Kinderbetreuungszuschuss durch Arbeitgeber?

Hallo,
es ist so das wir momentan ca. 400,00 EUR im Monat für Niklas Betreuung durch die Tagesmutter bezahlen müssen, da ich 24,5 Stunden die Woche arbeite und mein Mann Vollzeit. Das ist natürlich ein ganzer Batzen Geld. Vom Jugendamt bekommen wir keinen Zuschuss. Mein Arbeitgeber hat mir nun angeboten, dass er die 400,00 EUR von meinem Bruttogehalt sozusagen gesondert als Kinderbetreuungskosten ausweist, so dass ich darauf keine Sozialversicherungsabgaben und Steuern zahle (ist für ihn natürlich auch nur von Vorteil). Das sind dann denke ich mal 100,00 - 150,00 EUR netto mehr oder? Mein Arbeitgeber meinte auch das sich das wohl mehr lohnen würde, als wenn ich es nachher über die Steuer absetze.
Was meint ihr dazu? Es wäre schon wichtig, dass wir monatlich etwas entlastet werden,da dass Geld eh ziemlich knapp ist.(400,00 EUR Kinderbetreuungskosten + 200,00 EUR Fahrtkosten im Monat ist schon heftig) Ich möchte aber keine Freibeträge eintragen lassen um zu verhindern das ich Steuern zurückzahlen muß.
Zahlt der Arbeitgeber dann direkt an die Tagesmutter oder ich selber?
Würdet ihr das an meiner Stelle machen?
Lg Nina

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Hallo!

Prinzipell ist es möglich, dass der AG die Betreuungskosten zahlt.
Aber die Idee von deinem AG wird nicht funktionieren. Der Betreuungskostenzuschuss muss zusätzlich zum Gehalt bezahlt werden, also anstatt einer Gehaltserhöhung zum Beispiel. Einfach das bestehende Gehalt um zu wandeln, funktioniert nicht.

Lohnen würde sich das finanziell schon, da der Zuschuss sozialversicherungsfrei ist, also spart sowohl dein AG als auch du Geld.
Der Nachteil widerum wäre, dass der Zuschuss nicht bei der Berechnung von Lohnersatzleistung berücksichtigt wird. Also falls du arbeitslos werden solltest oder in Zukunft nochmal EG beziehen wills, wird für die Berechnung nur das Grundgehalt herangezogen.

Gruß nakiki

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Hallo...

Was du da vor hast ist leider nicht zulässig!
Denn in deinem Falle wäre es eine Gehaltsumwandlung! Und das erkennt dir das Finanzamt am Jahresende nicht an!

Das geht nur, wenn dir dein Chef zusätzlich zu deinem bisherigen Einkommen 400 Euro zahlt - und das geht dann direkt von Brutto ab!

Einfach 400 Euro von bisheringen Brutto abziehen ist leider nicht erlaubt!

LG
Jenny

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Ich habe gerade die Stunden erhöht und bekomme daher mehr Brutto und das würde er dann rückwirkend angeben als Kiderbetreuungskosten und nicht als Gehaltserhöhung. Aber das mit dem Elterngeld ist natürlich blöd, dass wußte ich nicht.
Ich würde halt nur gerne wissen ob da mehr rauskommt, als wenn ich es nachher bei den Steuern angebe. Mein Mann und ich haben beide Lohnsteuerklasse 4 zahlen also auch ordentlich Steuern.
Aber das kann man wohl vorher nicht sagen...

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Dann sollte das ganz kein Problem sein, wenn du sowiso mehr Gehalt bekommt und es ist auf jeden Fall besser, die Kosten vom Brutto zu begleichen! Dann habt ihr Netto mehr raus... als wenn ihr es andersrum macht...

Bleibt nurnoch die Frage, ob Man Tagesmütter vom Brutto bezahlen darf bei euch... in Hessen geht das meines Wissens nämlich nicht. Da darf man nur die KiGa-Gebühr vom Brutto abziehen lassen.

LG
Jenny

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Finger weg!

Umwandlung von normalem Brutto in Kinderbetreuungszuschuß ist


illegal

und dumm!

Letzteres weil: was tust Du, wenn das Kind nicht mehr in die Kita geht und der AG sich weigert, die 400 Euro zu zahlen.

Du bist dann auch mit 400 Euro weniger renten!- und arbeitslosenversichert!

Setz die Betreuungskosten von der Steuer ab und versuche von Deinem Chef einen freiwilligen zusätzlichen! Beitrag zu bekommen.

Gruß

Manavgat