Forderung vom Inkassobüro. Vor Erhalt aber schon bezahlt. Und jetzt?

Hallo,
weiß vielleicht jemand Rat?

Wir haben online was bei Lidl gekauft und uns mit der Zahlung ein bißchen Zeit gelassen (irgendwie vergessen #klatsch).
Jetzt haben wir den Salat.
Das Schreiben vom Inkassobüro ist vom 18.07.09, wir haben den Betrag am 15., bzw. 16.07.09 bei Lidl bezahlt. Ist aber heute zurückgekommen.
Hab jetzt ne Email zu diesem Inkassobüro geschickt.
Aber was meint ihr?

Muss ich jetzt die Gebühren bezahlen (ist genausoviel wer der Betrag des gekauften)?
Danke schonmal und LG

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huhu,

inkassogebühren müssen im gegensatz zu RA-gebühren nicht gezahlt werden, da sie meist unverhältnismäßig hoch sind.

der gläubiger kann die forderung mittels RA beitreiben und dabei fallen wesentlich geringere kosten an.

lg claudia

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Hi Claudia,

danke für die Antwort.
Da bin ich ja etwas beruhigt.

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Hallo!

Was ist denn das für ein Ratschlag?
Damit reitet sich die Schuldnerin nur noch mehr rein!

Bei einer berechtigten (!!!) Vorderung muß die Inkassogebühr bezahlt werden, sonst kann ein gerichtl. Mahnverfahren eingeleitet werden!

Wenn der Gläubiger die Schulden an das Inkassobüro verkauft hat, dann ist es im Ermessen eben dieses Büros, Inkassogebühren zu verlangen!

LG
Jenny

Und an die TE:
Jetzt brauchst du bei Lidl wohl auch nicht mehr anrufen. Du hattest (nehme ich mal an) genügend Zeit um die Rechnung zu begleichen. Jetzt kannst du nurnoch daraus lernen!

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Aus welchem Grund ist das Geld zurückgekommen?

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Habs gerade gesehen. Mein Männe wieder... ! Falsche Kontonummer steht da.

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hallo

sorry dann solltest du das aber lieber bezahlen. was kann lidl für eine falsche kontonummer . finde es nur fair alles zu bezahlen

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Hallo,

na ja, wenn man es genau betrachtet, habt ihr die Forderung doch noch überhaupt nicht bezahlt.

Gruss
Bianca

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Hallo

Hatte das selbe auch mal, allerdings kam das Geld nicht zurück.

Da ich vor eintreffen(waren auch nur paar Tage) des INkasso Schreibens bezahlt hatte sollte ich den nachweis dem Inkasso Faxen und gut wars. Musste keine Extra Kosten zahlen.

Normaler weise kommen doch vorher erst ein paar Mahnungen und erst wenn man darauf nicht reagiert wird das Inkasso eingeschalten oder????


Inkasso anschreiben nachweis beilegen wann es vom konto gegangen ist und dann gleich nachweis das es zurück gekommen ist und hoffen das sie scih drauf einlassen.. mehr könnt Ihr nicht versuchen.

lg m

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Bringschulden sind erst dann bezahlt wenn das Geld beim Gläubiger eingeht, das ist es nicht, also verstehe ich nicht dein Problem du hast den Verzug und die daraus entstehenden Kosten verursacht.

Ob die Kosten für Verzug und Vollstreckung in Ihrer Höhe gerechtfertigt sind, kann keiner sagen, da du weder erwähnt hast wie lange du im Verzug bist, noch wie hoch die Beitreibungskosten sind oder was sie an tatsächlichem Mahnwesen beinhalten