Steuererklärung 2008????

Hallo ihr Lieben,

ich sitze gerade über meine Steuererklärung und hoffe ihr könnt mir helfen.

Ich habe am 27.10.08 meinen Sohn bekommen, dementsprechend kriege ich das bei der Steuer nicht auf die Reihe.

Mein letzter Arbeitstag war der 16.07.08, da ich ein Beschäftigungsverbot hatte. Der Mutterschutz hat am 16.09 bis 23.12. gegolten.

Wieviele Arbeitage muss ich angeben???
Ab dem 23.12 hab ich ja dann Elterngeld theoretisch bezogen lt. Bescheid.
Auszahlung war aber im Januar. Muss ich das Elterngeld für 2008 runterrechnen????

Hab gerade mal geschaut wieviel Geld ich wieder bekommen würde ist ja heftig viel kann mir das gar nicht vorstellen??


Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.


Lieben Dank

Nadine

1

Wo wird denn nach dem letzten Arbeitstag gefragt? Es wird nach der Dauer des Beschäftigtenverhältnisses gefragt und bei den meisten Menschen kommt da 01.01.-31.12. rein. Ein BV, Mutterschutz oder Elternzeit ändern da nichts dran. Ansonsten einfach die Daten deiner Lohnsteuerkarte abschreiben. Da steht es richtig drauf. In der Anlage N gibst du auch die Höhe deines Mutterschaftsgeldes an (Extrazeile für Entgeltersatzleistungen). Beim Elterngeld bin ich mir nicht sicher. Warum rufst du nicht deinen freundlichen Finanzbeamten an und fragst?

2

Es gilt das Zuflussprinziop, d.h. du gibst an Mutterschaftsgeld und Elterngeld nur das an, was du 2008 erhalten hast.

Bei meinem Programm gebe ich die Lohnersatzleistung und den Grund und Zeitraum an und der überträgt das entsprechend in Anlage N. Da steht aber bei Mutterschutz dann Nichtbeschäftigung dran. Elternzeit ist auf jeden Fall Zeitraum ohne Beschäftigung, wenn du ganz zu Hause bist.

3

Guten Morgen Nadine,

falls du immernoch über der Erklärung sitzt ;-)

Also. Arbeitstage gibst du einfach so an: Bei einer bisherigen 5-Tage-Woche nimmt man pro Jahr normalerweise 230 Tage.
Also bis Mitte Juli würde ich 6,5/12 ansetzen, somit wären das 125 Tage für 2008.

Wegen dem Elterngeld kommt es auf die Auszahlung an. Wenn es bis einschließlich 10. Januar 2009 bezahlt wurde, kommt es eigentlich in 2008 rein. Aber da würde ich mich einfach daran orientieren, ob du eine Bescheinigung bekommen für das Finanzamt bekommen hast. Hast du keine, dann würde ich es erst in 2009 mit reinnehmen, aber gleich einen Vermerk für die lieben Beamten machen, die fragen sonst nach.

Bei der Geburt eines Kindes kommt es meistens zu einer höheren Erstattung, weil das Kind ja bei der Steuer angerechnet wird. Und wenn du bei der Anlage Kind alles richtig angegeben hast kann das also wirklich gut sein.

Also - schnell abgeben!!:-p

Falls du noch Fragen hast, kannst mich gerne über die VK anschreiben.

Liebe Grüße, Kicherkeks