Ganz dringende Frage... bezgl. Miete + Berechnung!!!! HILFE

habe eben durch zufall in meinem bewilligungsbescheid folgendes gesehen... ich hoffe, ich kann es verständlich erklären...

ich bekomme:

351 €
127€ alleinerziehendenzuschlag

meine Tochter bekommt:

211€ vom Amt

allerdings werden dort Kindergeld 164€ und UHV 117€ abgezogen....

das sind dann 211€ - 281€... sind also -70€ !!!

ist ja auch ok das das verrechnet wird... nur jetzt steht das 70€ Einkommensüberhang und deshalb wird das bei der Miete abgezogen...

uns steht inkl nebenkosten 414,37€ zu, und da ziehen die die 70€ noch ab, sodass ich für die Miete nur 344€ bekomme meine Kaltmiete ohne Nebenkosten ist schon 330€ und 320€ stehen uns KALT zu + NK)

es steht ja bei Kosten f. unterkunft und Heizung steht mir ....€ und meiner Tochter ....€ zu! und diese 70€ werden bei den Kosten f. Unterkunft und Heizung, die meiner tochter zustehen, abgerechnet, sodass ich im Endeffekt nur den Kaltpreis insgesamt habe, da das, was die da noch abrechnen, ca. die zustehenden NK sind!

D.h. Ich bekomme vom Amt insgesamt für uns beide (ohne Kindergeld und UHV) 821€...

Nur weil meine Maus da sozusagen einen Einkommensüberhang hat (weil halt Kindergeld und UHV mehr ist als die 211€ vom amt) können die das doch nicht von der Miete abziehen...

ODER????

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hallo!

bei mir haben sie es auch von der miete abgezogen. zumindest auf dem bescheid! zahlen tun sie der genossenschaft trotzdem die 444€! das, was sie an der miete abziehen, bekomm ich halt weniger überwiesen.

hoffe ich hab´s verständlich erklärt #schwitz

also deine genossenschaft (wenn es gleich dahin überwiesen wird), bekommt weiterhin die miete komplett! nur du hast dann halt 70€ weniger!

liebe grüße

Jule

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Hab keine genossenschaft ;-) ich bekomme alles inkl.Miete und muss es dann meinem vermieter überweisen...

d.h. ich muss dann (schon die ganze zeit, ist mir nur erst jetzt aufgefallen), von "meinen" 477€ zum Leben (351€ + 126€ Mehrbedarf) noch die nebenkosten bzw. die 70€ drauflegen...!!!

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Dafür bekommt deine Tochter 70,- mehr als der Regelsatz vorsehen würde.
Landet doch eh alles in einem Topf oder legst du am Anfang des Monats genau 211,- für deine Tochter an die Seite und machst getrennte Kassen mit ihr?

Ich weiß jetzt gar nicht, ob ich über deine Gedankengänge lachen oder weinen soll..

Die Gesamtsumme ist doch im Endeffekt genau die gleiche.

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Von was sollen sie es den abziehen ? Einkommen wird nunmal angerechnet.
Aber das dürfte für dich ja kein Problem sein, wenn du doch eh umziehen willst.

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Doch, natürlich.
Unterhalt und Kindergeld gilt nun mal als Einkommen und wird auf Euren Bedarf angerechnet. Ob es vom Regelsatz oder von der Miete abgezogen wird, ist doch völlig egal.

Gruß,

W

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Von irgendwas müssen sie es ja abziehen. Dass sie es vom Mietanteil deiner Tochter abziehen ist doch nur logisch, da es ja auch IHR Einkommensüberhang ist.

Im Endeffekt ist es völlig egal, ob sie es von der Miete, von deinem Regelsatz oder der gesamten Endsumme abziehen, das Ergebnis ist ja das Gleiche.

Gruß Lena

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Was genau ist dein Problem?? Du bekommst 1102 € fürs Nichtstun und beschwerst dich noch?

Ich habe mit meiner Tochter zusammen knapp 150 € mehr und die gehen für den Kindergarten drauf, denn ich gehe für unser Geld 25 Std./Woche arbeiten und habe nen Arbeitsweg von ca. 40 km/einfach!

Manche Leute sind mit nix zufrieden! Wieso können DIE einen Einkommensüberhang nicht von der Miete abziehen? Wovon denn sonst? Geh arbeiten, dann brauchst du dich über DIE nicht mehr so aufregen!

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Hallo??? ich rege mich nicht auf... Ich bin froh, dass ich momentan die Unterstützung bekomme... viell. ist es einfach falsch rübergekommen... wollte nur wissen, ob das alles so richtig ist! Und wo bekomme ich 1102€ vom Amt??????????? Rechne mir das mal vor... Ich bekomme 821€

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sei froh, dass du für eine 25std./Woche 1250€ bekommst ;-) ich habe bei meiner 42std. Woche gerade mal 990€ rausbekommen... ;-)

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