6-Pack doppelt abgerechnet - eben erst gemerkt - reklamieren?

Guten Abend!

Sitz grad über unserem Haushaltsbuch und hab grad die heutigen Kassenbons übertragen und mit Erschrecken festgestellt, dass die Kassiererin eines Discounters den 6er Pack Bier doppelt abgerechnet hat ...

Jetzt hat mein Mann grad Besuch und jeder sagt was anderes.

Wir waren zu zweit in Eile mit Kind einkaufen, ich hab es auch noch doppelt piepen hören, aber dachte, es wäre, weil der Pfand noch drauf kommt. Jetzt will ich wissen, ob ich da morgen hingehen kann und das Geld zurück verlangen darf oder eben von mir aus noch ein 6Pack mitnehmen darf. Kassenbon ist da und wir waren ja zu zweit ...

Weiß jemand, wie das rechtlich aussieht?
Eigentlich müsste ich als Zeugin doch reichen ... #kratz

#danke

LG Mandy

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Wenn du in dem Geschäft nicht wirklich gut persönlich bekannt bist, kannste das knicken.

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Den Kassenbon muss man sofort kontrollieren, genauso wie das Wechselgeld.

Logischerweise kann man da nichts reklamieren.
Wie soll bitte morgen noch jemand wissen das du nur eins gekauft hast?
Meinste die merken sich alles?
Zeugen können viel sagen.
Trotz Kind und Eile hat man Zeit mal eben den Kassenbon anzuschauen.

Pech gehabt.

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Erst gestern kam wieder, dass das ein Rechtsirrtum ist ... Man kann sogar Waren ohne Kassenbon reklamieren. Alle glauben nur, dass dies nicht gänge ...

Mir stellte sich nur die Frage, ob es auch geht, wenn man den Kassenbon hat, aber es zuviel abgerechnet wurde ... hm #schwitz

Ich versuch es morgen einfach mal ... kann euch ja dann sagen, ob es geklappt hat oder nicht ...

Ich war in Eile. Wie sollte ich da den Bon kontrollieren? #schmoll

LG Mandy

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>>>Ich war in Eile. Wie sollte ich da den Bon kontrollieren?<<<

Das wird niemanden interessieren, aber falls du dort öfter einkaufst, kannst du Glück haben.

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Guten Morgen

da wirst Du rechtlich keine Chance haben, denn die Kassenbons sind direkt nach dem Kassiervorgang NOCH IM LADEN zu prüfen.

Dieser Hinweis steht bei den meisten Discountern und "normalen Geschäften" meist auf dem Bon oder hängt in den Läden aus.

Sonst kann ja jeder am nächsten Tag behaupten, die Kassiererin hätte zuviel gebongt.

Höchstens aus KULANZ könnte das Geschäft da ein Entgegenkommen zeigen, aber rein rechtlich nicht erzwingbar.

Die Begründung der Eile, schmunzel... rechne halt in Zukunft direkt mit, dann fällt der Differenzbetrag auf. Die Kassiererin hat keine Chance, den Bon zu kontrollieren, zeitlich bedingt.

Gruß

Mone

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Das stimmt schon ... ich will es aber einfach mal versuchen ....

Übrigens hängen überall ganz viele Schilder, die rechtlich überhaupt nicht wirksam sind. Hier nur drei Beispiele, die mir grad einfallen:

*Für Garderobe keine Haftung!
*Eltern haften für ihre Kinder!
*Umtausch nur mit Kassenbon!


Diese 3 sind nämlich nicht fundiert. Diese Aussagen stehen nirgendwo in irgendwelchen Gesetzen. Sie sind frei erfunden und erfreuen sich aller Beliebtheit, denn viele glauben den Mist, der da steht, weil sie es selbst nicht besser wissen ....

Nachzulesen in allen Lexika der Rechtsirrtümer von Ralf Höcker ....

Liebe Grüße
Mandy

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Komisch, wenn es dir gerade passt pochst du darauf, dass viele Floskeln keine rechtliche Grundlage haben.
Aber wenn du deinen Vorteil daraus ziehen möchtest pfeifst du auf die Rechtslage und "willst es mal versuchen". Denk mal drüber nach!
Du warst einfach dumm in dem Moment, bezahl das Lehrgeld... das müssen andere auch.

Schönen Tag noch und liebe Grüße
BT

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Hallo,

ich arbeite an der Kasse und im Nachhinein (Tage später) dürfen wir gar nichts reklamieren oder gar zurück nehmen, woher wissen wir denn ob es stimmt??

Also auch mein Tipp, direkt nach dem Einkauf schauen, dann bekommt man bei einem Fehler auch sein Geld zurück aber so hinterher...neee da denke ich, hast Du keine Chance...

LG

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Hi

Ich arbeite auch an der Kasse(Discounter),geh zurück in den Laden und versuche es,auf dem Bon unten steht die Kassierer nr und vielleicht hast du ja glück und die Kassiererin ist wieder da ,
also bei uns wird das so gehandhabt.....wenn sowas passiert bekommt der Kunde "natürlich"sein Geld zurück,sowas kann passieren.
Wenn dem Cheffe natürlich etwas komisch vor kommt dann kann es auch sein das man keine Chance hat aber ich würde es versuchen.

Lg

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Rein theoretisch müsste der Laden ja jetzt ein 6-Pack mehr im Warenbestand stehen haben. Aber ob das so einfach nachzuprüfen ist oder erst bei einer Inventur? Das weiß ich auch nicht. Kommt sicher auch auf die Größe des Ladens an.

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Du kannst nur auf Kulanz des Geschäftes hoffen.