Dienstwagen-jetzt BV 1% Regelung + Elterngeldberechnung

Hallo ihr Lieben,

ich habe da mehrere Dinge, die mir derzeit druch den Kopf schwirren... Ich bekomme von meinem Arbeitgeber einen Firmenwagen zur Verfügung gestellt, welcher mir monatlich anhand der 1 % Regelung mit dem Gehalt verrechnet wird. Nun habe ich seit Anfang April ein Beschäftigungsverbot aufgrund meiner Schwangerschaft und vielen damit verbundenen Problemen. Nach Absprache mit meinem AG darf ich trotzdem den Firmenwagen weiter nutzen, da er derzeit eh keine andere Verwendung dafür hat.

Nun bekomme ich ja trotz des BV mein normales Gehalt weiter, welches mein AG sich dann von der KK wiederholt. Ich frage mich jetzt aber, wie das mit der Berechnung ist. Ich habe ja jetzt eigentlich keinen Fahrtweg zur Arbeit mehr und das sind normalerweise 26 km hin und 26 km zurück :-( Müsste das jetzt nicht eigentlich in der Abrechnung geändert werden? Also bei der 1 % Regelung?

Kann mein AG das denn dann auch? Die Krankenkasse würde sich doch wundern, warum ich plötzlich mehr Geld bekommen oder?

Außerdem habe ich leider nichts über die Elterngeldberechnung unter Berücksichtigung des geldwerten Vorteils durch den Firmenwagen gefunden. Weiß jemand, wie das berechnet wird? Kriege ich vom netto oder vom auszahlbetrag mein Elterngeld?

Ich würde mich sehr freuen, wenn mir irgendjemand helfen könnte :-) Ich danke euch vielmals!!!

Luisa

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Achso, ich muss dazu sagen, dass ich laut meinem Chef, das Fahrzeug höchstwarscheinlich auch in der Elternzeit behalten kann. Das müsste doch eigentlich auch irgendwie in die Elterngeldberechnung mit einfließén oder?

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Du bringst da ganz gewaltig etwas durcheinander. Die 1% Regelung ist die Steuer für den Staat. Dein AG "schenkt" dir den Gebrauch des Firmenwagens. Nur ist das ein geldwerter Vorteil und muß lt. Finanzamt versteuert werden. Die 1% bleiben dir solange erhalten, wie du den Firmenwagen auch privat nutzen darfst. Du zahlst aber normalerweise auch 0,03% pro gefahrenen km zur Arbeitsstelle. Das kann nur unter bestimmten Umständen wegfallen. Mein Mann muß dafür ein Fahrtenbuch führen - in dem Jahr, wenn er weniger als (ich glaube) 27 mal zur Arbietsstelle fährt (er hat normalerweise Homeoffice), dann muß er das Jahr die 0,03% nicht zahlen. Das geht aber nur Jahrweise und auch nur mit regelmäßigem Nachweisheft - Fahrtenbuch.
Der Firmenwagen geht bestimmt nicht mit in die Berechnung ein. Es zählen ja noch nicht einmal Zuschläge, die ganz normal zum Lohn gezahlt werden - und mit denen viele Menschen rechnen.

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Naja, so ganz richtig hast du das ja nun auch nicht erklärt. Die 1 % Regelung ist nicht lediglich die Steuer für den Staat. Anhand der 1 % Regelung und der kilometer zwischen Heimweg und Arbeitstätte + 0,03 wird ja eine Summe berechnet. Diese Summe wird auf das Bruttogehalt aufgeschlagen und ergeben das neue Steuerbrutto. Also davon werden nicht nur Steuern sondern auch alle sozialpflichtigen Leistungen wie KK und Kirche etc. berechnet und abgezogen. Zum Schluss wird vom Netto Gehalt ja noch der zu Beginn aufgerechnete Betrag abgezogen, welches dann den letzendlichen Auszahlbetrag ergibt.

Trotzdem vielen Dank für den Versuch mir weiterzuhelfen... leider hat es mir nicht viel gebracht... :-(

Liebe Grüße
Luisa