Arbeitslosengeld,Beschäftigungsverbot,Krankengeld..brauch dringend Hil

Hallo,

ich hoffe,mir kann hier irgendjemand weiterhelfen.

Ich habe seit Beginn der SS ein Beschäftigungsverbot.
Mein Arbeitsvertrag war bis 30.6.2009 befristet und ist nun ausgelaufen.
Normal hätte ich ab dem 1.7.bis zum Mutterschutz Anspruch auf ALG 1.
Allerdings musste ich am 22.6.stationär in die Klinik wegen drohender Frühgeburt und blieb dort bis zum 2.7..
Deshalb konnte ich mich am 1.7.nicht persönlich bei der Arbeitsagentur vorstellen,sondern nur telefonisch.
Die Arbeitsagentur hat nun meinen Antrag auf ALG auf den 3.7.geändert und gesagt,für die anderen 2 Tage müsse ich Krankengeld bei der KK beantragen.

Das habe ich dann auch gemacht.Jetzt sagt allerdings meine KK,dass ich aufgrund des BV´s keinen Anspruch auf Krankengeld habe und dass das Arbeitsamt zuständig ist,da mein Vertrag ja nur bis 30.6.ging.

Wer hat denn nun Recht?

Ich kann ja nix dafür,dass ich stationär in der Klinik war,und mich deshalb nicht persönlich beim Amt melden konnte.
Deshalb sehe ich nicht ein,dass ich für die 2 Tage überhaupt kein Geld kriege.

Kennt sich jemand damit aus oder hat ähnliche Erfahrungen gemacht?

Bitte um Hilfe und Antworten.

Danke schonma an alle!!!

LG

sanniundmarco

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HAst du beim Arbeitsamt gesagt, dass du schon vorher ein BV hattest? Das geht nämlich wohl vor der Krankschreibung und damit müßte der AG oder hier das Arbeitsamt zahlen!

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Wenn dein Arbeitsvertrag jetzt ausgelaufen ist, dann hättest du dich ja bereits im März bei der AfA melden müssen.

Wenn du aus wichtigen Gründen nicht persönlich bei der AfA vorsprechen kannst (und ein Krankenhausaufenthalt gehört dazu), dann kannst du dich auch nachträglich noch arbeitslos melden. In deinem Fall hast du das ja zumindest telefonisch gleich am ersten Tag gemacht. Insofern finde ich es nicht richtig, dass die AfA hier zwei Tage unterschlägt.

Zudem müsstest du dich dann ja für die 2 Tage auch selber krankenversichern.

Ich würde darauf bestehen, dass der Antrag auf Alg auf den 01.7. geändert wird. Lege dem ein Schreiben vom Krankenhaus bei, dass du stationär aufgenommen warst und nicht persönlich erscheinen konntest.
Ausserdem würde ich mich auf die telefonische Arbeitslosenmeldung am 01.7. berufen.

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Hallo!

Wie schon meine Vorgängerin geschrieben hat...bin selbst seit Beginn der Schwangerschaft im BV und habe einen befristeten Vertrag bis 31.10.09.Habe mich JETZT für den 1.11. arbeitssuchend gemeldet!Bin ab 04.11.im Mutterschutz.
Habe nächste Woche einen Termin mit meiner Vermittlerin,mit der ich schon gestern kurz telefoniert habe.Es geht darum,wie ich mir die Zeit nach der Geburt bzw.nach der Erziehungszeit vorstelle.
Vor allem ging es mir darum,daß ich weiterhin Krankenversichert bin.Habe ja auch 2 Mädels,dei bei mir mitversichert sind.

Wegen dem Krankengeld...in dem Moment,wo dein Arzt dein BV in eine Krankmeldung umwandelt,hast du,wenn vorher schon die 6 Wochen rum waren,die man ja für Krankengeld braucht,Anspruch auf Krankengeld.

Ist nur meine persönliche Meinung.

Du hast doch eine Bescheinigung vom Krankenhaus,reich doch die bei deiner KK ein.

Hoffe,es kommt alles in Ordnung...ist halt so mit der Sch.... Bürokratie!

Liebe Grüße

Veronika mit #babyboy (19.SSW)

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Danke für eure Antworten!!

Ich habe mich ja bereits im März persönlich arbeitssuchend gemeldet,es ging jetzt nur um den 1.7.,also den Beginn der Arbeitslosigkeit.
Die KK und auch das Amt haben die Bescheinigung über den stationären Aufenthalt von der Klinik sowie mein BV vorliegen.

Hab nochmal mit der KK gesprochen,die rufen mich Montag zurück,bin ja mal gespannt.

Lieben Dank euch allen!!!!

LG