Harz 4 und Auto

Darf ein Harz 4 Empfänger mehrere Autos auf sein Namen angemeldet haben obwohl diese nicht Ihm gehören sondern den Kindern? Und man dies nur wegen der Versicherung macht??
Oder gibts da Stress??

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Nun ja, mein Denken sagt mir, Autos sind Vermögenswerte... Ich tipp mal eher auf Stress.

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Denke wenn du nicht als Eigentümer eingetragen bist (also im Brief stehst) dann weniger! Würde den Sachbearbeiter mal drauf ansprechen.
Mein Vater bekommt auch ALG 2 und hat unser Auto auf sich gemeldet (steht aber nicht im Brief sondern nur im Schein) und es interessiert die herzlich wenig, wir haben aber vorher Bescheid gesagt, nicht dass sie sich bei einer Überprüfung wundern. Notfalls kannst du ihm anbieten, dass du es ihm schriftlich von deinen Kindern gibst, dass sie die Fahrzeuge nutzen und sie wegen der günstigeren Versicherung auf dich laufen.

LG

Susanne

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Hallo,
wer im Fahrzeugbrief eingetragen ist, ist nicht unbedingt der Eigentümer des Fahrzeugs.
Es ist ein Irrglaube, dass der Fahrzeugbrief ein Eigentumsnachweis ist.
Wer im Fahrzeugbrief eingetragen ist, ist der Halter des Fahrzeugs, nicht mehr und nicht weniger.

Ein ALG 2 Empfänger kann also problemlos mehrere Autos angemeldet haben, wenn er nachweisen kann, dass jemand anderes der Eigentümer ist.
Der Fahrzeugbrief ist nur ein sogenannter Anscheinsbeweis und damit nur eine Eigentumsvermutung, die ja auch widerlegt werden kann.
http://www.jurawiki.de/VRI/Sonstiges#Wer_im_Fahrzeugbrief_als_Halter_eingetragen_ist.2C_ist_Eigent.2BAPw-mer_des_Fahrzeugs.

Im übrigen kann es nicht sein das im Fahrzeugschein jemand anderes steht als im Fahrzeugbrief.
Wenn ein Fahrzeug zugelassen ist, dann stehen im Schein und Brief die selbe Personen, nämlich der Halter des Fahrzeugs.
Der Fahrzeugschein, ist nur eine "Kopie" des Fahrzeugbriefes.
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=16619
Was sein kann, das Halter und Versicherungsnehmer unterschiedlich sind, z.B. ihr seid Halter des Fahrzeugs und steht im Brief und Schein und euer Vater ist Versicherunsgnehmer und hat die Versicherungspolice.

Gruß
Demy

PS: Ich weiß auch, dass es Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein nicht mehr gibt, sondern es Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ehemaliger „Fahrzeugschein“) und Teil 2 (ehemaliger „Fahrzeugbrief“) heißt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Zulassungsbescheinigung

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Hallo,

obs Stress gibt, hängt immer vom jeweiligen Bearbeiter ab.

Wir hatten eine Bearbeiterin, die tatsächlich meinte, wir könnten allein vom Kindergeld gut leben. Da hätte ich mich gar nicht getraut, irgendein Auto über meine Versicherung laufen zu lassen.

Aber: Es soll ja auch andere geben...

LG Marion

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hallo,


die Fahrzeuge können über Dich versichert sein, aber auf die Kinder gemeldet sein! (hatten meine Ma und ich so geregelt)


Lass Dich mal von fachkundiger Seite beraten.

Die Behörde wird sicher nicht einsehen, Dich zu versorgen, solange Dir mehrere Fahrzeuge gehören.