Frage zu ALG 1? Bewerbungsmindestanzahl versäumt- was nun?

Hallo,

ich habe mich arbeitslos gemeldet, leider habe ich in diesem Monat versäumt, die Mindesanzahl an Bewerbungen zu schreiben, nämlich 5, ich habe nur zwei (schriftliche).. Ich habe allerdings telefonisch bei diversen anderen Jobs nachgefragt, ob sie was frei haben, allerdings nur kurz telefonisch, gilt das auch?rich muss das ja belegen, durch einen schriftl. Nachweis, in dem ich eintragen muss, wo uns wann usw.. ich mich beworben habe. Wie prüft denn das Arbeitsamt, ob ich mich da wirklich beworben habe? Denn ich KÖNNTE ja eintragen was ich wollte, rufen die da an? Oder wie läuft das?

Was passiert denn, wenn ich in dem einen Monat jetzt nur 2 Bewerbungen hatte und nicht die vorgeschriebenen Mindest fünf?

Kann mir jemand helfen?

Danke

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Telefonische Bewerbungen zählen auch. Am besten führst du eine Liste in der du einträgst wann du angerufen hast, bei welcher Firma, wer der Ansprechpartner war usw.

Dieses Protokoll kannst du dann beim Amt abgeben. Es kann schon passieren, dass die dir nachtelefoniern, ob du da wirklich angerufen hast.

Hast du denn eine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben müssen?
Fakt ist, solang du keine schriftliche Aufforderung hast, dass du mindestens 5 Bewerbungen/Monat vorweisen musst, und keine Konsequenzen schriftlich angedroht wurden kann dir nichts passieren.

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Hallo,

doch! Ich habe unterschrieben, das ich 5 Bewerbungen im Monat schreibe... usw... aber wie gesagt, das war der Monat wo das alles erst angefangen hat... aber egal, die Frage ist, es war nur der eine Monat, wo ich so wenig hatte.
Ausserdem glaube ich nicht, wenn ich tel. irgendwo anrufe und ich frage einfach nur nach einem Job, das die sich noch daran erinnern können, wenn da jemand vom Arbeitsamt anruft. Ich überlege, ob ich das fragen soll. Denn irgendwie find ich es auch unglaubwürdig dem Bewerber gegeüber, wenn das Arbeitsamt dem nachtel. , was soll denn die jeweilige Arbeitsstelle denken...

Naja, ich schaue morgen mal in den Vertrag - hab ihn jetzt nicht zur Hand...

danke

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Ich glaube die machen Stichproben! Soweit ich weiß gelten auch die telefonischen. Als ich arbeitslos war, habe ich eine Tabelle geführt, in die ich geschrieben wo und wie ich mich beworben habe, wann und einen Ansprechpartner (wenn einer in der Stellenanzeige stand, oder wenn ich so angerufen habe, dann mit wem ich gesprochen habe.)
Und ob es Resultate gab.

Es gab nie Beschwerden (allerdings hatte ich grundsätzlich viel mehr als die 5:-p)

LG

Susanne

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Danke!

Es stellt sich für mich nur die Frage, was ist jetzt, weil ich im Mai halt nur 2 habe? Was soll da jetzt passieren, können Sie mir deswegen das Arbeitslosengeld für einen Monat kürzen, oder was?

Und ich kann auch nicht alle aufschreiben, ich habe bei Apotheken angerufen, ich glaube so ca. 20 Stück. Und ich weiss auch nicht mehr, mit wem ich gsprochen habe, mal abgesehen davon, das die sich auch nicht mehr daran erinnern...

Sandra

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Zitag:
"...Und ich kann auch nicht alle aufschreiben..."


Wieso nicht? Hast du irgendwelche Probleme mit der Hand, die dich am schreiben hindern, oder wieso kannst du nicht alle aufschreiben?

Nun, es ist ganz einfach. Wenn du deine Bewerbungen (auch die telefonischen) nicht überprüfbar nachweisen kannst und du eine Eingliederungsvereinbarung in der Hinsicht unterschrieben hast, dann kann die die Leistung für einen gewissen Zeitraum gestrichen oder gekürzt werden, wenn du nicht die erforderliche Mindestbewerbungszahl nachweisen kannst.

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