Mitewohnung-Spülmaschinenreparatur: Wer zahlt?

Hallo,

habe zwar schon geggogelt, komme aber auf keinen Nenner.

Wir wohnen zur Mite und haben damals eine neue Küche vom Vermieter eingebaut bekommen. Diese wurde also mitvermietet.

Nun ist die Spülmaschine kaputt-die Türe geht nicht mehr auf, keiner weiß warm, evtl. ist die Verriegelung kaputt.

Nun soll am Do der Kundendienst kommen und hat mir schon die Wegepauschale von knapp 60 Euro in Aussicht gestellt. Dazu kommt dann noch die Reparatur selbst.

Nun die Frage, wer muss bezahlen? Der Vermieter, da Mitesache? Wir, da wir sie kaputtgemacht haben? Eine Versicherung?

Im Mitevertrag steht nur, dass Kleinstreparatutren bis zu 100 Euro selbst bezahlt werden müssen. Fällt das drunter?

Wer weiß Bescheid?

Bine

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Steht das mit der Küche und Spülmaschine im Mietvertrag? Wurde eine Ablöse bezahlt?

Wer hat den Kundendienst angerufen? Du oder der Vermieter?

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Im Mietvertrag steht einfach incl. Einbauküche.

Der Vermieter hat dem Küchenbauer Bescheid gesagt, der kam, schaute und rief den Kundendienst. Die Dame von dort sagte allerdings, es liefe auf meine Rechnung, es sei denn ich habe eine Kostenübernahmeerklärung.

Und nu?

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Na ganz einfach, frag den Vermieter nach der Kostenübernahmeerklärung...
LG
#bla

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aaaaaaaaaaalso:

wenn die spülmaschine mitgemietet wird und trotz bestimmungsgemässen gebrauchs (!) nun defekt ist, hättet ihr eine Mängelanzeige beim Vermieter machen müssen. Der hätte sich dann um reparatur/ersatz kümmern müssen.

der Vermieter muss ja zuächst mal die gelegenheit haben, den mangel selbst (oder von einer Firma SEINER wahl) beheben zu lassen.

Die defekte Spülmaschine hat auch nicht Euer sofortiges handeln erfordert, wie das zB bei einem Rohrbruch der fall wäre. Da waäre es ja unsin, zuerst dem Vermieter nen Brief zu schreiben, während das wasser munter die Wohnung unter Wasser setzt-

Wenn ihr es so gemacht hättet, hättet ihr mit nix was am hut.

Nun ist es aber so, dass IHR den Kundendienst beauftragt habt. Und wer beauftragt, der muss auch zahlen. die Interssiert das nämlich überhaupt nicht, wem die spülmaschine gehört.

wenn die spülmaschine durch euer verschulden kaputtging, dann zahlt eure haftpflichtversicherung (achtung, evtl. selbstbeteiligung), denn ihr habt ja was fremdes kaputtgemacht. allerdings gilt auch hier, dass ihr die reparatur erstmal selbst bezahlt und diese rechnung dann bei der versicherung einreicht...

LG

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Danke,

der Vermieter wohnt mit im Haus.

Werde dann mal doch anfragen müssen.

Kundendienst kann ich ja noch abbestellen.

Wollte einfach hören,ob die Rechtslage was hergibt, da der Vermieter doch eher weniger freizügig ist.

Bine

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kann natürlich sein, dass das unter die kleinstreparaturen-klausel fällt... aber dann müsste der vermieter zumindest den rest tragen.

das beste argument sind immer die gewährleistungsansprüche...

der vermieter soll den kundendienst beauftragen und auch die rechnung dafür bekommen.

wenn daraus nämlcih ein gewährleistungsanspruch erwächst (zum beispiel weil das ersatzteil nach 4 Monaten wieder kaputt ist, könnte es ja sein, das ihr schon längts ausgezogen seid...

das heisst, dass der vermieter dann wegen mieterwechsel nur scherereien hat...

LG

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Hallo,

ich kenen sowas, bei uns schlug der Blitz ein und der Gefrierschrank war defekt. Der Vermieter hätte die Küche mitversichern müssen, sprich extra. Da er es nicht gemacht hat, sitzt er auf die Kosten.

Solltet ihr die Versicherung einschalten, dann überprüft es vorher. Welche Versicherung von welchen Nehmer grade stehen muß.

Da die Küche zwar mitgemietet ist, müssen wir bei Kleinigkeiten ein Teil dazu bezahlen....

Das ist das große Los, wenn der Vermieter in einem Haus wohnt. Vielleicht habt ihr ja ein kulanten Vermieter, wir leider nicht.

LG R.