Erbrecht bei nicht leiblichen Kind mit Vaterschaftsanerkennung

Hallöchen!

Es sieht wie folgt aus,

mein Vater hat mir vor 2Monaten offenbart das er nicht mein Vater sei....
er wußte es schon bei meiner Geburt.. und hat trotzdem die Vaterschaft anerkannt..in seinen Augen bin ich trotzdem sein Kind und das schon 30Jahre lang!

Ich persönl. möchte jetzt einen privaten Vaterschaftstest machen, es ändert zwar nichts an der Beziehung zwischen meinem vater und mir.. aber ich möchte schon Gewissheit haben....

doch nun wurde mir davon abgeraten..
Warum? Sollte ich jetzt einen Vaterschaftstest machen und es sich rausstellt das er nicht mein Leiblicher Vater ist.. ich somit mein Erbrecht verliere!

Meine Mutter ist leider schon verstorben..Geschwister bzw andere Kinder gibt es nicht.... somit wäre ich einziger Erbe... ausser noch meine Tante und mein Onkel... und dann deren Kinder
naja und dann gibt es ja noch seine neue Lebensgefährtin!

Testament gibt es nicht...

Kennt sich jemand damit aus...

Lg Ivonne




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Wenn dir das mit der Erberei so wichtig ist, dann forsche doch nach, ob bei deinem biologischen Vater nicht mehr "zu holen" ist und entscheide danach, ob du einen Test machen lässt.

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Hallo!

Und wenn du denkst es geht mir ums Erbe meines"Vaters" liegst du falsch... denn das Erbe an sich interessiert mich nicht wirklich..
mir geht es nur um die Gewissheit...

Mein "Vater" meinte, wenn sich jetzt amtlich herausstellt, das ich nicht sein kind bin, ich somit als Erbe rausfalle...

Ivonne

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Hallo Ivonne
Du kannst dich im normalfall auch ans Jugenamt wenden die sich mit sowas mit Sicherheit auch auskennen. Ich denke nicht, dass du wegen einem Vaterschaftstest dein Erbrecht verlierst. Warum denn auch???
Dein Vater hat die Vaterschaft anerkannt und gilt somit als dein Vater.
Wenn ein Kind adoptiert wird, erhält es ja auch die Rechte eines leiblichen Kindes und ich denke dass ist bei dir dann auch der Fall.
Rufe mal bei Kreisjugendamt bei euch an und frage nach.
Warum möchtest du denn einen Vaterschaftstest machen? Meinst du dein Vater hat dir eine falsche information gegegeben? Wenn dein leibl. Vater keine Vaterschaft anerkannt hat, glaube ich nicht dass du von ihm etwas erben wirst, da er so gesehen dann nicht als dein Vater zählt. Oder?
lg Yvonne#liebdrueck

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Hallöchen

Warum ich das machen möchte, um einfach die Gewissheit zuhaben.... das würde wie gesagt auch nix an der Beziehung zu meinem Vater ändern....
und wissen wer mein "richtiger Vater" sein sollte, will ich auch nicht!
Da meine Mutter ja leider nicht mehr lebt, kann sie dies auch nicht bestätigen....(ich weiß das meine Mam sich vor meiner Zeugung fremdgebettet hat;-) wann genau weiß ich aber nicht) deswegen kann es doch auch sein.. das er sich täuscht.. es gibt halt hier die 50/50 chance!
(ich könnte ja ins Fernseh gehen#rofl,show dafür gibt es ja genug#augen)

Um das Erbe an sich geht es mir nicht, nur mein Vater ist der Meinung das wenn ich es mache und es amtl. ist.. ich als Erbe rausfalle

Lg Ivonne

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Hallo Ivonne
Hmm aber wo gehst du hin... Geisen...???? #rofl Nö jetzt mal in Ernst.
Ich glaube wie gesagt nicht dass es ein Erbproblem geben würde. Man kann ja so gut wie jeden was vererben. (Siehe Mooshammer#seinen #hundschwitz)
Ruf einfach unverbindlich (musst ja keinen Namen nennen) am Jugenamt an und erkundige dich.
lg Yvonne

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Hallo Ivonne,

ein privater Vaterschaftstest ist nicht amtlich, sondern lediglich für den privaten Gebrauch und selbige Gewissheit gedacht (wie der Name schon sagt).

Das hat absolut keinerlei rechtliche Konsequenz!

Die gäbe es nur, wenn es einen gerichtlich angeordneten Vaterschaftstest geben würde und wer sollte und dafür müsste jemand (Du oder Dein Vater) klagen.

Nachdem Dein Vater bei Deiner Geburt die Vaterschaft anerkannt hat, ist er vor dem Gesetz Dein Vater und somit gilt das "normale" Erbrecht.

LG Krüml

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es sollte natürlich heißen:

Die gäbe es nur, wenn es einen gerichtlich angeordneten Vaterschaftstest geben würde und dafür müsste jemand (Du oder Dein Vater) klagen.

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Waren deine Eltern verheiratet? Wenn nicht, dann kannst du dich immer noch von deinem "Vater" adoptieren lassen. Dann ist das mit der Erbfolge auf jeden Fall geklärt.

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ja, die beiden haben geheiratet als ich 5Jahre alt war!!!!