Zahlt die Haftpfl.-Vers. wenn man etwas verloren hat

Hallo,

Frage steht ja schon oben.

Wäre für Antworten sehr Dankbar, hatte das Handy meines Bruders ausgeliehen und habe es heute beim spazieren im Wald verloren :-(, es muss irgendwie wo ich etwas aus meiner Tasche gekramt habe rausgefallen sein und ich habe es nicht bemerkt, habe die Strecke auch nochmal abgesucht, doch leider nichts gefunden. Wird wohl jemand anderes gefunden und mitgenommen haben.

1

Erstmal wäre die Formulierung schon falsch: Die Versicherung zahlt nie, wenn Sachen "ausgeliehen" worden sind.
Desweiteren muss dein Bruder damit rechnen, dass so etwas passiert, wenn er dir das Handy mitgibt, sodass die Versicherung diesen Schaden vermutlich ablehnen wird.

vg, m.

6

Stimmt doch überhaupt nicht! Wenn es mit in der Haftpflicht eingebunden ist, dann zahlt die Haftplichtversicherung sehr wohl den Schaden an geliehenen oder gemieteten Sachen.


VG

7

"Wenn"... bedeutet es muss eine extra vereinbarung sein. Sollte diese fehlen (und das ist bei vielen Verträgen so), dann ist es nicht versichert.

vg,m.

2

Nein, leider nicht...wenn du etwas verleihst bist du im ürinzip selber schuld...is leider so..

LG

3

Frag mal bei der Hausratsversicherung nach.

Da gibt es allerhand Klauseln bezüglich geliehener Dinge.

LG
haifa

4

Die Hausrat zahlt nur für die eigenen Sachen und etwas verlieren ist keine versicherte Gefahr bei der Hausrat.

vg, m.

5

Ich würde eher bei der Haftpflicht nachfragen. Die haften ja, wenn man einem Dritten sein Eigentum beschädigt. Ob das auch bei Verlust und Ausleihe ist, keine Ahnung.