Gehaltskürzung bzw. Vertragsänderung

Hallo

Heute habe ich auch mal wieder eine Frage an euch. Ich werde mich jetzt die Tage auseinander setzen mit meinem Arbeitgeber wegen einer Weiterbeschäftigung nach Elternzeit.

Nun ist es so, dass ich meinem Arbeitgeber aufgrund einer fehlenden Kinderbetreuung nicht mehr so zur Verfügung stehen kann, wie vor der Elternzeit. D.H. konkret, dass ich nicht mehr 120 Stunden im Monat arbeiten kann, sondern nur noch 80 Stunden im Monat.

Muss ich diesbezüglich nun eine Vertragsänderung machen? Weil es gibt da doch irgendwie so eine Regelung wegen Teilzeit nach Elternzeit oder? Und darf er mir da mein Gehalt kürzen?

Worauf muss ich da achten, wenn ich mich mit meinem Arbeitgeber auseinander setze und versuche eine Regelung zu finden. Ist einer der Arbeitgeber, der in Deutschland dafür bekannt ist, nicht alles so genau zu nehmen, zum Nachteil für die Mitarbeiter. Wie gesagt, möchte da nicht irgendwie was falsch machen.

Würde mich über jede Antwort freuen. Habt schon mal vielen Dank.

LG Chari

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Wenn du Teilzeit machen möchtest und dein AG da zustimmt, kommt ein neuer Vertrag zustande. Mal ganz ehrlich, wie denkst du dir das? Die Hälfte an Stunden bei gleicher Bezahlung???? Das fordern ja noch nicht einmal Gewerkschaften. Natürlich bekommst du dann weniger Lohn - du arbeitest ja auch weniger.

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:-)

Nein, so hatte ich das nicht gemeint mit dem Gehalt und den Stunden :-) Es war schon so gemeint, dass mein Gehalt natürlich den Stunden angepasst werden würde. Allerdings habe ich ja bisher immer einen Stundenlohn gehabt von xy Euro. Das mein ich damit. Kann man da eine Kürzung im Stundenlohn vornehmen? :-)

Ich dachte immer, dass zu dem alten Vertrag lediglich eine Änderung vorgenommen wird. Immerhin werden mir ja meine Jahre der Firmenzugehörigkeit auch nicht aberkannt oder? #kratz

Hmm, nun gut. Ich dachte ich müsste da auf irgendetwas achten. Oder ich lese mich doch noch mal in dieses Teilzeitgesetz rein. Oder wie das hieß.

Hab aber erst mal vielen Dank.

LG

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wenn deine elternzeit um ist, muss dein arbeitgeber dir nichts anbieten, als deine alte stelle.
ein recht auf teilzeit hast du nur während der elternzeit.

kannst du die stelle nicht antreten (z.b. weil die betreuung nicht geregelt ist) musst du kündigen, nicht er dir.


gruß, amory

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Danke für deine Antwort.

Das mit der Kündigung wußte ich, dass ich selbst kündigen muss, wenn ich sie nicht antreten kann.

Das mit der Teilzeitarbeit bin ich mir nicht sicher, dass dem wirklich so ist. Hast du da vielleicht fundierte Kenntnisse drüber? Mir war mal so, als hätte ich gelesen, dass mir der Arbeitgeber, sofern möglich, eine Teilzeitarbeit einrichtet. Was von Seiten meines Arbeitgebers wohl nicht so schwer sein würde. Aber man weiss ja nie. Mir wurde ja auch schon berichtet, dass Arbeitgeber einen Wunsch nach Teilzeit auch gerne als Grund nehmen, um jemanden loszuwerden, indem sie dem nicht nachkommen können (wollen).

Hast du denn sonst Tips, die du mir vielleicht geben könntest in Bezug auf eine Verhandlung mit meinem Arbeitgeber?

Ich danke nochmals.

LG

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Hallo,

ich arbeite in einen grösseren Unternehmen. Bei uns muss *nach Rücksprache Betriebsrat* Teilzeit aus wichtigen Gründen mit 3 monatiger Voranmeldung gewährt werden. Natürlich wird das Gehalt an der Stundenzahl angepasst.

Liebe Grüsse Nicki

die nach ihrer Elternzeit auch bloss noch 20 Stunden arbeiten wird,,,,,