Freund zahlt Unterhalt für´s Kind mit Ex. Wir haben nun auch ein Kind!

Ich hab da auch mal ne Frage zum Unterhaltsrecht. Find mich da mittlerweile nicht mehr rein, da jeder was anderes behauptet. Vielleicht gibt es hier ja jemanden mit nen ähnlichen Problem und kann mir bzw. uns helfen.

Mein Freund ist geschieden. Er zahlt für das Kind aus dieser Ehe Unterhalt.
Wir sind nicht verheiratet, aber seit Mai dieses Jahres ist unser gemeinsames Kind auf der Welt.

Nun sagen einige Stimmen, dass er für das Kind mit seiner Ex nun weniger Unterhalt zahlen muss, da das in der eigenen Beziehung lebende Kind vorgeht. Andere sagen wieder, dass das nicht stimmt.

Kann mir hier jemand helfen? Für uns zählt natürlich jeder €uro, da ich für 2 Jahre zu Hause bleibe.

Danke schon jetzt für eure Hilfe!

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Hallo,

es kommt auf seinen Verdienst an. Eins stimmt auf jeden Fall nicht, nämlich, dass das in der eigenen Bezihung lebende Kind vorgeht.Die Kinder zählen beide gleich viel.Aber es kann sein, dass er weniger Untehalt zahlen muss, da er ja jetzt für zwei Kinder unterhaltspflichtig ist.

LG Yvonne

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Ohne Kenntnis seines Einkommens kann man Deine Frage nicht beantworten.
Dass eines der Kinder Vorrang hat, stimmt aber definitiv nicht. Weniger Unterhalt fürs erste Kind muß er nur im Mangelfall zahlen, wenn er nicht beide Kinder seiner Pflicht entsprechend versorgen kann. In dem Fall hätte er ja aber sicher kein weiteres Kind in die Welt gesetzt und würdest Du nicht zwei Jahre Zuhause bleiben, oder?

LG

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Hallo,

ich finde es schäbig, für 2 Jahre Elternzeit mit dem "neuen" Kind den Unterhalt vom "abgelegten" Kind kürzen zu wollen.

Gruß Marion

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100%ige Zustimmung!!

Da kann doch das 1.Kind nichts für, dass die TE 2 Jahre zu Hause bleiben will um sich um das gemeinsame Kind zu kümmern(wenn man sich das zu Hause bleiben nicht wirklich leisten kann, sollte man nicht versuchen da einzusparen wo es auf Kosten anderer geht...schäbig#contra)

LG
Selma

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Es kann ja jeder seine eigene Meinung haben und diese auch äußern.

Ich brauche aber kein Kind in die Welt setzen, wenn ich dann nach dem Mutterschutz direkt wieder arbeiten gehe und mein Kind vielleicht nur für 1 oder 2 Stunden sehe. Geld hin oder her.

Vom "abgelegten" Kind zu sprechen finde ich eine Frechheit, denn du kennst die Ausgangssituation überhaupt nicht. Und das ich als Mutter versuche, für mein Kind das Beste rausholen ist für mich absolut klar und für andere sicherlich auch verständlich.

Ich wollte mich lediglich mit Mutti´s in ähnlicher oder gleicher Situation austauschen. Du scheinst keine davon zu sein. Den Rest spare ich mir.

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Hallo,

Schau mal hier rein, ist nur ein Richtwert kein fester Satz

http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/duesseldorfertabelle.php

Meine persönliche Meinung verkneif ich mir

Gruß Alexa

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Hallo,

meiner Info nach werden beide Kinder gleichberechtigt behandelt. Heisst, er muss für beide Kinder gleichviel bezahlen. Allerdings kann der Betrag pro Kind etwas weniger werden. Sollte man sich über einen Anwalt oder das Jugendamt ausrechnen lassen. Bzw. sein Selbstbehalt bliebe etwas höher da er Eurem Kind ja Naturalunterhalt zahlt.
Also kann bedeuten: 1. Kind erhielt bisher 250 €, bekäme jetzt evtl. nur noch 200 €.
Ist ne Berechnungssache, aber beide Kinder definitiv gleich.

Hoffe ich konnte Dir helfen...

Grüße

maimama06

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Hallo,

wie schon gesagt ist das vom Einkommen abhängig. Ich glaube aber nicht das er für sein erstes Kind weniger zahlen muss, nur weil er ein zweites bekommt. Den A kann das erste ja wohl nichts dafür das es ein Stiefgeschwisterchen bekommt und B sind ja beide Kinder gleich Unterhaltsberechtigt.

Sicher braucht ihr jeden Cent kann sein, aber sein erstes Kind mit Sicherheit auch und ich denke, das er für dieses Kind genauso wie für sein zweites im vollem Umfang seiner Mittel aufkommen sollte.

Und das nicht nur mit Geld.

Lg Ilona

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Danke für deinen Kommentar!
Es geht nicht darum, dass er nicht zahlen will. Er tut dies seit Jahren ohnen Diskussionen und wenn seine Ex Geld haben will, dann bekommt sie das auch.
Es sagt aber jeder was anderes und ich will nur wissen was stimmt. Klingt doch logisch, oder? Warum soll er denn mehr zahlen als er muss?
Zu - Und das nicht nur mit Geld. - würde ich mich eigentlich auch gern noch äußern, aber das würde hier den rahmen sprengen.

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Ja klar ist es logisch das du Informationen suchst. Es ist halt schwer zu beantworten wenn man das einkommen nicht kennt. Also den Mindestunterhalt sollte er für das erste Kind auch bezahlen. Soweit ich weis bleibt das auch weiterhin bestehen auch wenn es ein zweites Kind gibt den beide Kinder werden gleich gestellt.

Sollte aber wie gesagt euer Einkommen so gering sein das ihr kaum Leben könnt, dann wird es natürlich dem entsprechend auf beide Kinder gekürzt.

Geht einfach mal zum zuständigen Jugendamt die informieren euch sicher gerne und genauer, da diese eure Situation auch besser beurteilen können wie wir hier denke ich..

lg

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Stell dir doch einfach mal vor: Dein Freund verläßt dich, hat ne neue Freundin, die sein 3. Kind zur Welt bringt. (nur vorstellen)

Diese ist nun auf jeden € angewiesen, da sie gern 3 Jahre zu Hause bleiben möchte. ("steht ihr ja zu" )

Welche Unterhaltregelung würdest du für gerecht empfinden?.....


Ich laß das mal so stehen

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Ob es mir passen würde oder nicht, müsste ich das aktzeptieren, was der Gesetzgeber vorgibt.

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Da hast du es doch: Vor dem Gestz sind alle Kinder gleich!

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Unterhaltstechnisch ist das "Unterhaltsranking" der Kinder nach Alter.
Erst das Kind aus erster Ehe, dann deins.