbeitnehmerinnen, die innerhalb der Probezeit schwanger werden, gelten die besonderen Regelungen des Mutterschutzgesetzes. Während der Dauer einer Schwangerschaft ist die Arbeitnehmerin vor dem Verlust des Arbeitsplatzes geschützt. Nach § 9 Mutterschutzgesetz darf der Arbeitgeber während der gesamten Dauer der Schwangerschaft und bis zu vier Monaten nach der Entbindung nicht kündigen.
Dieses Kündigungsverbot greift dann, wenn der Arbeitgeber vom Vorliegen der Schwangerschaft weiß oder Sie ihm innerhalb von zwei Wochen nach Ausspruch der Kündigung mitteilen.

Gruß,
Sarina

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Gehört nicht zu Deiner Frage, aber findest Du es fair, vielleicht jemand anderem die Arbeitsstelle weggenommen zu haben, dafür, dass Du jetzt gerade mal ein paar Tage da gearbeitet hast?

Ich will mir hier jetzt keine Anfeindungen einfangen, aber ich finde es immer wieder ätzend, wenn Frauen einen Job anfangen und dann meistens kurz nach Ende der Probezeit schwanger werden.
Ich habe schon etliche Jobabsagen erhalten, weil man mich als "gebärfähiges" Alter einstuft und inzwischen stelle ich selber nur noch ganz selten Frauen in dieser Altersklasse ein, weil an dem Klischee leider extrem häufig was dran ist und es unternehmerisch betrachtet einfach eine Katastrophe ist, wenn man permanent eine neue Mitarbeiterin einarbeiten muß, weil die davor mal wieder schwanger geworden ist.

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sie hört doch nicht auf zu arbeiten, nur weil sie schwanger ist?!

bis zum mutterschutz kann sie doch arbeiten. und dann: herrje: damit miss ein arbeitgeber nun mal rechnen und genau dafür gibt es das mutterschutzgesetz ja.

die stelle war ja eh befristet, also scheint der AG sowieso nichts langfristiges gesucht zu haben...

welcher AG würde sein privates leben denn nach den Wünschen des AN gestalten??

Und Neueinarbeitung ist keine Katastrophe, es ist üblich, dass es Personalfluktuation gibt.

Wer das nicht will, soll eben Männer einstellen... die verkaufen sich nur eben besser und fordern mehr gehalt.

Man kann den Kuchen nicht gleichzeitig essen und behalten.

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Hallo,

naja, nicht jede Frau, die schwanger wird hört dann auf zu arbeiten. Und so sozial und vorrauschauend muss ein Betrieb schon sein, dass er damit umgehen kann, dass Menschen Kinder bekommen.
Wenn sich endlich mal mehr paar Männer emanzipieren und selbstverständlich auch in Elternzeit gehen... stellst Du dann keine Männer mehr ein? Weil die sind ja stets im "zeugungsfähigen" Alter?

LG Tina

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hallo,

bestätigung über die schwangerschaft udn aufforderung, die kündigung binnen 10 Tagen zurückzuziehen (ja, derart kurze Frist setzen!)

Wenn er das nicht tut (schriftlich!), gehst du direkt zum arbeitsgericht und legst kündigungsschutzklage ein. das muss innerhalb von 3 wochen nach zugang der kündigung passiert sein.

hier mal etwas lesestoff:

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Kuendigungsschutzklage.html

LG

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vielen dank für deine hilfe! #liebdrueck

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kein problem.

das wichtige ist echt, dass du diese 3 wochen Frist nicht verpasst!

LG