Mahnbescheid :-(

heute kam ein Mahnbescheid an meinen Mann ins Haus
es ist eine alte Sache vor unsere Zeit allerdings kamen die ganzen Jahre keine Briefe dadrüber.
Durch einen dummen Zufall bekamen wir aber dadrüber vor 2 Monaten mündlich bescheid. Wir sollten uns einigen wie wir weitergehen wieviel wir monatlich zahlen können usw halt. Tja durch Umzug,Entbindung haben wir es vergessen nein verdrängt ist der bessere Ausdruck ja eigene Blödheit weiß ich selber.
Nun sind in den 3 Jahren ne Menge Zinsen dazu gekommen wo ich nicht einsehe die zuzahlen, da nie in den 3 Jahren ein Bescheid kam.

So meine Frage nun wie sollen bzw müssen wir weitergehen? Haben noch nie einen Mahnbescheid bekommen deswegen auch keine Ahnung
Widerspruch einlegen? Wegen den Zinsen.
Zum Gläubiger ein Gespräch führen?


Wenn man ab jetzt dann anfängt monatlich zuzahlen kommen dann trotzdem jeden monat die 5% Zinsen von der Hauptsumme dazu ???

Und noch eine Frage auf dem Mahnbescheid steht folgender Satz:
Der Antragsteller hat erklärt, dass der Anspruch von einer Gegenleistung nicht abhänge.
Was heißt das genau ???

Danke Janina

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Erstmal ist zu klären ob das nicht verjährt ist weil du von 3 jahren schreibst.

Verjährung greift z. B.

Forderung aus Mai 2005. dann ist diese 31.12.2008 um Mitternacht verjährt.

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jetzt echt ?
also ich kenn mich mit sowas null aus...
ähmmm moment ich hol mal den brief...
alsooo die sache ist vom 19.05.06
dann steht da manbescheid vom 22.07.09
aufgrund des hier am 27.06.09 eingegangen antrags

ähhh und wieso kommt der brief dann erst heute ???

so kannst du mir denn jetzt meine antworten beantworten *wäre echt super*

danke

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Der Brief kommt erst heute, weil der Antrag erst bearbeitet und das Schreiben versandt werden mußte!

Die Forderung wäre am 31.12.09 verjährt, hätte der Gläubiger sich bis dahin nicht gemeldet. Somit müßt Ihr zahlen und selbstverständlich auch die Zinsen.

Gruß,

W

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Du schreibst, dass die Sache noch von vor eurer Zeit ist. Ich gehe fest davon aus, dass dein Mann da eine Rechnung o.ä. bekommen hat, und sich da einfach nicht mehr dran erinnern kann oder will.

Wenn die Forderung berechtigt ist, dann macht es nicht viel Sinn da Widerspruch einzulegen, denn dann wird es nur noch teurer.
Ihr solltet schleunigst zahlen, oder zusehen euch mit dem Gläubiger zu einigen, ansonsten wird gepfändet.

Dass du nicht einsiehst die Zinsen zu zahlen ist leider unerheblich. Immerhin hat der Gläubiger deinem Mann bereits 3 Jahre lang ein Darlehn gewährt, und der muss ja schließlich auch zusehen wie er seine Auslagen bezahlt.

Von wann ist denn die Forderung? Ist sie ggf. schon verjährt?

Wie gesagt, wenn verjährt oder ungerechtfertigt, dann legt Widerspruch ein. Ist sie noch in der 3 Jahresfrist und berechtigt, dann bemüht euch mit dem Gläubiger um eine Lösung.

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schau mal habe gerade geschrieben von wann diese sache ist, ist es verjährt ? wenn ja was nun?

nein mein mann hat wirklich defenitiv keine briefe erhalten,
ja er gibt zu er hat diese schulden mal gemacht und nicht weiter dran gedacht da nix mehr kam...

und es kam nie ein brief in 2,5jahren denn ich hole immer post rein... also sehe ich da echt nich mit den zinsen ein denn sonst hätten wir ja direkt vor 2,5jahren schon angefangen das abzubezahlen...

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Die Forderung ist noch nicht verjährt.
Und wenn sie berechtigt ist macht eben ein Widerspruch wenig Sinn. Denn dann kommen nur noch mehr Gebühren auf euch zu.

Ihr müsst die Forderung samt Zinsen zahlen.
Der Gläubiger muss euch zwischenzeitlich keine Briefe, Mahnungen o.ä. schicken um euch dran erinnern.
Das ist reine Kulanz.
Der Gläubiger hat sich rechtlich korrekt verhalten.

Sorry, aber das ist die Schusseligkeit deines Mannes, wenn er die Forderung einfach vergisst, bzw. verdrängt. Das kann nicht zu Lasten des Gläubigers gehen.

Am besten setzt ihr euch mit ihm in Verbindung und schaut, dass ihr das schleunigst zahlt. Alles andere ist vergebene Liebesmühe. Ihr werdet nicht umher kommen die Zinsen auf die Forderung auch bezahlen zu müssen.

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Darauf gibt es nur eine richtige Antwort: Schulden bezahlen. Inklusive Zinsen. Derjenige, dem ihr das Geld schuldet, kann ja nichts dafür. Wenn ihr nicht zahlen könnt, vereinbart Ratenzahlung. Ich könnte mich jetzt echt aufregen. Unmöglich, dass ihr Schulden macht und dann nicht einseht, dass ihr dafür gerade stehen müsst. .

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du es is mir selbst klar, dass wenn man schulden gemacht hat diese auch zubezahlen, dass sehe ich ganz genau so wie du aber
wenn in 2,5jahren nich ein bescheid kommt wieso sollen
wir dann die zinsen zahlen?
dann hätten wir doch direkt gezahlt... und so ne hohe summe an zinsen wäre nie zustande gekommen

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Ihr seid nach Ablauf des Zahlungszieles automatisch in Verzug, auch ganz ohne Mahnung.

Ihr hättet gezahlt, wäre ein weiteres Schreiben gekommen, habt das aber nach Erhalt der Rechnung nicht getan und wollt heute auch nicht einfach zahlen?

Die Zinsen hättet Ihr ganz einfach durch pünktliche Zahlung umgehen können.

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wer kann mir denn diesen satz beantworten?
Und noch eine Frage auf dem Mahnbescheid steht folgender Satz:
Der Antragsteller hat erklärt, dass der Anspruch von einer Gegenleistung nicht abhänge.
Was heißt das genau ???

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Das heist das diese schon erbracht wurde und ist ein Standarttext der in jedem!!! Mahnbescheid steht als Ankreuzkästchen!

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Nicht abhängt = schon erbracht?

Dies sind doch bereits sprachlich (und juristisch) zwei verschiedene Dinge.

In der Regel ist bei einem Mahnbescheid die Gegenleistung (z.B. Dienstleistung, Warenlieferung etc.) schon erbracht.

Ein Mahnbescheid ist aber auch möglich, wenn eine Gegenleistung gar nicht erfolgen muss.

Beim Mahnbescheid ist es egal, welcher dieser beiden Fälle vorliegt (einer muss aber zur Zulässigkeit vorliegen) und es wird daher nicht konkret unterschieden beim ankreuzen.

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alsooo
muss man dann jetzt sich mit dem Gläubiger
in Verbindung setzten,
zwecks Ratenzahlung, richtig ?
Also auf den Mahnbescheid dann nicht antworten, ja ?

Sorry aber ich kenne mich mit sowas Gott sei dank
nicht aus !

Und kommen trotzdem weiterhin Zinsen dazu, auch wenn man ab jetzt jeden Monat etwas abbezahlt ?

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Sind die Schulden denn so hoch, dass ihr es nicht in einem Schlag zahlen könnt?

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ja leider, selbst mit Ratenzahlung dauert es gewiss ein paar Jahre :-(


kannst du mir denn meine Fragen beantworten?

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Hallo Janina ...

vieles wurde ja hier schon geschrieben. Ich habe vor einigen Jahren meine Ausbildung beim Anwalt gemacht und da auch mit sowas zu tun gehabt, aber alles ist nicht mehr hängen geblieben ...

Also ich denke auch, daß der Gläubiger den Vollstr.Bescheid beantragen wird und erst wenn er den hat, könnte er nen Gerichtsvollzieher beauftragen.

Natürlich steht Dein Mann damit in der Schufa, aber das dürfte er wegen der Lohnpfändung die er eh schon hat, sowieso.

Wenn der Gerichtsvollzieher kommt, wird er nur Gegenstände pfänden, die auch viel Wert haben und im Verhältnis zu der Schuldensumme stehen. Als Bsp. er wird Dir nicht den Plasmafernseher pfänden, den er in einer Versteigerung für 500 Euro versteigert, wenn die Schuldensumme (als Bsp.) 10.000 Euro beträgt.
Es muss halt im Verhältnis zueinander stehen. Pfänden würde er sicherlich ein Einjahreswagen im Wert von 9.000 Euro, sofern er in Eurem Eigentum sich befindet (also ihr den KFZ-Brief habt).

Ich schließe mich den meisten hier an und rate Dir dringend an, eine gütliche Eingigung mit dem Gläubiger bzw. dessen Anwalt zu erzielen und dies unbedingt schriftlich festzuhalten, damit auch Ihr abgesichert seid. Macht auch klar, daß bei Deinem Mann bereits eine Lohnpfändung läuft und ihr eigentlich - wenn ihr es drauf ankommen lassen würdet - unterhalb der Pfändungsgrenze liegt, ihr aber gewillt seid zu bezahlen. Und frage auch nach, ob man mit den bisher aufgelaufenen Zinsen Euch entgegen kommen kann. Es kommt auch immer gut, wenn man anbieten kann, die Summe in einem zurückzubezahlen (notfalls irgendwo leihen oder so???) dann erlassen die Gläubiger die Zinsen auch manchmal gänzlich. Es ist alles Verhandlungssache ...
Ich drück Euch die Daumen und es kommen bestimmt auch mal wieder bessere Zeiten!!!
LG Sabine